Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
Du fragtest nach Kabel. Die Norm spricht von Kabel und Leitungen. Ich bin davon ausgegangen, daß sich die Frage auf eine Installation im Haus bezieht.
Bitte konkretisiere Deine Frage.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Nabend
is ja nett.Mein zugriff auf die VDE ist begrenzt. Leider.
Ich meinte doch "Kabel und Leitungen"sind Kabel und Leitungen,
kann die Differenzierung z.Z. nicht nachlesen.
Gruß Elektronix
Elektronix hat geschrieben:... Ja richtig,aber NYM ist auch kabel und kommt nicht ins Rohr. Kabel & Leitungen hieß ja alle Arten. ...
Moinmoin Elektronix,
der zitierte Abschnitt bezieht sich nur auf die Antennenanlage. Die Norm habt Ihr in Eurem Laden vorliegen (zumindest, wenn der Pflichtteil immer aktualisiert wird).
Zum Thema Kabel und Leitungen guckst Du bitte hier:
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794