Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
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- Null-Leiter
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Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Hallo Forenrunde,
ich bin momentan in einem Projekt in der Situation, dass ich dem Auftraggeber nachweisen soll, dass eine Unterverteilung mit einem Hauptschalter freischaltbar sein muss.
In meinem täglichen Berufsleben hat jede UV einen Hauptschalter, sei es eine 32A Kleinverteilung oder aber auch ein mehrfeldiger Schrank mit Einspeisung >160A
Aber auf die berühmte Frage "wo steht denn das?" habe weder ich, noch mein Umfeld eine Antwort. Aus Kostengründen versucht man sich mit Händen und Füßen dagegen zu wehren. In der vorgelagerten Verteilung sind die Abgänge zu den UV mit NH Sicherungslasttrennern gesichert und man steht auf dem Standpunkt, dass diese reichen um freizuschalten.
Wie seht ihr das? Gehört bei Euch in jede UV ein Hauptschalter? Macht es einen Unterschied, ob die UV in einem Wohnhaus, einem Bürokomplex, einem Hotel oder einer Versammlungsstätte steht? Wo steht das?
Ich freue mich auf den Austausch.
ich bin momentan in einem Projekt in der Situation, dass ich dem Auftraggeber nachweisen soll, dass eine Unterverteilung mit einem Hauptschalter freischaltbar sein muss.
In meinem täglichen Berufsleben hat jede UV einen Hauptschalter, sei es eine 32A Kleinverteilung oder aber auch ein mehrfeldiger Schrank mit Einspeisung >160A
Aber auf die berühmte Frage "wo steht denn das?" habe weder ich, noch mein Umfeld eine Antwort. Aus Kostengründen versucht man sich mit Händen und Füßen dagegen zu wehren. In der vorgelagerten Verteilung sind die Abgänge zu den UV mit NH Sicherungslasttrennern gesichert und man steht auf dem Standpunkt, dass diese reichen um freizuschalten.
Wie seht ihr das? Gehört bei Euch in jede UV ein Hauptschalter? Macht es einen Unterschied, ob die UV in einem Wohnhaus, einem Bürokomplex, einem Hotel oder einer Versammlungsstätte steht? Wo steht das?
Ich freue mich auf den Austausch.
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- Null-Leiter
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Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Ich habe dazu vor vielen Jahren etwas im Elektropraktiker gelesen. Wenn ich den Artikel finde, verlinke ich den noch.
Kurz gesagt, Nein.
Weder VDE noch TAB fordern diesen direkt. Es gab Ausnahmen, aber das muss ich auch erst wieder nachlesen.
Edit: https://www.elektropraktiker.de/fachart ... ptschalter
Kurz gesagt, Nein.
Weder VDE noch TAB fordern diesen direkt. Es gab Ausnahmen, aber das muss ich auch erst wieder nachlesen.
Edit: https://www.elektropraktiker.de/fachart ... ptschalter
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- Null-Leiter
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Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Moin pulsewidthmodul,
Eine globale Forderung nach einem Hauptschalter für Unterverteilungen ist mir nicht bekannt. Auch die TAR sagt im Abschnitt 7.2 nur, dass ein Hauptschalter eingebaut werden kann.
Sicherlich ist ein örtlicher Hauptschalter lobenswert - aber eine pauschale Forderung wird schwierig zu begründen sein.
Gruß Olaf
da stellt sich doch zuerst die Frage, was beauftragt wurde.pulsewidthmodul hat geschrieben: ↑Mittwoch 4. Dezember 2024, 11:47 ... dass ich dem Auftraggeber nachweisen soll, dass eine Unterverteilung mit einem Hauptschalter freischaltbar sein muss. ...
Eine globale Forderung nach einem Hauptschalter für Unterverteilungen ist mir nicht bekannt. Auch die TAR sagt im Abschnitt 7.2 nur, dass ein Hauptschalter eingebaut werden kann.
Sicherlich ist ein örtlicher Hauptschalter lobenswert - aber eine pauschale Forderung wird schwierig zu begründen sein.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794

Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Elektromann
- Null-Leiter
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Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Hallo zusammen,
es gibt für die Unterverteilungen (E-Installation) meines Wissens keine Vorgabe, siehe auch die vorherigen Kommentare.
Anders ist die Situation wenn die Unterverteilung als "Teil einer Maschine oder einer Anlage" gesehen werden muss. Dort sind zum Beispiel in der
VDE 0113-1 Vorgaben, welche das Gesamtsystem erfüllen muss. Ebenso im BImschG oder in anderen Regelungen.
Das heißt, eine Vorgabe kann aus dem Vertrag (manche Kunden fordern das) oder aus dem Gesamtgewerk entstehen.
Teilweise sind auch sehr konkrete Ausführungsvorgaben in diesen Regeln enthalten.
es gibt für die Unterverteilungen (E-Installation) meines Wissens keine Vorgabe, siehe auch die vorherigen Kommentare.
Anders ist die Situation wenn die Unterverteilung als "Teil einer Maschine oder einer Anlage" gesehen werden muss. Dort sind zum Beispiel in der
VDE 0113-1 Vorgaben, welche das Gesamtsystem erfüllen muss. Ebenso im BImschG oder in anderen Regelungen.
Das heißt, eine Vorgabe kann aus dem Vertrag (manche Kunden fordern das) oder aus dem Gesamtgewerk entstehen.
Teilweise sind auch sehr konkrete Ausführungsvorgaben in diesen Regeln enthalten.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis 

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- Null-Leiter
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Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
In der EN60204-1 (VDE0113-1) wird unter Punkt 5.3 das Thema „Netztrenneinrichtung“ im Umfeld von Maschinen nach MRL bzw. zukünftig Masch-VO ausführlich betrachtet, in Punkt 5.4 geht es um „Einrichtungen zur Unterbrechung der Energiezufuhr zur Verhinderung von unerwartetem Anlauf“ – damit ist der Hauptschalter (5.3) bzw. Reparaturschalter (5.4) gemeint.Elektromann hat geschrieben: ↑Freitag 6. Dezember 2024, 08:29 Anders ist die Situation wenn die Unterverteilung als "Teil einer Maschine oder einer Anlage" gesehen werden muss. Dort sind zum Beispiel in der
VDE 0113-1 Vorgaben, welche das Gesamtsystem erfüllen muss. Ebenso im BImschG oder in anderen Regelungen.
Eine Konstellation einer Unterverteilung und nachgeschalteten Maschinen kann bspw. bei verketteten Maschinen zutreffend sein, wobei so eine Verkettung auch relativ umfangreich ausfallen kann. Hier ist eine Art „Unterverteilung“ mit Netztrenneinrichtung bzw. Hauptschalter vorstellbar, welche die Energie zu den einzelnen Maschinen verteilt und ggf. übergeordnete Steuerungsaufgaben, bspw. zur Koordination der einzelnen Maschinen übernimmt.
An den Maschinen selbst gibt es dann eigene Reparaturschalter, um einzelne Maschinen vor Ort spannungsfrei schalten zu können.
Zu beachten ist das bei Maschinen bestimmte Anforderungen an eine Netztrenneinrichtung gestellt werden, bspw. die Möglichkeit diese abschließen zu können und die Farbgebung je nachdem differenziert wird ob die Netztrenneinrichtung als NOT-AUS eingesetzt wird oder nicht.
Zusätzlich können in einer C-Norm für die jeweilige Maschine weitere Anforderungen an den "Hauptschalter" einer Maschine stehen.
Das ganze mal als kurzer Ausflug für die Kollegen hier welche mit Maschinen eher wenig zu tun haben.
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
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Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Hallo,
noch interessanter wird die Angelegenheit, wenn die Unterverteilung / Schaltschrank mehrere Einspeisungen hat.
Z.B. 230 / 400 Volt im Regelbetrieb, plus 230 / 400 Volt in Netzersatz, und 24 V in Steuerung (Batteriegepuffert).
...
noch interessanter wird die Angelegenheit, wenn die Unterverteilung / Schaltschrank mehrere Einspeisungen hat.
Z.B. 230 / 400 Volt im Regelbetrieb, plus 230 / 400 Volt in Netzersatz, und 24 V in Steuerung (Batteriegepuffert).
...
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- Null-Leiter
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Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Bezogen auf die Fragestellung und die Annahme,
dass es sich hierbei um Installationsverteiler und Installationskleinverteiler für die Gebäudeinstallationen handelt,
wird der Einsatz eines zusätzlichen Hauptschalters in den Unterverteilern in den einschlägigen Normen nicht gefordert.
Für die elektrischen Anlagen in Wohnungen hat es noch nie eine solche Forderung nach einem Hauptschalter in den Wohnungsverteilern in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 gegeben und auch derzeit gibt es sie nicht.
Allerdings gab es in früheren Jahren immer wieder Forderungen, durch einzelne Netzbetreiber,
solche Hauptschalter in den Wohnungsverteilern zwingend vorzusehen.
Für Betriebsströme bis 63 A wird üblicherweise die VDE-AR-N-4101 angewendet.
Für Betriebsströme >63 A gibt es in der DIN VDE 0100-718 Festlegungen.
dass es sich hierbei um Installationsverteiler und Installationskleinverteiler für die Gebäudeinstallationen handelt,
wird der Einsatz eines zusätzlichen Hauptschalters in den Unterverteilern in den einschlägigen Normen nicht gefordert.
Für die elektrischen Anlagen in Wohnungen hat es noch nie eine solche Forderung nach einem Hauptschalter in den Wohnungsverteilern in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 gegeben und auch derzeit gibt es sie nicht.
Allerdings gab es in früheren Jahren immer wieder Forderungen, durch einzelne Netzbetreiber,
solche Hauptschalter in den Wohnungsverteilern zwingend vorzusehen.
Für Betriebsströme bis 63 A wird üblicherweise die VDE-AR-N-4101 angewendet.
Für Betriebsströme >63 A gibt es in der DIN VDE 0100-718 Festlegungen.
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
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Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Hallo,
Eigendlich ist die Physik von Flensburg bis Berchtesgaden die gleiche.
Trotzdem versuchen es die NB es immer noch ein Quäntchen komplizierter zu machen.
Ich sage nur: Hauptschalter, HS ja-nein, sperrbarer HS, Drehstromsicherung, 63A Verdrahtung, 100A Verdrahtung, usw.
Nach meiner Meinung gehört das alles vereinheitlicht.
O.K. Altanlagen mal aussen vor.
Wir haben schon 16 verschiedene Bauordnungen in Deutschland.
Die Differenzierung braucht auch niemand.
Bei den Gebietskuriositäten der NB kommt man locker auf 20.
Was soll das ?
...
Das ist aber nur die halbe Wahrheit.
Eigendlich ist die Physik von Flensburg bis Berchtesgaden die gleiche.
Trotzdem versuchen es die NB es immer noch ein Quäntchen komplizierter zu machen.
Ich sage nur: Hauptschalter, HS ja-nein, sperrbarer HS, Drehstromsicherung, 63A Verdrahtung, 100A Verdrahtung, usw.
Nach meiner Meinung gehört das alles vereinheitlicht.
O.K. Altanlagen mal aussen vor.
Wir haben schon 16 verschiedene Bauordnungen in Deutschland.
Die Differenzierung braucht auch niemand.
Bei den Gebietskuriositäten der NB kommt man locker auf 20.
Was soll das ?
...
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- Null-Leiter
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Re: Hauptschalter in Unterverteilungen Pflicht?
Es gilt demnach:
Hauptschalter Pflicht da, wo die Amev greift, ansonsten ist es eine Empfehlung.
Eigentlich sollte es aber in einem gewerrblichen Verteiler (da wo man auch z.B. Reihenklemmen verwendet) überhaupt gar keine Diskussion darüber geben!
Hauptschalter Pflicht da, wo die Amev greift, ansonsten ist es eine Empfehlung.
Eigentlich sollte es aber in einem gewerrblichen Verteiler (da wo man auch z.B. Reihenklemmen verwendet) überhaupt gar keine Diskussion darüber geben!