Hall zusammen,
in meinem Elektriker Bekanntenkreis stellt sich öfters die Frage nach der N-Trennklemme bei RCD Stromkreisen.
Vorwiegend ist nicht klar ob man bei einem 1 Pol. RCD/LS Gerät mit nur einer Leitung als Abgang eine N-Trennklemme einbauen muß, oder ob eine L/N/PE Klemme ausreicht. und wo das in einer Norm stehen könnte.
Für eure Hilfe wäre ich dankbar
mfg Uwe
RCD N-Trennklemme
- Uwe E.
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Re: RCD N-Trennklemme
Moin Uwe,
eine normative Forderung der N-Trennklemme findest Du in der VDE 0100-718. Aber Dein Problem ist ein ganz anderes.
Was machst Du mit einer ggf. vorhandenen Vorbelastung des RCBO? Dort fließt bereits ein Fehlerstrom von z. B. 10 mA. Du misst einen Auslösestrom von z. B. 25 mA (Vollwelle). Sieht doch gut aus - ist es aber nicht. Die Auslösung erfolgt erst bei 35 mA - also liegt ein defekter RCBO vor. Dies findest Du aber nur bei einer Messung der Vorbelastung oder bei einer zweipoligen Trennung (z. B. mittels Messtrennklemme) hinter dem RCBO. Durch die zweipolige Trennung ist er dann unvorbelastet.
Gruß Olaf
eine normative Forderung der N-Trennklemme findest Du in der VDE 0100-718. Aber Dein Problem ist ein ganz anderes.
Was machst Du mit einer ggf. vorhandenen Vorbelastung des RCBO? Dort fließt bereits ein Fehlerstrom von z. B. 10 mA. Du misst einen Auslösestrom von z. B. 25 mA (Vollwelle). Sieht doch gut aus - ist es aber nicht. Die Auslösung erfolgt erst bei 35 mA - also liegt ein defekter RCBO vor. Dies findest Du aber nur bei einer Messung der Vorbelastung oder bei einer zweipoligen Trennung (z. B. mittels Messtrennklemme) hinter dem RCBO. Durch die zweipolige Trennung ist er dann unvorbelastet.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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