Kann mir einer ein Leitungsplan erstellen?
- Elektronix
- Beiträge: 892
- Registriert: Montag 25. September 2006, 20:41
- Wohnort: Rheinland
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 538
- Registriert: Sonntag 12. November 2006, 22:24
Nur um mich doch nochmal zu rechtfertigen
Auf der Uni ist der Praxisbezug doch recht gering...Studiere auf der FH und wir haben doch recht viele praktischen Übungen und Labore mit drin...Ausserdem 2 Praxissemester...Nebenbei arbeite ich ja bei nem Elektroinstallateur um mir Taschengeld aufzubessern...Und hab von meinem Opa recht viel mitgekriegt der war Elektriker...
Aber ich werde absehen davon hier reden zu schwingen... Ruhig mitlesen und lernen ist angesagt...
Gruss Kai
Auf der Uni ist der Praxisbezug doch recht gering...Studiere auf der FH und wir haben doch recht viele praktischen Übungen und Labore mit drin...Ausserdem 2 Praxissemester...Nebenbei arbeite ich ja bei nem Elektroinstallateur um mir Taschengeld aufzubessern...Und hab von meinem Opa recht viel mitgekriegt der war Elektriker...
Aber ich werde absehen davon hier reden zu schwingen... Ruhig mitlesen und lernen ist angesagt...
Gruss Kai
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin kaidegen,Olaf S-H hat geschrieben:...Bist Du befähigt, Arbeiten nach VDE 0100-610:2004-04, 61.1.5 auszuführen? ...
mich würde Deine Antwort hierzu noch interessieren.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Beiträge: 1080
- Registriert: Sonntag 14. März 2004, 21:54
Hai Kai (sorry, dieser Kalauer brannte mir auf der Seele )
Das war keineswegs böse gemeint, nur ist mit "Befähigung" durchaus auch "Erlaubnis" gemeint, und die haben wir als Studenten nunmal ganz sicher nicht.
Der Praxisbezug an der FH ist natürlich größer als bei uns, aber die Arbeit eines (z.B.) Elektroinstallateurs kann man damit auch nicht wirklich fachgerecht ausführen, schon alleine weil das ganze DIN- Wissen fehlt, das wirklich nur die "Praktiker" haben.
Grüße,
Frank
Das war keineswegs böse gemeint, nur ist mit "Befähigung" durchaus auch "Erlaubnis" gemeint, und die haben wir als Studenten nunmal ganz sicher nicht.
Der Praxisbezug an der FH ist natürlich größer als bei uns, aber die Arbeit eines (z.B.) Elektroinstallateurs kann man damit auch nicht wirklich fachgerecht ausführen, schon alleine weil das ganze DIN- Wissen fehlt, das wirklich nur die "Praktiker" haben.
Grüße,
Frank