Fachgespräch
- Momo
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- Registriert: Sonntag 27. Februar 2005, 14:06
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Man kann sich aber auch beide Finger ablecken und dann mit weihnachtlicher Vorfreude in die Steckdose mit einem herzhaften Ruck schieben.....dann wäre das Problem auf volkswirtschaflich effiziente Art gelöst.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
Hallo Heimwerker
Mir gefällt nicht, dass zuerst eine Anleitung zum Pfuschen gegen wird, und die Aussage in sich widersprüchlich ist. So kann man es machen, so auch, besser den Fachmann machen lassen. Bei einer Erweiterung ist die klassische Nullung eindeutig nicht mehr zulässig. Dieser wichtige Hinweis fehlt.
Arno: gibt es nur mit : hinter dem o, Erfindung von momo.Arn o (leerzeichen, sonst Smiley ):
Was genau gefällt dir an dem Beitrag nicht?
Mir gefällt nicht, dass zuerst eine Anleitung zum Pfuschen gegen wird, und die Aussage in sich widersprüchlich ist. So kann man es machen, so auch, besser den Fachmann machen lassen. Bei einer Erweiterung ist die klassische Nullung eindeutig nicht mehr zulässig. Dieser wichtige Hinweis fehlt.
@momoMomo hat geschrieben:Man kann sich aber auch beide Finger ablecken und dann mit weihnachtlicher Vorfreude in die Steckdose mit einem herzhaften Ruck schieben.....dann wäre das Problem auf volkswirtschaflich effiziente Art gelöst.
Der Stift eine Schukosteckers beträgt im Durchmesser 4,75 mm, der eines Eursteckers 4 mm.
Ich kenn den reibungskoeffizienten deiner Zunge nicht, aber es dürfte ne Zeitlang dauern bis der Normfinger heruntergelutscht ist.
@ HW, erkennst du den Unterschied zwischen Basteln und verantwortungsvollem handeln in dem Beitrag von Arno?
Hallo scrabble,
Deine fachlichen Beiträge zeugen davon, dass du weißt wovon du redest. Dies passt sehr gut hierher.
Deine Privatfehde, lass bitte, bitte außen vor.
Was erwartest du, es kann dir niemand recht geben, selbst wenn, du kannst dir dafür nichts kaufen.
Zumal du hier, habe ich schon mal gepostet, auf sehr dünnem Eis gehst.
Wenn man das was man behauptet nicht rechtswirksam beweisen kann, ist es eine Verleumdung. Überlege mal wer hier alles lesen kann.
Bleib uns erhalten als fachkompetenter Poster.
hätte ich geahnt, das du wieder nachkartest hätte ich den Beitrag nicht eingestellt.@ HW, erkennst du den Unterschied zwischen Basteln und verantwortungsvollem handeln in dem Beitrag von Arno?
Deine fachlichen Beiträge zeugen davon, dass du weißt wovon du redest. Dies passt sehr gut hierher.
Deine Privatfehde, lass bitte, bitte außen vor.
Was erwartest du, es kann dir niemand recht geben, selbst wenn, du kannst dir dafür nichts kaufen.
Zumal du hier, habe ich schon mal gepostet, auf sehr dünnem Eis gehst.
Wenn man das was man behauptet nicht rechtswirksam beweisen kann, ist es eine Verleumdung. Überlege mal wer hier alles lesen kann.
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Arno,
ich stehe etwas im Wald. Von wem ist denn der zitierte Beitrag und wo ist Dein "Problem"? Wäre es nicht sinnvoller, direkt in das betreffende Thema zu schreiben.
** wenig versteh **
Gruß Olaf
ich stehe etwas im Wald. Von wem ist denn der zitierte Beitrag und wo ist Dein "Problem"? Wäre es nicht sinnvoller, direkt in das betreffende Thema zu schreiben.
** wenig versteh **
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Arno,
ich glaube ich weiß, welches Forum Du meinst. Hier hätte es sicherlich diverse Hinweise/Einwändungen gegeben.
Gruß Olaf
ich glaube ich weiß, welches Forum Du meinst. Hier hätte es sicherlich diverse Hinweise/Einwändungen gegeben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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