kennt jemand diesen Stecker?
- Chris
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Geht klar.kaidegen hat geschrieben:Also nochmals sorry
Was als Grundtenor der Geschichte übrigbleibt:
Ob jemand etwas kann oder nicht kann man oft nicht an seiner Ausbildung festmachen. Allerdings ist es so, dass selbst der beste Autodidakt auch mal Fehler macht. Das Problem ist dann ähnlich wie beim Führerschein. Der Kandidat fährt zwar wie ein junger Gott, vielleicht schon seit Jahrzehnten unfallfrei und kommt plötzlich in eine Verkehrskontrolle oder baut gar einen Unfall. Dann interessiert sich kein Schwein dafür, ob die Fähigkeiten vorhanden sind, es geht dann einzig und alleine um das Dokument "Führerschein". Wenn nicht vorhanden, kracht es, Fähigkeiten hin oder her.
So ist es auch in unserem Fachbereich, ohne "Zettel" wird im Schadensfall zuerst mal angenommen, dass der Kandidat nicht befähigt ist und deshalb mindestens fahrlässig gehandelt hat. Das wollen wir hier vermeiden und die Kandidaten (und auch ihre potentiellen Opfer) vor Schaden bewahren.
Ach so, nur Mut, mach hier weiter mit. Leute, die auch mal aufmucken werden immer gebraucht.
Grüsse vom Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
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Jetzt beruhigt euch mal wieder und lasst diese Anfrage meinerseits mal gut sein.
Auch wenn euch meine Ausdrucksweise in Bezug auf Namensgebungen wie: Kabel anstelle von Adern etc. gleich zu dem Schluss kommen lassen das hier ein Laie am werkeln ist, habt ihr doch erstaunlicherweise feststellen können um welche Problematik es sich handelt. BITTE stellt euch doch nicht auf die Stufe der Halbgötter. Wäret ihr Perfekt bräuchte man dieses Forum meines Erachtens nicht, oder Irre ich? Und ich Denke auch, wenn man mit einem Messgerät und einem Schaltplan umgehen kann, doch gemeinschaftlich zu einer Lösung kommen kann.
Ich hatte hier schon einmal eine Anfrage zwecks einer Kreissäge gestellt, diese wurde sachlich und vernünftig beantwortet.
Sollte es wirklich nur "Fachpersonal" ( was immer man darunter versteht) gestattet sein einen Drehstrommotor anzuschließen so kann man dies auch mit einem einfachen Satz schreiben. Aber bitte plausibel und Begründet, und nicht: weil es eben so in der VDE 4711-0815 steht.
Trotzdem noch eine Zusatzfrage: Ist es nicht jedem mittlerweile gestattet die (Achtung schönes Wort) Verdrahtung bis zum Sicherungskasten selbst vorzunehmen? Ich meine etwas dazu im Zusammenhang mit EU Gesetz gehört zu haben.
Vielen Dank für den Support
Auch wenn euch meine Ausdrucksweise in Bezug auf Namensgebungen wie: Kabel anstelle von Adern etc. gleich zu dem Schluss kommen lassen das hier ein Laie am werkeln ist, habt ihr doch erstaunlicherweise feststellen können um welche Problematik es sich handelt. BITTE stellt euch doch nicht auf die Stufe der Halbgötter. Wäret ihr Perfekt bräuchte man dieses Forum meines Erachtens nicht, oder Irre ich? Und ich Denke auch, wenn man mit einem Messgerät und einem Schaltplan umgehen kann, doch gemeinschaftlich zu einer Lösung kommen kann.
Ich hatte hier schon einmal eine Anfrage zwecks einer Kreissäge gestellt, diese wurde sachlich und vernünftig beantwortet.
Sollte es wirklich nur "Fachpersonal" ( was immer man darunter versteht) gestattet sein einen Drehstrommotor anzuschließen so kann man dies auch mit einem einfachen Satz schreiben. Aber bitte plausibel und Begründet, und nicht: weil es eben so in der VDE 4711-0815 steht.
Trotzdem noch eine Zusatzfrage: Ist es nicht jedem mittlerweile gestattet die (Achtung schönes Wort) Verdrahtung bis zum Sicherungskasten selbst vorzunehmen? Ich meine etwas dazu im Zusammenhang mit EU Gesetz gehört zu haben.
Vielen Dank für den Support
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Selbst wenn dem so wäre, was würde es bringen?elektrotux hat geschrieben:.
Trotzdem noch eine Zusatzfrage: Ist es nicht jedem mittlerweile gestattet die (Achtung schönes Wort) Verdrahtung bis zum Sicherungskasten selbst vorzunehmen? Ich meine etwas dazu im Zusammenhang mit EU Gesetz gehört zu haben.
Zuerst mal die Gebäudeversicherung, deren Gutachter die Schadensursache ziemlich genau feststellen kann und die bei "unfachmännischer" Ausführung nicht leisten muss....
Dann die Staatsanwaltschaft, die im Schadensfall ermittelt und bei einer durch einen Laien ausgeführten Installation davon ausgehen wird, dass nicht fachgerecht gearbeitet wurde.
Du müsstet bei beiden Institutionen nachweisen, dass eben doch fachmännisch gearbeitet wurde, die Beweislast läge dann bei Dir.
Gruss vom Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
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Hi elektrotux. Ohne das jetzt mit einem Gesetzestext untermauern zu können: Ich hab damals gelernt, man darf als Laie verkabeln was man will, muss es jedoch danach von einer befähigten Person - sprich: einem Elektromeister - abnehmen und schriftlich bestätigen lassen, dass die Installation in Ordnung ist.elektrotux hat geschrieben: Trotzdem noch eine Zusatzfrage: Ist es nicht jedem mittlerweile gestattet die (Achtung schönes Wort) Verdrahtung bis zum Sicherungskasten selbst vorzunehmen? Ich meine etwas dazu im Zusammenhang mit EU Gesetz gehört zu haben.
Vielen Dank für den Support
Ich denke aber, diese "Inspektion" wird preislich dann ähnlich aussehen als ob Du es gleich an den Fachbetrieb überträgst, schließlich "klaust" Du dem ja die Arbeit.
Wenn Du selbst vorgenommene Änderungen NICHT absegnen lässt, kann genau das passieren, was Zitteraal eins obendrüber beschreibt.
Grüße,
Frank
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Moinmoin Elektrotux,elektrotux hat geschrieben:... wenn man mit einem Messgerät und einem Schaltplan umgehen kann ...
es kommt aber auch auf das Meßgerät an. Installations- oder Geräteteprüfgeräte sind mit einem Multimeter für 5€ nicht zu vergleichen. Auch der Umgang damit will gelernt sein. Weiterhin benötigt man etwas Erfahrung, um die Meßwerte interpretieren zu können.
Mal anders gefragt: Würdest Du einen Bäcker die Bremsen Deines Autos auswechseln lassen?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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kennt jemand diesen Stecker?
Ich glaube in diesem Punkt bin ich doch sehr egoistisch.Olaf S-H hat geschrieben:Moinmoin Elektrotux,
Mal anders gefragt: Würdest Du einen Bäcker die Bremsen Deines Autos auswechseln lassen?
Ich glaube du hattest mir auch gut bei der Kreissägenanfrage geholfen, danke nochmal.
Als Messgerät nutze ich ein analoges Elavi 5n, falls es der ein oder andere kennt.
Über Erfahrung kann man sich streiten und wird doch nie auf einen Nenner kommen. Da wir doch schon recht weit vom Hauptthema abgekommen sind sollten wir es dabei belassen oder ich müsste hier eine ganz andere Anfrage stellen um die Serverkapazität mit eurer Hilfe zu sprengen. :-)
Nix für ungut, aber ich muß noch schnell ein Hochhaus veradern (oder ist das jetzt verkabeln oder verleitungen?)
- Chris
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