Schutzbereiche im Badezimmer
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- Null-Leiter
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Schutzbereiche im Badezimmer
Hallo!
Ich suche eine kompakte Zeichnung für die Schutzbereiche im Bad (mit Maßangabe) und Anforderungen der Betriebsmittel, bzw. wo welche erlaubt sind.
---
Und dann noch eine Frage:
Welche Mindestwandstärke ist beim Einbau einer UP-Dose einzuhalten, wenn sich auf der gegenüberliegenden Wandseite der Schutzbereich 2 eines Bads befindet?
Danke schonmal
Frank
Ich suche eine kompakte Zeichnung für die Schutzbereiche im Bad (mit Maßangabe) und Anforderungen der Betriebsmittel, bzw. wo welche erlaubt sind.
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Und dann noch eine Frage:
Welche Mindestwandstärke ist beim Einbau einer UP-Dose einzuhalten, wenn sich auf der gegenüberliegenden Wandseite der Schutzbereich 2 eines Bads befindet?
Danke schonmal
Frank
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- Null-Leiter
- Beiträge: 58
- Registriert: Samstag 11. November 2006, 11:59
Hallo Frankle,
dazu gibt es im Forum einiges zu lesen.
http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... utzbereich
http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... utzbereich
http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... utzbereich
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- Elektronix
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- SPS
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Link zur PDF
Halllo zusammen,
Eine gute zusammenfassung gibt es hier
DIN VDE 0100-701 -neue Bestimmungen für Räume mit Badewanne oder Dusche ca. 5MB!
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... 00-701.pdf
@Elektronix die 6cm werden nicht mehr gefordert. Es reicht wenn der Stromkreis einen FI mit 30mA hat. Siehe Link oben.
Bereich 3 entfällt.
Einige Punke werden auch hier besprochen.
2004 gab es eine änderung zum Link oben. Abluftgeräte sind im Bereich 1 zugelassen.
In diesem Link nachzulesen.
http://www.dke.de/DKE/Auskuenfte+zu+Nor ... Dusche.htm
Weitere Links zum Thema Bad
http://www.de-online.info//de/archiv/2004/21/pp01.html
http://www.de-online.info/de/archiv/2006/06/pp01.html
http://www.elektropraktiker.de/download ... -34834.pdf
Gruß sps
Eine gute zusammenfassung gibt es hier
DIN VDE 0100-701 -neue Bestimmungen für Räume mit Badewanne oder Dusche ca. 5MB!
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... 00-701.pdf
@Elektronix die 6cm werden nicht mehr gefordert. Es reicht wenn der Stromkreis einen FI mit 30mA hat. Siehe Link oben.
Bereich 3 entfällt.
Einige Punke werden auch hier besprochen.
2004 gab es eine änderung zum Link oben. Abluftgeräte sind im Bereich 1 zugelassen.
In diesem Link nachzulesen.
http://www.dke.de/DKE/Auskuenfte+zu+Nor ... Dusche.htm
Weitere Links zum Thema Bad
http://www.de-online.info//de/archiv/2004/21/pp01.html
http://www.de-online.info/de/archiv/2006/06/pp01.html
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Gruß sps
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Elektronix,
der Bereich 3 ist mit VDE 0100-701:2002-02 entfallen.
Gruß Olaf
der Bereich 3 ist mit VDE 0100-701:2002-02 entfallen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin SPS,SPS hat geschrieben:...@Elektronix die 6cm werden nicht mehr gefordert. Es reicht wenn der Stromkreis einen FI mit 30mA hat. ...
das stimmt so nicht ganz. Es ist auch ein angeschlossener Schutzleiter erforderlich.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Frankle,
Dein Profil ist etwas dünn ausgefüllt. Bis Du Fachkraft?
Gruß Olaf
Dein Profil ist etwas dünn ausgefüllt. Bis Du Fachkraft?
VDE 0100-701:2002-02, Bilder 1 und 2Frankle hat geschrieben:... Ich suche eine kompakte Zeichnung für die Schutzbereiche im Bad (mit Maßangabe) und Anforderungen der Betriebsmittel, bzw. wo welche erlaubt sind....
VDE 0100-701:2002-02 701.53 in Verbindung mit 701.521 (siehe auch vorangegangene Beiträge)Frankle hat geschrieben:...Welche Mindestwandstärke ist beim Einbau einer UP-Dose einzuhalten, wenn sich auf der gegenüberliegenden Wandseite der Schutzbereich 2 eines Bads befindet? ...
Gruß Olaf
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