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Verfasst: Samstag 18. November 2006, 00:02
von kabelmafia
Moin,

hab heute nochmal vier ABB-Fi´s aus Lagerbeständen verbaut. Zwei lösen nicht mal über Prüftaste aus - die anderen messe ich morgen. Ich werde mal meine gesamten Lagerbestände durchforsten....

Ach ja, als ich meinen Großhändler fragte, wie ich die umtauschen könnte, wurde ich ausgelacht. Ich möchte die bitte selbst nach Heidelberg schicken. Das tue ich auch, wenn ich alle durchgetestet hab.

Verfasst: Samstag 18. November 2006, 00:10
von Elekjet
Hallo kabelmafia,

frag deine Großhändler mal ob er über die gesetzlichen Garantiegeflogenheiten auf dem Laufenden ist. Oder fährst du deine VW zur Garantiereparatur auch nach Wolfsburg.:D

Verfasst: Samstag 18. November 2006, 00:16
von kabelmafia
Moin Arno,

ich kenn´doch die Sausäcke. Die wollen bloß nix tun.... :schimpf:

Nächste Woche werde ich sie mit Fi´s tot schmeißen.... :D

Verfasst: Samstag 18. November 2006, 00:18
von Elekjet
Hallo kabelmafia,

wenigstens noch ein sinnvoller Verwendungszweck für defekte FI´s.:D

Abb F 372 40a

Verfasst: Samstag 18. November 2006, 11:25
von pfuschdochselber
Habe vor ca. 3 Monaten meinen o.g. Fi rausgeschmissen, da dieser über die
Prüftaste nicht auslösen wollte. Er war 2 Jahre alt. Durch prüfen mit Fehlerstrom löste er auch nicht mehr aus. Nach kurzen ein/auschalten von Hand ging wieder alles. Danach hatte ich alles mit MerlinGerin ausgetauscht.
Jetzt habe ich drei von diesen Schrott-Fi-s rumliegen.
Habe grade die Liste von ABB ausgedruckt um zu kontrolieren ob diese Fis betroffen sind.
Könnte ich den Kaputten Fi zu ABB schicken ( oder zu Hornbach ) und mein Geld zurückverlangen. Das kann ja nicht sein dass man bei Fis oder Sicherungen auch nur 2 Jahre Garantie hat. Da müssten es eigntlich 15 Jahre sein! Ich tausch ja nicht alle 2 Jahre meine Sicherungen aus!

Verfasst: Samstag 18. November 2006, 20:18
von Olaf S-H
kabelmafia hat geschrieben:...Ach ja, als ich meinen Großhändler fragte, wie ich die umtauschen könnte, wurde ich ausgelacht. ...
Moinmoin Kabelmafia,

da würde ich mal den Großhändler wechseln. :mad:

Gruß Olaf

Verfasst: Sonntag 19. November 2006, 08:54
von kabelmafia
Moin Olaf,

der einzige Grund warum ich bei dem Großhändler bin sind die unschlagbaren Preise. Das ist eben ein Discounter. Kauf oder raus. Keine Fragen keine Antwort.

Verfasst: Dienstag 9. Januar 2007, 22:18
von gango
Hallo Leute

ich habe das Problem mit ABB FI´s mitbekommen. Ich verwende bei FI´s und Sicherungsautomaten die Produkte von der Firma Hager.
Notfalls wechselt mal die Herstellerfirma. Oder haben die Abb´ler bessere Konditionen; ich meine Rabatsätze ???


Gruß Gango

Neue Runde in ABB FIs

Verfasst: Freitag 24. August 2007, 10:18
von jf27el
Gestern hat mich ein Schreiben der ABB erreicht, mit der Aufforderung doch die FIs zu überprüfen.

ABB ist gegenüber der Behörde in Berichterstattungspflicht!

Offensichtlich ist die Rückrufaktion mit Pseudomagnetprüfung doch nicht so einfach nachvollziehbar und nicht ausreichend dokumentiert durchgeführt worden!

Wenn ich die Prüfvorschriften von ABB dazu lese fällt mir nur ein, dass es offensichtlich nur ganz ausnahmsweise def. FIs gibt und Standardmessungen offensichtlich keine brauchbaren Ergebnisse liefern !?

Bei einer Messung des FIs ist meiner Ansicht nach der Auslösestrom (+Zeit) des ersten Auslösens interessant. ( Nicht wenn ich den FI schon 3mal von Hand ausgelöst habe).

Bei einem Fehler wird der FI auch nicht vorher mechanisch gängig gemacht.


Hat irgendjemand das Spiel mit dem Magneten begriffen?
Was soll das im Verhältnis zu einer fachgerechten Messung?

Das beigelegte Schreiben des Regierungspräsidiums BW (Umwelt) impliziert, dass der Elektroinstallateur Mitwirkungspflichten bei solchen Aktionen hat, was auch richtig ist, da er als Händler diese "nicht funktionierenden Teile" (1*) verkauft hat.
Wie umfangreich sind diese Mitwirkungspflichen?
Muss ich jetzt auf meine Kosten alle je installierten FIs überprüfen?

Allgemeiner gefragt, hat sich ABB in irgendeiner Form dazu geäußert welcher Fehler ( Materialfehler, Verarbeitungsfehler etc. ) zu dieser Rückrufaktion führt?

Die indirekte Drohung über ABB (mit zivilrechtlicher Haftung, strafrechtlicher Verantwortlichkeit) des Regierungspräsidiumsschreibens an den Installateur, kann nach meiner Ansicht solange nicht geklärt werden, bis ABB entweder den Fehler "ihren Installateuren"(*2) genauer beschreibt, oder eine Rückrufaktion aller Geräte der betroffenen Baureihen fordert und bezahlt.

Beispiele hierfür gibt's in der Automobilindustrie zu Hauf. Wenn schon Überprüfung im Rahmen des QM, dann nicht unter Pseudodrohung sondern mit allen finaziellen Konsequenzen für den Hersteller.

Fußnoten:
(1*)Das Wort mit Schr... verkneife ich mir an dieser Stelle.
(2*) Vertragshändler von ABB !?


Gruß
jf27el

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Für mich wäre auch die Rechtsprechung zu GPSG interessant.
Gibt es strafbewährte Vegleichsurteile oder ist das Gesetz eine Blase mit heiser Luft? <werde jedoch die Person, die im Verdacht steht mehr zu wissen, hier nicht mehr direkt ansprechen.>

Verfasst: Freitag 24. August 2007, 13:58
von kabelmafia
Moin,

warum man mit dem Magneten prüfen soll hab ich auch nicht verstanden.

Alle von mir ausgesonderten Fi´s (immerhin schon bald 25 Stück) lösten garnicht mehr aus. Weder über die Prüftaste noch mit Magnet oder Fehlerstrom.
Es waren nahezu alle von mir verbauten Geräte der betreffenden Bauserien betroffen.