Fleischerei mit Verkaufsraum

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NIST86

Fleischerei mit Verkaufsraum

Beitrag von NIST86 »

Hallo habe mal eine Frage!

Soll in einer Fleischerei mit Verkaufsraum in meiner Gesellenprüfung als Elektroistalation erstellen. (also vom Kabel verlegen,Tor steuerung bis zur Kraftsteckdose usw.)
Alles Auf Putz.
Meine Frage ist jetzt was für Vorschriften bzw. Richtlinien (VDE/Hygienevorschriften usw.) muß ich beachten und wo finde ich sie.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
MFG
nico
dank1
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin NIST86,

Vorschriften der BG findest Du hier.

Die VDE-Normen hat Dein Chef in 3 blauen Ordnern.

So, nun weißt Du, wo Du suchen mußt. Wenn Du Deine Fragen etwas detaillierter schreibst, können wir gucken, um welche Normen es sich handelt. Die jetzige Fragestellung ist zu global.

Gruß Olaf

PS: Woher weißt Du, was in der Gesellenprüfung dran kommt?
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Olaf,

die Zeiten haben sich geändert.

In vielen Fällen wird keine für alle gleiche Prüfung durchgeführt, sondern jeder macht sein eignes "Ding". In dem Beruf in dem ich mit im Prüfungsausschuss bin läuft es so ab:

Der Azubi beantragt die Genehmigung eines Projektes. Der Prüfungsausschuss sieht sich das an und genehmigt, oder lehnt ab. Nach der Genehmigung hat der Azubi das Projekt durch.

Es gibt einen vorgegebenen Zeitrahmen der einzuhalten ist (kontrollieren tuts keiner). Es muss allein gearbeitet werden (wird per Unterschrift bestätigt). Was getan wurde muss Dokumentiert werden (vom Probanden alleine). Das ganze wird dann in einer Präsentation dem Prüfungsausschuss virtuell vorgeführt. Wer gut reden kann ist in diesem Fall im Vorteil.

Wir hatten mal einen in der Prüfung, der hätte jedem Eskimo im dicksten Polarwinter einen Kühlschrank verkauft. Nur Ahnung hatte er keine.

Gruß

Alois

Ps. deshalb weiss man im voraus, was in der Prüfung zu machen ist
Dr Mik
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Registriert: Donnerstag 17. Juli 2003, 10:25
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Beitrag von Dr Mik »

Moin zusammen,
bei uns in NRW wird die Gesellenprüfung für Elektroniker Fachrichtung Gebäudetechnik vom Fachverband vorgegeben, so dass jeder Auszubildende die gleiche Prüfung hat.

Die Umstellung auf die neue Prüfungsordnung findet bei uns im Innungsbezirk gerade statt und hat schon für einiges Kopfzerbrechen gesorgt, da der zeitliche Aufwand zur Korrektur und Beurteilung immens gestiegen ist.

Gruß
Mik
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