Produktwarnung ABB FI
- kabelmafia
- Beiträge: 7503
- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
- Kontaktdaten:
Moin,
hab heute nochmal vier ABB-Fi´s aus Lagerbeständen verbaut. Zwei lösen nicht mal über Prüftaste aus - die anderen messe ich morgen. Ich werde mal meine gesamten Lagerbestände durchforsten....
Ach ja, als ich meinen Großhändler fragte, wie ich die umtauschen könnte, wurde ich ausgelacht. Ich möchte die bitte selbst nach Heidelberg schicken. Das tue ich auch, wenn ich alle durchgetestet hab.
hab heute nochmal vier ABB-Fi´s aus Lagerbeständen verbaut. Zwei lösen nicht mal über Prüftaste aus - die anderen messe ich morgen. Ich werde mal meine gesamten Lagerbestände durchforsten....
Ach ja, als ich meinen Großhändler fragte, wie ich die umtauschen könnte, wurde ich ausgelacht. Ich möchte die bitte selbst nach Heidelberg schicken. Das tue ich auch, wenn ich alle durchgetestet hab.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
- kabelmafia
- Beiträge: 7503
- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
- Kontaktdaten:
Moin Arno,
ich kenn´doch die Sausäcke. Die wollen bloß nix tun....
Nächste Woche werde ich sie mit Fi´s tot schmeißen....
ich kenn´doch die Sausäcke. Die wollen bloß nix tun....
Nächste Woche werde ich sie mit Fi´s tot schmeißen....
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
- pfuschdochselber
- Null-Leiter
- Beiträge: 206
- Registriert: Montag 12. Januar 2004, 14:59
- Wohnort: im Remstal östlich der Schwabenmetropole
Abb F 372 40a
Habe vor ca. 3 Monaten meinen o.g. Fi rausgeschmissen, da dieser über die
Prüftaste nicht auslösen wollte. Er war 2 Jahre alt. Durch prüfen mit Fehlerstrom löste er auch nicht mehr aus. Nach kurzen ein/auschalten von Hand ging wieder alles. Danach hatte ich alles mit MerlinGerin ausgetauscht.
Jetzt habe ich drei von diesen Schrott-Fi-s rumliegen.
Habe grade die Liste von ABB ausgedruckt um zu kontrolieren ob diese Fis betroffen sind.
Könnte ich den Kaputten Fi zu ABB schicken ( oder zu Hornbach ) und mein Geld zurückverlangen. Das kann ja nicht sein dass man bei Fis oder Sicherungen auch nur 2 Jahre Garantie hat. Da müssten es eigntlich 15 Jahre sein! Ich tausch ja nicht alle 2 Jahre meine Sicherungen aus!
Prüftaste nicht auslösen wollte. Er war 2 Jahre alt. Durch prüfen mit Fehlerstrom löste er auch nicht mehr aus. Nach kurzen ein/auschalten von Hand ging wieder alles. Danach hatte ich alles mit MerlinGerin ausgetauscht.
Jetzt habe ich drei von diesen Schrott-Fi-s rumliegen.
Habe grade die Liste von ABB ausgedruckt um zu kontrolieren ob diese Fis betroffen sind.
Könnte ich den Kaputten Fi zu ABB schicken ( oder zu Hornbach ) und mein Geld zurückverlangen. Das kann ja nicht sein dass man bei Fis oder Sicherungen auch nur 2 Jahre Garantie hat. Da müssten es eigntlich 15 Jahre sein! Ich tausch ja nicht alle 2 Jahre meine Sicherungen aus!
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Kabelmafia,kabelmafia hat geschrieben:...Ach ja, als ich meinen Großhändler fragte, wie ich die umtauschen könnte, wurde ich ausgelacht. ...
da würde ich mal den Großhändler wechseln.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- kabelmafia
- Beiträge: 7503
- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
- Kontaktdaten:
Moin Olaf,
der einzige Grund warum ich bei dem Großhändler bin sind die unschlagbaren Preise. Das ist eben ein Discounter. Kauf oder raus. Keine Fragen keine Antwort.
der einzige Grund warum ich bei dem Großhändler bin sind die unschlagbaren Preise. Das ist eben ein Discounter. Kauf oder raus. Keine Fragen keine Antwort.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 6
- Registriert: Dienstag 5. Dezember 2006, 23:40
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 4312
- Registriert: Donnerstag 2. August 2007, 09:10
- Wohnort: BW
Neue Runde in ABB FIs
Gestern hat mich ein Schreiben der ABB erreicht, mit der Aufforderung doch die FIs zu überprüfen.
ABB ist gegenüber der Behörde in Berichterstattungspflicht!
Offensichtlich ist die Rückrufaktion mit Pseudomagnetprüfung doch nicht so einfach nachvollziehbar und nicht ausreichend dokumentiert durchgeführt worden!
Wenn ich die Prüfvorschriften von ABB dazu lese fällt mir nur ein, dass es offensichtlich nur ganz ausnahmsweise def. FIs gibt und Standardmessungen offensichtlich keine brauchbaren Ergebnisse liefern !?
Bei einer Messung des FIs ist meiner Ansicht nach der Auslösestrom (+Zeit) des ersten Auslösens interessant. ( Nicht wenn ich den FI schon 3mal von Hand ausgelöst habe).
Bei einem Fehler wird der FI auch nicht vorher mechanisch gängig gemacht.
Hat irgendjemand das Spiel mit dem Magneten begriffen?
Was soll das im Verhältnis zu einer fachgerechten Messung?
Das beigelegte Schreiben des Regierungspräsidiums BW (Umwelt) impliziert, dass der Elektroinstallateur Mitwirkungspflichten bei solchen Aktionen hat, was auch richtig ist, da er als Händler diese "nicht funktionierenden Teile" (1*) verkauft hat.
Wie umfangreich sind diese Mitwirkungspflichen?
Muss ich jetzt auf meine Kosten alle je installierten FIs überprüfen?
Allgemeiner gefragt, hat sich ABB in irgendeiner Form dazu geäußert welcher Fehler ( Materialfehler, Verarbeitungsfehler etc. ) zu dieser Rückrufaktion führt?
Die indirekte Drohung über ABB (mit zivilrechtlicher Haftung, strafrechtlicher Verantwortlichkeit) des Regierungspräsidiumsschreibens an den Installateur, kann nach meiner Ansicht solange nicht geklärt werden, bis ABB entweder den Fehler "ihren Installateuren"(*2) genauer beschreibt, oder eine Rückrufaktion aller Geräte der betroffenen Baureihen fordert und bezahlt.
Beispiele hierfür gibt's in der Automobilindustrie zu Hauf. Wenn schon Überprüfung im Rahmen des QM, dann nicht unter Pseudodrohung sondern mit allen finaziellen Konsequenzen für den Hersteller.
Fußnoten:
(1*)Das Wort mit Schr... verkneife ich mir an dieser Stelle.
(2*) Vertragshändler von ABB !?
Gruß
jf27el
..................................................................
Für mich wäre auch die Rechtsprechung zu GPSG interessant.
Gibt es strafbewährte Vegleichsurteile oder ist das Gesetz eine Blase mit heiser Luft? <werde jedoch die Person, die im Verdacht steht mehr zu wissen, hier nicht mehr direkt ansprechen.>
ABB ist gegenüber der Behörde in Berichterstattungspflicht!
Offensichtlich ist die Rückrufaktion mit Pseudomagnetprüfung doch nicht so einfach nachvollziehbar und nicht ausreichend dokumentiert durchgeführt worden!
Wenn ich die Prüfvorschriften von ABB dazu lese fällt mir nur ein, dass es offensichtlich nur ganz ausnahmsweise def. FIs gibt und Standardmessungen offensichtlich keine brauchbaren Ergebnisse liefern !?
Bei einer Messung des FIs ist meiner Ansicht nach der Auslösestrom (+Zeit) des ersten Auslösens interessant. ( Nicht wenn ich den FI schon 3mal von Hand ausgelöst habe).
Bei einem Fehler wird der FI auch nicht vorher mechanisch gängig gemacht.
Hat irgendjemand das Spiel mit dem Magneten begriffen?
Was soll das im Verhältnis zu einer fachgerechten Messung?
Das beigelegte Schreiben des Regierungspräsidiums BW (Umwelt) impliziert, dass der Elektroinstallateur Mitwirkungspflichten bei solchen Aktionen hat, was auch richtig ist, da er als Händler diese "nicht funktionierenden Teile" (1*) verkauft hat.
Wie umfangreich sind diese Mitwirkungspflichen?
Muss ich jetzt auf meine Kosten alle je installierten FIs überprüfen?
Allgemeiner gefragt, hat sich ABB in irgendeiner Form dazu geäußert welcher Fehler ( Materialfehler, Verarbeitungsfehler etc. ) zu dieser Rückrufaktion führt?
Die indirekte Drohung über ABB (mit zivilrechtlicher Haftung, strafrechtlicher Verantwortlichkeit) des Regierungspräsidiumsschreibens an den Installateur, kann nach meiner Ansicht solange nicht geklärt werden, bis ABB entweder den Fehler "ihren Installateuren"(*2) genauer beschreibt, oder eine Rückrufaktion aller Geräte der betroffenen Baureihen fordert und bezahlt.
Beispiele hierfür gibt's in der Automobilindustrie zu Hauf. Wenn schon Überprüfung im Rahmen des QM, dann nicht unter Pseudodrohung sondern mit allen finaziellen Konsequenzen für den Hersteller.
Fußnoten:
(1*)Das Wort mit Schr... verkneife ich mir an dieser Stelle.
(2*) Vertragshändler von ABB !?
Gruß
jf27el
..................................................................
Für mich wäre auch die Rechtsprechung zu GPSG interessant.
Gibt es strafbewährte Vegleichsurteile oder ist das Gesetz eine Blase mit heiser Luft? <werde jedoch die Person, die im Verdacht steht mehr zu wissen, hier nicht mehr direkt ansprechen.>
- kabelmafia
- Beiträge: 7503
- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
- Kontaktdaten:
Moin,
warum man mit dem Magneten prüfen soll hab ich auch nicht verstanden.
Alle von mir ausgesonderten Fi´s (immerhin schon bald 25 Stück) lösten garnicht mehr aus. Weder über die Prüftaste noch mit Magnet oder Fehlerstrom.
Es waren nahezu alle von mir verbauten Geräte der betreffenden Bauserien betroffen.
warum man mit dem Magneten prüfen soll hab ich auch nicht verstanden.
Alle von mir ausgesonderten Fi´s (immerhin schon bald 25 Stück) lösten garnicht mehr aus. Weder über die Prüftaste noch mit Magnet oder Fehlerstrom.
Es waren nahezu alle von mir verbauten Geräte der betreffenden Bauserien betroffen.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.