Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
- Beiträge: 8122
- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
- Kontaktdaten:
Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Hallo,
was sinnvoll ist, ist eine Sache, was bestellt worden ist, ist eine zweite Sache, was der Kunde bezahlen will, ist das Dritte.
Wenn wir uns zur Amerikanischen Denkweise zuwenden, lässt man alles weg, was Kosten verursacht.
Nur ob das sinnvoll ist ?
Also ich kann mir schlecht vorstellen, erst das Kohlekraftwerk Moorburg abzuschalten,
wenn man an der Norderelbbrücke eine Service-Steckdose wechseln will.
...
was sinnvoll ist, ist eine Sache, was bestellt worden ist, ist eine zweite Sache, was der Kunde bezahlen will, ist das Dritte.
Wenn wir uns zur Amerikanischen Denkweise zuwenden, lässt man alles weg, was Kosten verursacht.
Nur ob das sinnvoll ist ?
Also ich kann mir schlecht vorstellen, erst das Kohlekraftwerk Moorburg abzuschalten,
wenn man an der Norderelbbrücke eine Service-Steckdose wechseln will.
...
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 2
- Registriert: Donnerstag 22. Februar 2024, 22:15
Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
So ein Hauptschalter kostet doch fast nichts, ich würde da mit den Zusatzkosten argumentieren wenn der Elektriker dreimal in den Keller laufen muss, geschweige denn 30min auf den Hausmeister warten bis die Hauptverteilung zugänglich ist.
- Elektromann
- Null-Leiter
- Beiträge: 434
- Registriert: Mittwoch 15. September 2021, 09:40
- Wohnort: 32351 Stemwede
Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Nein, ich bin da bei ELT-Onkel, ich hab schon viele Fälle erlebt wo um ein paar Euros zu sparen wirklich blöde(!) Entscheidungen gefällt wurden. Man kann versuchen Menschen zu helfen, geht aber nicht immer. Wenn Du versuchst der Gute zu sein - bist Du manchmal auch der Dumme dabei. Natürlich gibt es auch Beispiele für anders: Da muss man den Kunden pflegen wenn man so einen hat - sind selten :-)huizhaecka hat geschrieben: ↑Donnerstag 23. Januar 2025, 19:14 So ein Hauptschalter kostet doch fast nichts, ich würde da mit den Zusatzkosten argumentieren wenn der Elektriker dreimal in den Keller laufen muss, geschweige denn 30min auf den Hausmeister warten bis die Hauptverteilung zugänglich ist.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis 

-
- Null-Leiter
- Beiträge: 28
- Registriert: Mittwoch 2. November 2022, 20:16
Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Ein 2 schneidiges Schwert.
Ein lokaler Hauptschalter bringt außer Komfort auch Fehlerquelle und zusätzlichen Spannungsverlust*.
Außerdem, wer kann sagen, was das Ding macht, wenn der mal 40 Jahre alt ist.
Hinsichtlich Langzeitverhalten der Kontakte schweigen die Hersteller.
PS.: Uns (kleine el Firma) ist 1971 ein Messertrenner um die Ohren gefolgen.
Bin von daher gegen sowas.
* = €
bleibt heile
Ein lokaler Hauptschalter bringt außer Komfort auch Fehlerquelle und zusätzlichen Spannungsverlust*.
Außerdem, wer kann sagen, was das Ding macht, wenn der mal 40 Jahre alt ist.
Hinsichtlich Langzeitverhalten der Kontakte schweigen die Hersteller.
PS.: Uns (kleine el Firma) ist 1971 ein Messertrenner um die Ohren gefolgen.
Bin von daher gegen sowas.
* = €
bleibt heile
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 2290
- Registriert: Sonntag 12. November 2006, 21:40
- Wohnort: Köln
Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Was für ein schlagendes Argument!
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
- Beiträge: 8122
- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
- Kontaktdaten:
Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Hallo,
ein fachfremdes Beispiel:
Jeder kennt eine Küche.
Heute stehen da Schränke für Geschirr und eine Spülmaschine.
Ich kenne eine Studenten-WG, die hat sich überlegt, dass ein Sortieren von Geschirr in Schränke eigendlich nur Arbeit macht.
Also haben sie 4 (5) Geschirrspülmaschinen als Gebrauchtgeräte gekauft.
Dann immer nur das schmutzige Geschirr in eine Geschirrspülmaschine gestellt.
Anschließend das saubere Geschirr benutzt.
Die haben sich das Umräumen gespart.
O.K. gibt mehr Fehlerquellen, weil technische Geräte statistisch mehr Defekte haben, als Geschirrschränke.
Sowas klappt natürlich nur in WG's mit technik-affinen Bewohnern.
Genau so jobbt das mit zusätzlichen Schaltern.
...
ein fachfremdes Beispiel:
Jeder kennt eine Küche.
Heute stehen da Schränke für Geschirr und eine Spülmaschine.
Ich kenne eine Studenten-WG, die hat sich überlegt, dass ein Sortieren von Geschirr in Schränke eigendlich nur Arbeit macht.
Also haben sie 4 (5) Geschirrspülmaschinen als Gebrauchtgeräte gekauft.
Dann immer nur das schmutzige Geschirr in eine Geschirrspülmaschine gestellt.
Anschließend das saubere Geschirr benutzt.
Die haben sich das Umräumen gespart.
O.K. gibt mehr Fehlerquellen, weil technische Geräte statistisch mehr Defekte haben, als Geschirrschränke.
Sowas klappt natürlich nur in WG's mit technik-affinen Bewohnern.
Genau so jobbt das mit zusätzlichen Schaltern.
...
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 523
- Registriert: Donnerstag 16. August 2007, 01:03
Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Hallo zusammen,
die Diskussion hier habe ich mal schön überflogen.
"Der Preis ist geil"- oder wie war diese Aussage immer wieder?
Also bei mittlerweile 20 Jahren in dem Beruf (scheiße ich werde alt) kann ich mal soviel dazu sagen:
- GeoßIndustrie will die Luxusvariante und zahlt die normal auch gerne. Alle anderen mittelständischen und öffentliche Einrichtungen (bzw. Deren Auftragnehmer) möchten am Liebsten gar kein Geld in die Hand nehmen.
Folglich ist wie die Vorredner schon geschrieben haben, eine Frage "was hängt am Netz".
Bei Maschinen hat man das Thema relativ schnell abgefrühstückt.
Ein weiteres Thema ist dann auch noch ob dann Lasttennschalter oder Leistungsschalter eingesetzt werden können.(Auch preislich)
Und ganz neu für mich: Es gibt eine VDE Vorschrift, die besagt, das man Leistungsschalter nicht in Schaltschranktüren verbauen darf. (Die Norm kann ich gerne raus suchen)
die Diskussion hier habe ich mal schön überflogen.
"Der Preis ist geil"- oder wie war diese Aussage immer wieder?
Also bei mittlerweile 20 Jahren in dem Beruf (scheiße ich werde alt) kann ich mal soviel dazu sagen:
- GeoßIndustrie will die Luxusvariante und zahlt die normal auch gerne. Alle anderen mittelständischen und öffentliche Einrichtungen (bzw. Deren Auftragnehmer) möchten am Liebsten gar kein Geld in die Hand nehmen.
Folglich ist wie die Vorredner schon geschrieben haben, eine Frage "was hängt am Netz".
Bei Maschinen hat man das Thema relativ schnell abgefrühstückt.
Ein weiteres Thema ist dann auch noch ob dann Lasttennschalter oder Leistungsschalter eingesetzt werden können.(Auch preislich)
Und ganz neu für mich: Es gibt eine VDE Vorschrift, die besagt, das man Leistungsschalter nicht in Schaltschranktüren verbauen darf. (Die Norm kann ich gerne raus suchen)
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
- Beiträge: 8122
- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
- Kontaktdaten:
Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Hallo,
Z.B:: Leuchtmelder und Befehlsgeräte dürfen nur dann in Schaltschranktüren verbaut werden,
wenn im Falle der Benutzung eine Zweitzugriffsmöglichkeit im Nebenraum gegeben ist.
Die Zweitzugriffsmöglichkeit, sowie die Sicht- und Sprechverbindung muss stündlich dokumentiert werden.
So wird von der all umsorgenden EU sichergestellt, dass Fehlschaltungen vermieden werden.
...
Vielleicht gibt es ja inzwischen eine Ergänzung von Seiten der EU ?
Z.B:: Leuchtmelder und Befehlsgeräte dürfen nur dann in Schaltschranktüren verbaut werden,
wenn im Falle der Benutzung eine Zweitzugriffsmöglichkeit im Nebenraum gegeben ist.
Die Zweitzugriffsmöglichkeit, sowie die Sicht- und Sprechverbindung muss stündlich dokumentiert werden.
So wird von der all umsorgenden EU sichergestellt, dass Fehlschaltungen vermieden werden.
...
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1580
- Registriert: Sonntag 27. März 2005, 01:20
- Wohnort: Nideggen
- Kontaktdaten:
Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Wo genau wäre denn dieser Hauptschalter einzusetzen? Auf der Abgangsseite in der übergeordneten Verteilung oder auf der Eingangsseite in der betreffenden UV?
Mir wäre ja lieber auf der Abgangsseite weil dann wirklich "Spannungsfreiheit" in der UV herrscht jedoch kann die betreffende übergeordnete Verteilung ja unzugänglich sein.
Im Besonderen habe ich gerade das Problem einen Zähler auf vier Unterverteilungen verteilen zu müssen. Nach AR-N4101 darf ich aber im oberen Anschlußraum nur drei/vier TE mit Geräten besetzen. Vier Hauptschalter würden passen und die ganze obere Reihe belegen.
Und nun?
Mir wäre ja lieber auf der Abgangsseite weil dann wirklich "Spannungsfreiheit" in der UV herrscht jedoch kann die betreffende übergeordnete Verteilung ja unzugänglich sein.
Im Besonderen habe ich gerade das Problem einen Zähler auf vier Unterverteilungen verteilen zu müssen. Nach AR-N4101 darf ich aber im oberen Anschlußraum nur drei/vier TE mit Geräten besetzen. Vier Hauptschalter würden passen und die ganze obere Reihe belegen.
Und nun?
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 523
- Registriert: Donnerstag 16. August 2007, 01:03
Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
DIN EN 60204-1:2019Elt-Onkel hat geschrieben: ↑Montag 3. Februar 2025, 21:40 Hallo,
Vielleicht gibt es ja inzwischen eine Ergänzung von Seiten der EU ?
Z.B:: Leuchtmelder und Befehlsgeräte dürfen nur dann in Schaltschranktüren verbaut werden,
wenn im Falle der Benutzung eine Zweitzugriffsmöglichkeit im Nebenraum gegeben ist.
Die Zweitzugriffsmöglichkeit, sowie die Sicht- und Sprechverbindung muss stündlich dokumentiert werden.
So wird von der all umsorgenden EU sichergestellt, dass Fehlschaltungen vermieden werden.
...