Hallo Olaf,
aus persönlicher Erfahrung. Ein Architekt erbringt nachweislich nicht vereinbarte Planungsleistungen und stellt diese anschließend in Rechnung. Mein Kollege freute sich die ganze Zeit, ha das bekommt der alles nicht bezahlt.
Urteil in Kurzform.
Da der Auftraggeber es versäumt hat, die nichtvereinbarte Mehrleistung rechtzeitig anzuzeigen, sind 60% dieser Leistungen zu zahlen.
Soviel zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Planern.
Planungsfehler dem Installateur angelastet
- Elt-Onkel
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Vorsicht, da gibt es auch die andere Variante:
Wenn der Auftragnehmer Mehrleistungen nicht rechtzeitig anmeldet,
bekommt er sie nicht vergütet.
Auf unseren Gleisbaustellen gibt es immer so schöne Formschreiben:
... liegt folgende Mehrleistung vor ... da wir davon ausgehen müssen, das
diese im Interesse des Bauherrn (DB) in Anbetracht iner termingerechten
Fertigstellung des Gesamtbauvorhabens liegt, melden wir die zugehörigen
(/noch zu ermittelden) Mehrkosten an und erlauben uns die Leistung
in der kommenden Nacht auszuführen.
...
Wenn der Auftragnehmer Mehrleistungen nicht rechtzeitig anmeldet,
bekommt er sie nicht vergütet.
Auf unseren Gleisbaustellen gibt es immer so schöne Formschreiben:
... liegt folgende Mehrleistung vor ... da wir davon ausgehen müssen, das
diese im Interesse des Bauherrn (DB) in Anbetracht iner termingerechten
Fertigstellung des Gesamtbauvorhabens liegt, melden wir die zugehörigen
(/noch zu ermittelden) Mehrkosten an und erlauben uns die Leistung
in der kommenden Nacht auszuführen.
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