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Verfasst: Freitag 7. September 2007, 14:14
von jf27el
Zitteraal hat geschrieben: Weshalb die FIs fehlerhaft sind spielt keine Rolle,.....sie sind es eben.
Aber ich möchte mich nicht an der Haftung beteiligen lassen!

Meine Messung hat eine Aussage:

-Die Anlage ist gemessen und OK. Es sind keine Fehler festgestellt.-

Muss ich jetzt ins Messprotokoll schreiben: Es könnte jedoch ein verharztes Tröpfchen Schmiermittel trotzdem enthalten sein, das die Messung wertlos macht.
:schimpf:

Gruß
jf27el
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Merke: Wer misst misst Mist.
hier: und ist evtl. in der Haftung!

Verfasst: Freitag 7. September 2007, 23:04
von Zitteraal
jf27el hat geschrieben:-Die Anlage ist gemessen und OK. Es sind keine Fehler festgestellt.-
Damit hast Du alles getan, was notwendig war um Deine Rechtssicherheit zu belegen....zum Zeitpunkt der Messung war alles OK.


Gruß, Zitteraal

Verfasst: Montag 10. September 2007, 11:19
von Elekjet
Hallo Zitteraal,
Zitteraal hat geschrieben:Damit hast Du alles getan, was notwendig war um Deine Rechtssicherheit zu belegen....zum Zeitpunkt der Messung war alles OK.
Diese Aussage halte ich für sehr gewagt.
Szenario: Ein Autohersteller warnt, dass bei einem Fahrzeug Seriennummer von bis die Bremsen versagen können, empfohlen wird ein sofortige Überprüfung und Tausch der betroffenen Teile.

Wäre es hier ausreichend, die Bremsen auf einem Prüfstand zu prüfen und daraus resultierend zu sagen alles i.O. und die betroffenen Teile drin zu lassen?

Verfasst: Montag 10. September 2007, 23:33
von Automatisierer
Arno hat geschrieben: Wäre es hier ausreichend, die Bremsen auf einem Prüfstand zu prüfen und daraus resultierend zu sagen alles i.O. und die betroffenen Teile drin zu lassen?
Arno hat recht!
Und in Sachen ABB würde ich alle FIs der genannten Baureihen aus dem infrage kommenden Zeitraum erneuern. Mir ist nicht bekannt und ich kann es mir auch kaum vorstellen, dass ABB diesbezüglich irgendwelche Schwierigkeiten macht. Die wissen doch selbst, was sie angestellt haben.
Ich hatte - im Gegensatz zu einigen anderen Firmen - ohnehin noch nie Probs mit ABB.

Verfasst: Dienstag 11. September 2007, 10:46
von Zitteraal
Arno hat geschrieben:Diese Aussage halte ich für sehr gewagt.
Hallo Arno,

sehe ich anders. ABB schreibt auf ihrer Homepage lediglich, dass FIs aus einer bestimmten Produktionsserie nachgemessen werden sollen. Von komplettem auswechseln ist nicht die Rede.

Daher sehe ich bei einem ordnungsgemäss erstellten Abnahmeprotokoll für den Anlagenersteller hier eigentlich wenig bis keine Probleme.


Grüße, Zitteraal

Verfasst: Donnerstag 13. September 2007, 07:49
von seim33
Wie will man nachprüfen das der genau bei 0,03A auslöst?
230V / 0,03A = ~8k Widerstand mit 7W

naja und noch ne Sache... diese Angaben beziehen sich doch eigentlich auf die effektiv Werte nich? also müsste man das doch vorher auf die Amplituden umrechnen, odr?

Verfasst: Donnerstag 13. September 2007, 09:37
von Zitteraal
seim33 hat geschrieben:Wie will man nachprüfen das der genau bei 0,03A auslöst?
Man nehme z. B. ein GMC 5010, das ist normengerecht, und prüft damit den RCD, fertich.

Verfasst: Donnerstag 13. September 2007, 10:50
von Jeff1
Die Prüfung heisst dann: Messung mit ansteigendem Fehlerstrom.

Auch z. B. ProFiTest 0100 S II. :cool:

Gruß Jeff1

FI-messung und Rechtssicherheit

Verfasst: Donnerstag 13. September 2007, 10:55
von jf27el
seim33 hat geschrieben:Wie will man nachprüfen das der genau bei 0,03A auslöst?
230V / 0,03A = ~8k Widerstand mit 7W
völlig richtig seim33!
Wir sind bisher nur von einer Messung ausgegangen, die auch noch die Zeit bis zur Abschaltung misst. Die zu Fußmessung hat früher genau so funktioniert.
(Siehe FI Mesgeräte)
seim33 hat geschrieben:naja und noch ne Sache... diese Angaben beziehen sich doch eigentlich auf die effektiv Werte nich? also müsste man das doch vorher auf die Amplituden umrechnen, odr?
Auch hier hast du recht. Wenn die gesamten Diskussionen verfolgst, findest Du 0,2 oder 0,4 sek Abschaltzeit]Man nehme z. B. ein GMC 5010, das ist normengerecht, und prüft damit den RCD, fertich.[/I]
Ich nehme an, dass Du auch mittlerweile den "Glauben an Meßgeräte" verlohren hast. Die Hintergründe sind ja durchaus wichtig!?

@all
Gut die Wahrscheinlichkeit eines realen Schadens durch defekte oder gar latent über dem Messwert befindlichen FIs ist nicht sehr groß, und wird durch Messung verringert. Zudem da nach dem Schadensereignis der Fehler sicher sehr schwer nachweisbar wäre sinkt das Regressrisiko.
Der zuvor genannten Firma ABB spreche ich meine Hochachtung für Ihr Qualitätsmanagement aus, dass einem so schlecht nachvollziehbarem Fehler mit einer Prüfaktion begegnet wird. Allerdings sollten qualifiziertes EFP nicht im Unklaren gelassen werden über Ursache, Wirkung und Haftung. Hier wurde ein offensives Qualitäts- und Sicherheitsbewußtsein, durch verschieden Faktoren (evtl. Kosten) wieder auf den Punkt: "Was keiner weis...." reduziert. Warum die Firma sich jetzt wieder zu einer Schneckenhauspolitik verstiegen hat...?

Eine Halbstrategie ist sicher fürs Image tödlich! Entweder man sitzt solche Fehler aus, ohne sie publik zu machen; oder man besinnt sich dort doch auf die Fähigkeiten und Kenntnisse der Vertriebspartner;z.B. über den ZVEH und informiert diese umfassend, so dass eine Beurteilung vorort möglich ist.

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! ...ist nach meiner Ansicht nicht möglich, ohne Irritation und Ablehnung der Maßnahme zu hinterlassen und somit einer Aktion, die eigentlich das Verantwortungsbewußtsein der Herstellerfirma zeigt, in einen Imageschaden zu verwandeln.


IMPO
Gruß
jf27el
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Ach wie gut dass niemand weis, dass ich Rumpelheinzchen steiß (Otto Walkes)

Änderung zitteraal Meßgerät!

Momo, sag Du auch mal was dazu!

Verfasst: Donnerstag 13. September 2007, 11:40
von Zitteraal
Scheint so, dass die Rechtslage bei diesem Fall wohl nicht eindeutig ist...