Klassische Nullung im neuer Zählerschrank korrekt anschließen?
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Klassische Nullung im neuer Zählerschrank korrekt anschließen?
Im Keller liegt noch eine alte (ca 50 Jahre) Verkabelung für eine Ölheizung, ein paar Lampen und ein paar Steckdosen mit klassicher Nullung, die noch an einer alten Zählertafel hingen (Bestand). Der Rest vom Haus ist schon entkernt und neu verkabelt.
Die Frage ist, wie wird die Leitung von der klassischen Nullung korrekt angeschlossen?
Von der Abzweigdose kommen drei Adern (blau, grün/gelb, schwarz). blau und grün/gelb sind in der Dose gemeinsam verklemmt weil dahinter alles mit der klassischen Nullung weitergeht.
Stand jetzt nach dem Einbau des Zählerschranks
- Die grün/gelbe Ader ist an PE angeschlossen.
- Die blaue Ader ist an N angeschlossen
Soweit alles gut - aber:
- dadurch entsteht eine das eine Brücke zwischen N und PE im Zählerschrank, mit dünnem Querschnitt
- der Strom teilt sich auf N und PE auf.
Grundsätzlich muss es gehen, da alte Anlagenteile mit klassischer Nullung weiter betrieben werden dürfen.
Kann man das so umsetzen oder gibt es eine bessere Lösung?
Die Frage ist, wie wird die Leitung von der klassischen Nullung korrekt angeschlossen?
Von der Abzweigdose kommen drei Adern (blau, grün/gelb, schwarz). blau und grün/gelb sind in der Dose gemeinsam verklemmt weil dahinter alles mit der klassischen Nullung weitergeht.
Stand jetzt nach dem Einbau des Zählerschranks
- Die grün/gelbe Ader ist an PE angeschlossen.
- Die blaue Ader ist an N angeschlossen
Soweit alles gut - aber:
- dadurch entsteht eine das eine Brücke zwischen N und PE im Zählerschrank, mit dünnem Querschnitt
- der Strom teilt sich auf N und PE auf.
Grundsätzlich muss es gehen, da alte Anlagenteile mit klassischer Nullung weiter betrieben werden dürfen.
Kann man das so umsetzen oder gibt es eine bessere Lösung?
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Re: Klassische Nullung im neuer Zählerschrank korrekt anschließen?
Moin seb,
berichte doch bitte etwas zu Deinem fachlichen Hintergrund.
Grundsätzlich ist es richtig, dass die Altanlage angebunden werden kann. Allerdings muss der Zählerschrank dann entsprechend errichtet worden sein.
Gruß Olaf
berichte doch bitte etwas zu Deinem fachlichen Hintergrund.
Grundsätzlich ist es richtig, dass die Altanlage angebunden werden kann. Allerdings muss der Zählerschrank dann entsprechend errichtet worden sein.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Klassische Nullung im neuer Zählerschrank korrekt anschließen?
Zu meinem Hintergrund:
Ich bin selber Dipl. Ing Elektrotechnik, also nur gefährliches Halbwissen. Mein Spezialgebiet sind Wallboxen und DC-Charger - seit 2013 bin ich in der Branche. Wenn ich ins Spiel komme ist alles in der Regel neu errichtet - klassische Nullung kommt da nicht vor. Deswegen will ich auch bei mir im Haus alles auf den aktuellen Stand ziehen nach dem Kauf. Die Wärmepumpe als Ersatz für die Ölheizung kann ich aber erst richtig planen wenn ich weiß was die Solaranlage so bringt. Deswegen muss ich an der Stelle vorübergehend mit der klassischen Nullung leben.
Installiert wird alles von einer (befreundeten) Fach-Firma, ganz offiziell beauftragt. Ich mach da gar nix, wäre auch nicht gut.... Es geht auch nicht darum, die Arbeit schlecht zu machen, falls das die Frage sein sollte. Ich bin mehr als froh dass die mir die alte Tafel rausgemacht haben.
Es wirkt nur irgendwie komisch, in dem Bereich vom Zählerschrank nochmal eine Brücke zwischen PE und N zu haben, aber wahrscheinlich gehts gar nicht anders. Alternativ könnte man das nur an N anschließen. RCD geht ja eh nicht.
Wegen der Ölheizung und den Leitungen dahinter ist es schwer die Nullung komplett aufzulösen, und jetzt alles aufstemmen um es dann nochmals im nächsten Jahr aufzureißen ist auch doof - deswegen suche ich irgendwas damit es so bleiben kann bis dahin. Und die alten Lampen haben schon Charme....
Ich bin selber Dipl. Ing Elektrotechnik, also nur gefährliches Halbwissen. Mein Spezialgebiet sind Wallboxen und DC-Charger - seit 2013 bin ich in der Branche. Wenn ich ins Spiel komme ist alles in der Regel neu errichtet - klassische Nullung kommt da nicht vor. Deswegen will ich auch bei mir im Haus alles auf den aktuellen Stand ziehen nach dem Kauf. Die Wärmepumpe als Ersatz für die Ölheizung kann ich aber erst richtig planen wenn ich weiß was die Solaranlage so bringt. Deswegen muss ich an der Stelle vorübergehend mit der klassischen Nullung leben.
Installiert wird alles von einer (befreundeten) Fach-Firma, ganz offiziell beauftragt. Ich mach da gar nix, wäre auch nicht gut.... Es geht auch nicht darum, die Arbeit schlecht zu machen, falls das die Frage sein sollte. Ich bin mehr als froh dass die mir die alte Tafel rausgemacht haben.
Es wirkt nur irgendwie komisch, in dem Bereich vom Zählerschrank nochmal eine Brücke zwischen PE und N zu haben, aber wahrscheinlich gehts gar nicht anders. Alternativ könnte man das nur an N anschließen. RCD geht ja eh nicht.
Wegen der Ölheizung und den Leitungen dahinter ist es schwer die Nullung komplett aufzulösen, und jetzt alles aufstemmen um es dann nochmals im nächsten Jahr aufzureißen ist auch doof - deswegen suche ich irgendwas damit es so bleiben kann bis dahin. Und die alten Lampen haben schon Charme....
Zuletzt geändert von seb am Sonntag 24. November 2024, 21:40, insgesamt 1-mal geändert.
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- Null-Leiter
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Re: Klassische Nullung im neuer Zählerschrank korrekt anschließen?
Das Thema hat sich damit leider schon erledigt, da nach aktuellem Stand alle Steckdosen über einen FI laufen müssen. Da kann ich nur raten, das neu zu machen. Was mich wundert - du hast laut dem Bild drei Adern in der alten Leitung - Schwarz, Rot und Grau. Wenn das überall so ist musst du nur die dritte Ader auflegen.
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- Null-Leiter
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Re: Klassische Nullung im neuer Zählerschrank korrekt anschließen?
Dann wirds gleich neu gemacht. Ist auch besser. Danke.
Was wäre denn die Lösung für die alte Heizung wenn man die als einzelnes lässt, nur N und nicht PE - oder beides?
Die waren damals recht kreativ. Das bekommt man heute gar nicht mehr alles rein.
Ich mag so altes Zeug irgendwie, aber manche Zeiten sind vorbei...
Was wäre denn die Lösung für die alte Heizung wenn man die als einzelnes lässt, nur N und nicht PE - oder beides?
Die waren damals recht kreativ. Das bekommt man heute gar nicht mehr alles rein.
Ich mag so altes Zeug irgendwie, aber manche Zeiten sind vorbei...
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- Null-Leiter
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Re: Klassische Nullung im neuer Zählerschrank korrekt anschließen?
Dann musst du nur konsequent N und PE trennen, wenn du alle drei Adern hast.
Dann kannst du auch die Heizung weiter betreiben - das wird ja "nur" die Steuerleitung und Umwälzpumpe sein.
Das die getrennten Adern wieder zusammengeführt wurden macht wenig Sinn.
Dann kannst du auch die Heizung weiter betreiben - das wird ja "nur" die Steuerleitung und Umwälzpumpe sein.
Das die getrennten Adern wieder zusammengeführt wurden macht wenig Sinn.
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- Null-Leiter
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Re: Klassische Nullung im neuer Zählerschrank korrekt anschließen?
Sofern dieser Anlagenteil nicht angefaßt wurde und er den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Bestimmungen entsprochen hat, wäre es grundsätzlich möglich, diesen weiterhin so betrieben werden, wie er vorgefunden wurde – also auch mit Schutzmaßnahme Nullung ohne besonderen Schutzleiter („klassische Nullung“) und auch ohne FI-Schutzschalter.
Trotzdem ist es aufgrund des Alters der Anlage natürlich ratsam, auch diesen Teil in absehbarer Zeit zu erneuern. Solange es bis dahin aber noch „Nulleiter“ in der Anlage gibt, gibt es auch keinen reinen Schutzleiter (PE) zwischen Hausanschlußkasten und dem Stromkreisverteiler, sondern einen PEN-Leiter, der an allen Anschlußstellen entsprechend, also mit einer blauen Markierung, gekennzeichnet werden muß. Die Leitungen, die den Stromkreisverteiler speisen, enthalten demnach L1, L2, L3, N und PEN(PE). Siehe auch dieses Bild zu einer ähnlichen Anfrage in der de von Werner Hörmann: https://www.elektro.net/file/format/557 ... /Bild4.jpg Richtig ist, daß Neutral- und Schutzleiter, nachdem sie einmal aufgetrennt wurden, nicht mehr zusammengeführt werden dürfen.
Da auf dem letzten Foto, wenn ich das richtig sehe, schwarze und grün-gelbe Leiter miteinander verbunden sind, ist die Bedingung „hat den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Bestimmungen entsprochen“ jedoch mit nein zu beantworten.
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- Null-Leiter
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Re: Klassische Nullung im neuer Zählerschrank korrekt anschließen?
Danke. Die Steckdosen haben bei mir gedanklich den Wurm reingebracht wie man die klassische Nullung anschließen könnte. Wenn man die rausnimmt ist es klar (N und L1), aber mit denen gehts gar nicht. Es war gut gemeint glaube ich, das alte noch zu lassen. Und im Bestands-Altbau ist es auch nicht immer einfach.
Plan steht, sobald die Kollegen Zeit haben raus mit dem Rest, bevor die Wärempumpe kommt.
Tolles Forum. Vielleicht kann ich ja mal hier jemand helfen mit Wallboxen.
Plan steht, sobald die Kollegen Zeit haben raus mit dem Rest, bevor die Wärempumpe kommt.
Tolles Forum. Vielleicht kann ich ja mal hier jemand helfen mit Wallboxen.
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- Null-Leiter
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Re: Klassische Nullung im neuer Zählerschrank korrekt anschließen?
Die Steckdosen sind, wie gesagt, gar nicht mal so das Problem, wenn das ordnungsgemäß errichtet bzw. erweitert worden wäre.
Wenn die Leitung, die oben links eingeführt ist, die Zuleitung ist, dann kommen hier der Außenleiter (schwarz, geht auf die Klemme oben rechts) und der Nulleiter (grau, geht auf die Klemme oben links) an. Der rote Leiter wird nicht verwendet. Hier wird also auch nichts zusammengeführt, sondern allenfalls aufgetrennt. Wenn die Leitung, die unten rechts eingeführt ist, die Leitung ist, die zur Heizung geht, dann sieht das zumindest so aus, als wären der blaue und der grün-gelbe Leiter an die Klemme oben links angeschlossen. Somit wird der Nulleiter ab hier in Mittel- und Schutzleiter aufgetrennt. Bei der Klemme oben rechts wurden dann aber offensichtlich grün-gelbe Leiter für andere Zwecke als für den Schutz- oder Nulleiter verwendet – und das war noch nie zulässig. Bei der Leitung, die oben rechts abgeht, hätte der grün-gelbe Leiter als Nulleiter an die Klemme oben links angeschlossen werden müssen. Der blaue Leiter hätte dann statt dessen als Außenleiter oder als geschalteter Leiter verwendet werden können, da ein Mittelleiter in dieser Leitung nicht vorhanden ist. Über diese Leitung hätten also sowohl Leuchten (Ausschaltung) als auch Steckdosen versorgt werden können. Wo der zweite grün-gelbe Leiter hingeht, kann ich nicht genau erkennen. Entweder sind da auch „nur“ blau und grün-gelb vertauscht oder es fehlt für eine richtige Verdrahtung mindestens ein Leiter bzw. es hätte eine Leitung ohne grün-gelben Leiter (-O) sein müssen.
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Re: Klassische Nullung im neuer Zählerschrank korrekt anschließen?
Moin seb,
vielen Dank für die Aufklärung.
Die Lösung ist eingentlich recht einfach. Der PE muss ab der Auftrennung des PEN in N und PE (z. B. im Hausanschlusskasten) konsequent als PEN weitergeführt werden. Das Problem hieran ist nur, dass der Hersteller der betroffenen Komponenten (z. B. PE-Sammelschiene im Endstromkreisverteiler) die Nutzung als PEN nicht untersagt hat. Hier benötigst Du eine Herstellerfreigabe.
Du hast dann in Deiner neuen Anlage, zumindest bis zu den Endstromkreisabgangsklemmen, L1, L2, L3, N und PEN. Sind irgendwann alle TN-C-Stromkreise aufgelöst, kann der PEN als PE umgekennzeichnet werden und alles ist gut.
Diese Lösung ist die einzig mögliche, führt aber bei vielen Elektrikern zu Verständnisproblemen.
Nun zu den Steckdosen. Seit 06.2007 benötigst Du einen RCD. Wird nun die alte Zuleitung auf eine neue UV umgeschwenkt, streiten sich die Geister, ob es eine wesentliche Veränderung (also mit Anpassungspflicht) ist oder nicht. Dies muss mittels Gefährdungsbeurteilung vor Ort festgestellt werden.
In welcher Ecke Deutschlands befindet sich denn die Anlage?
Gruß Olaf
vielen Dank für die Aufklärung.
Die Lösung ist eingentlich recht einfach. Der PE muss ab der Auftrennung des PEN in N und PE (z. B. im Hausanschlusskasten) konsequent als PEN weitergeführt werden. Das Problem hieran ist nur, dass der Hersteller der betroffenen Komponenten (z. B. PE-Sammelschiene im Endstromkreisverteiler) die Nutzung als PEN nicht untersagt hat. Hier benötigst Du eine Herstellerfreigabe.
Du hast dann in Deiner neuen Anlage, zumindest bis zu den Endstromkreisabgangsklemmen, L1, L2, L3, N und PEN. Sind irgendwann alle TN-C-Stromkreise aufgelöst, kann der PEN als PE umgekennzeichnet werden und alles ist gut.
Diese Lösung ist die einzig mögliche, führt aber bei vielen Elektrikern zu Verständnisproblemen.
Nun zu den Steckdosen. Seit 06.2007 benötigst Du einen RCD. Wird nun die alte Zuleitung auf eine neue UV umgeschwenkt, streiten sich die Geister, ob es eine wesentliche Veränderung (also mit Anpassungspflicht) ist oder nicht. Dies muss mittels Gefährdungsbeurteilung vor Ort festgestellt werden.
In welcher Ecke Deutschlands befindet sich denn die Anlage?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794