LLampen flackern und geringe Spannung zw. N und PEN
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LLampen flackern und geringe Spannung zw. N und PEN
Hallo,
ich wolllte heute eine Leuchtstofflampe installieren. Leuchten tut sie zwar aber sie flackert nur und geht nicht richtig an. Ich habe schon verschiedene Röhren ausprobiert und auch schon verschiedene Starter getestet. Der Effekt ist immer derselbe. Die Lampe "springt" nicht richtig an, und die mitte der Röhre leuchtet nur schwach und flackert stark.
Ich habe daraufhin mal die Spannung gemessen und festgestellt, das zwischen PEN und N eine geringe Spannung von 1-2 Volt anliegt. Kann das mit dem Problem zusammen hängen, und ist das Problematisch?
Gruß
Hanfsolo
ich wolllte heute eine Leuchtstofflampe installieren. Leuchten tut sie zwar aber sie flackert nur und geht nicht richtig an. Ich habe schon verschiedene Röhren ausprobiert und auch schon verschiedene Starter getestet. Der Effekt ist immer derselbe. Die Lampe "springt" nicht richtig an, und die mitte der Röhre leuchtet nur schwach und flackert stark.
Ich habe daraufhin mal die Spannung gemessen und festgestellt, das zwischen PEN und N eine geringe Spannung von 1-2 Volt anliegt. Kann das mit dem Problem zusammen hängen, und ist das Problematisch?
Gruß
Hanfsolo
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Moinmoin Hanfsolo,
welchen Netzinnenwiderstand hast Du denn?
Gruß Olaf
welchen Netzinnenwiderstand hast Du denn?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Hallo Hanfsolo,
welche Schaltungsart liegt den bei den Leuchtstofflampen vor?
Duo-Schaltung oder eine Tandemschaltung.
Wenn es die Tandemschaltung ist, dann liegt es vermutlich an den Startern. Lass Dich dabei nicht täuschen. Auch wenn der Starter die richtige Wattzahl aufgedruckt hat, kann es sein, dass die Lampen nicht starten. Nur Starter für den Tandembetrieb starten Lampen die im Tandem geschaltet sind!
Das mit dem Spannungsunterschied zwischen N und PE würde ich auch mal untersuchen!
Gruß
Alois
welche Schaltungsart liegt den bei den Leuchtstofflampen vor?
Duo-Schaltung oder eine Tandemschaltung.
Wenn es die Tandemschaltung ist, dann liegt es vermutlich an den Startern. Lass Dich dabei nicht täuschen. Auch wenn der Starter die richtige Wattzahl aufgedruckt hat, kann es sein, dass die Lampen nicht starten. Nur Starter für den Tandembetrieb starten Lampen die im Tandem geschaltet sind!
Das mit dem Spannungsunterschied zwischen N und PE würde ich auch mal untersuchen!
Gruß
Alois
- Oberwelle
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Moin..
ich vermute mal die Spannung ist zwischen PE und N..
Da der Neutralleiter Strom führt, fällt über diesen auch eine Spannung ab, gegenüber der Erde..
Da der PE, im normalen Fall keinen Strom führt, gibt es hier keinen Spannungsfall..
Wenn ein Strom im Neutralleiter von 2 A fließt und der Widerstand der "* Zuleitung" hat 0,5 Ohm, so hast du schon einen Spannungsunterschied von 1 Volt..
*) einfache Länge
ich vermute mal die Spannung ist zwischen PE und N..
Da der Neutralleiter Strom führt, fällt über diesen auch eine Spannung ab, gegenüber der Erde..
Da der PE, im normalen Fall keinen Strom führt, gibt es hier keinen Spannungsfall..
Wenn ein Strom im Neutralleiter von 2 A fließt und der Widerstand der "* Zuleitung" hat 0,5 Ohm, so hast du schon einen Spannungsunterschied von 1 Volt..
*) einfache Länge
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
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hallo Hanfsolo,
Vieleicht solltest du deine frage noch hier Posten:
http://forum.electronicwerkstatt.de
Nur für den Fall das hier nicht genug zusammenkommt:#
[url=http:///www.elektrikforen.de/grundlagen-der-elektroinstallation/927-llampen-flackern-und-geringe-spannung-zw-n-und-pen.html]http:///www.elektrikforen.de/grundlagen-der-elektroinstallation/927-llampen-flackern-und-geringe-spannung-zw-n-und-pen.html[/url]
http://www.elektrikforum.de/ftopic6242.html
Vieleicht solltest du deine frage noch hier Posten:
http://forum.electronicwerkstatt.de
Nur für den Fall das hier nicht genug zusammenkommt:#
[url=http:///www.elektrikforen.de/grundlagen-der-elektroinstallation/927-llampen-flackern-und-geringe-spannung-zw-n-und-pen.html]http:///www.elektrikforen.de/grundlagen-der-elektroinstallation/927-llampen-flackern-und-geringe-spannung-zw-n-und-pen.html[/url]
http://www.elektrikforum.de/ftopic6242.html
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Moinmoin Heimwerker,
vielleicht hat er ja auch seinem Namen entsprechend .
Er wird dann wohl bei Alois seiner nächsten Aufräumaktion fachgerecht entsorgt.
Gruß Olaf
vielleicht hat er ja auch seinem Namen entsprechend .
Er wird dann wohl bei Alois seiner nächsten Aufräumaktion fachgerecht entsorgt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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