Leerrohr für Antenne
- Elektronix
- Beiträge: 892
- Registriert: Montag 25. September 2006, 20:41
- Wohnort: Rheinland
Leerrohr für Antenne
Nabend
Wo steht eigentlich das Antennenkabel in Leerrohr ..muß..
Gruß Elektronix
Wo steht eigentlich das Antennenkabel in Leerrohr ..muß..
Gruß Elektronix
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Elektronix,
DIN 18015.
Gruß Olaf
DIN 18015.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Chris
- Beiträge: 3451
- Registriert: Sonntag 25. Juli 2004, 15:32
- Wohnort: ST
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Chris,
nagut, das war die Kurzversion.
DIN 18015-1:2002-09, 7.4
"Kabel und Leitungen müssen auswechselbar ... verlegt werden ...".
Für uP bleibt da nur Rohr oder etwas ähnliches über.
Gruß Olaf
nagut, das war die Kurzversion.
DIN 18015-1:2002-09, 7.4
"Kabel und Leitungen müssen auswechselbar ... verlegt werden ...".
Für uP bleibt da nur Rohr oder etwas ähnliches über.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Chris
- Beiträge: 3451
- Registriert: Sonntag 25. Juli 2004, 15:32
- Wohnort: ST
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Chris,
mir hatte letztens mal eine nette junge Dame gesagt, daß ich mich kurz fassen soll. Naja, ist wohl nicht immer angebracht.
Gruß Olaf
mir hatte letztens mal eine nette junge Dame gesagt, daß ich mich kurz fassen soll. Naja, ist wohl nicht immer angebracht.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Chris
- Beiträge: 3451
- Registriert: Sonntag 25. Juli 2004, 15:32
- Wohnort: ST
- Kontaktdaten:
- Elektronix
- Beiträge: 892
- Registriert: Montag 25. September 2006, 20:41
- Wohnort: Rheinland
- Chris
- Beiträge: 3451
- Registriert: Sonntag 25. Juli 2004, 15:32
- Wohnort: ST
- Kontaktdaten: