Anlage mit den Sicherungen nach UL

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igor
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Anlage mit den Sicherungen nach UL

Beitrag von igor »

In einem Projekt wurde die Anlage gekauft und die Abgänge zu den Unterverteilungen mit Schmelzsicherungen nach UL248-13 ausgerüstet.
Die Norm soll identisch mit VDE 0636-4 sein (zumindest schreibt das SIBA so in den Katalogen).
In der EU-Konformitätserklärung werden im technischen Teil nur die UL-Normen genannt (keine VDE- EN- oder IEC-Normen).
Dürfen solche Sicherungen grundsätzlich in Deutschland eingesetzt werden? Oder muss hier eine Bestätigung erbracht werden, dass UL 248-13 zu IEC 60269-4 identisch ist?

Die VDE 0100-430 schreibt zwar vor, dass die Verwendung anderer Schutzeinrichtungen nicht ausgeschlossen ist, wenn deren Zeit-Strom-Kennlinien einen gleichwertigen Schutz [zu Abschnitt 432.4] bieten, aber es gibt keine Tabelle, die die Gleichwertigkeit der Normen festlegt (bzw. diesen Hersteller macht das nicht).
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Elektromann
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Re: Anlage mit den Sicherungen nach UL

Beitrag von Elektromann »

Hallo, ich kenne dazu keine einfache Antwort; aber wenn Du das Beurteilen kannst, dann kannst Du es auch freigeben.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis old-man1
troete
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Re: Anlage mit den Sicherungen nach UL

Beitrag von troete »

Ich verstehe deine Frage nicht komplett.
Wo ist jetzt genau dein konkretes "Problem"?

Schau doch mal auf das Datenblatt der Sicherung.
Hier muss mehr drauf stehen wie nur die UL Zertifizierung.

Wichtig wäre , dass die Sicherung entsprechend für das abzusichernde Betriebsmittel vom Hersteller zugelassen ist.
igor
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Re: Anlage mit den Sicherungen nach UL

Beitrag von igor »

Elektromann hat geschrieben: Mittwoch 19. März 2025, 07:51 Hallo, ich kenne dazu keine einfache Antwort; aber wenn Du das Beurteilen kannst, dann kannst Du es auch freigeben.
In meiner Rolle im Projekt darf ich die Gleichwertigkeit nicht selbst beurteilen. Aber bevor ich die Nachweise anfordere, möchte ich sicher sein, dass es keine Anerkennung der UL-Normen gibt.
troete hat geschrieben: Mittwoch 19. März 2025, 22:18 Ich verstehe deine Frage nicht komplett.
Wo ist jetzt genau dein konkretes "Problem"?

Schau doch mal auf das Datenblatt der Sicherung.
Hier muss mehr drauf stehen wie nur die UL Zertifizierung.

Wichtig wäre , dass die Sicherung entsprechend für das abzusichernde Betriebsmittel vom Hersteller zugelassen ist.
Das ist eine aR-Sicherung nach UL 248-13, die ich da habe. Es geht um die Einhaltung der Formalitäten, was in diesem Fall bedeutet, dass die Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. Ich hätte kein Problem, wenn es eine interne Sicherung oder eine Eingangssicherung wäre. Leider ist es eine Ausgangssicherung und niemand kann garantieren, dass nach 10 Jahren andere Anlagen angeschlossen werden. Deshalb ist die Frage, ob UL in Deutschland unter aRdT fällt oder ob der Hersteller hier mehr Dokumentation liefern muss.

P.S. Ich bin hier so weit gegangen, dass ich zum ersten Mal in meinem Leben KI benutzt habe, um etwas zu finden. Es gab keine genauen und eindeutigen Antworten, außer dass die internen Absicherungen nicht den europäischen Normen entsprechen müssen (also Black Box).
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Elektromann
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Re: Anlage mit den Sicherungen nach UL

Beitrag von Elektromann »

igor hat geschrieben: Donnerstag 20. März 2025, 11:02 P.S. Ich bin hier so weit gegangen, dass ich zum ersten Mal in meinem Leben KI benutzt habe, um etwas zu finden. Es gab keine genauen und eindeutigen Antworten, außer dass die internen Absicherungen nicht den europäischen Normen entsprechen müssen (also Black Box).
Hier mein Tipp: lass es! Ich hab einiges rumprobiert mit verschiedenen Versionen von KI Systemen, keines hat wirklich gute Ergebnisse geliefert - wenn Du Pech hast bekommst Du erfundenen Schwachsinn oder häufig den Hinweis Du sollst einen Fachmann fragen :-)
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troete
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Re: Anlage mit den Sicherungen nach UL

Beitrag von troete »

igor hat geschrieben: Donnerstag 20. März 2025, 11:02
Elektromann hat geschrieben: Mittwoch 19. März 2025, 07:51 Hallo, ich kenne dazu keine einfache Antwort; aber wenn Du das Beurteilen kannst, dann kannst Du es auch freigeben.
In meiner Rolle im Projekt darf ich die Gleichwertigkeit nicht selbst beurteilen. Aber bevor ich die Nachweise anfordere, möchte ich sicher sein, dass es keine Anerkennung der UL-Normen gibt.
troete hat geschrieben: Mittwoch 19. März 2025, 22:18 Ich verstehe deine Frage nicht komplett.
Wo ist jetzt genau dein konkretes "Problem"?

Schau doch mal auf das Datenblatt der Sicherung.
Hier muss mehr drauf stehen wie nur die UL Zertifizierung.

Wichtig wäre , dass die Sicherung entsprechend für das abzusichernde Betriebsmittel vom Hersteller zugelassen ist.
Das ist eine aR-Sicherung nach UL 248-13, die ich da habe. Es geht um die Einhaltung der Formalitäten, was in diesem Fall bedeutet, dass die Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. Ich hätte kein Problem, wenn es eine interne Sicherung oder eine Eingangssicherung wäre. Leider ist es eine Ausgangssicherung und niemand kann garantieren, dass nach 10 Jahren andere Anlagen angeschlossen werden. Deshalb ist die Frage, ob UL in Deutschland unter aRdT fällt oder ob der Hersteller hier mehr Dokumentation liefern muss.

P.S. Ich bin hier so weit gegangen, dass ich zum ersten Mal in meinem Leben KI benutzt habe, um etwas zu finden. Es gab keine genauen und eindeutigen Antworten, außer dass die internen Absicherungen nicht den europäischen Normen entsprechen müssen (also Black Box).

Die Sicherungen sind in Geräten verbaut, die auch hier in Deutschland vertrieben werden. Hier war ich nach Ersatz auf der Suche. :-)
Wenn du dir so unsicher bist, kontaktiere den TÜV. Kostet ein paar Euro, aber dann hast du es schwarz auf weiß.
troete
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Re: Anlage mit den Sicherungen nach UL

Beitrag von troete »

Elektromann hat geschrieben: Freitag 21. März 2025, 07:29
igor hat geschrieben: Donnerstag 20. März 2025, 11:02 P.S. Ich bin hier so weit gegangen, dass ich zum ersten Mal in meinem Leben KI benutzt habe, um etwas zu finden. Es gab keine genauen und eindeutigen Antworten, außer dass die internen Absicherungen nicht den europäischen Normen entsprechen müssen (also Black Box).
Hier mein Tipp: lass es! Ich hab einiges rumprobiert mit verschiedenen Versionen von KI Systemen, keines hat wirklich gute Ergebnisse geliefert - wenn Du Pech hast bekommst Du erfundenen Schwachsinn oder häufig den Hinweis Du sollst einen Fachmann fragen :-)
Ich für meinen Teil habe die KI Ding von Microsoft auch seit einer Woche im Einsatz. Ich würde sagen, es kommt immer drauf an für was man sie braucht. Natürlich schaue ich auch, wo die Quelle her ist.
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