Abstand Ableitung Blitzschutz - Leuchtenleitung

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tm90
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Abstand Ableitung Blitzschutz - Leuchtenleitung

Beitrag von tm90 »

Hallo Kollegen,

gibt es eine Vorgabe, wie groß der Abstand zwischen einer Leitung und einer parallelen Blitzableitung sein soll und wenn ja wo?

Es handelt sich um ein Objekt, welches über mehrere Außenleuchten mittels Bewegungsmelder an den Ecken beleuchtet wird.
Das NYY-J wurde parallel im Abstand von ca. 5cm auf einer Länge von ca. 4m im Kunststoffkanal zu den Ableitungen der Blitzschutzanlage installiert.
Das alles an allen vier Ecken, die Blitzschutzanlage hat insgesamt 12 Ableitungen in den Boden.
Im maximal ca. 80m entfernten HV ist ein ÜSS Kombiableiter Typ 1+2 installiert.
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Elt-Onkel
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Re: Abstand Ableitung Blitzschutz - Leuchtenleitung

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

eigendlich ist es doch ganz einfach.

Bei Dehn gibt es die Halter für Fangstangen neben Antennenmasten.
Da kann man die Abstände abschauen.

Wir bauen immer Minimum 33 cm.
Da, wo geht 50 cm.

Wenn man die Abstände unterschreitet, muss man eben die Ableiter von Rundstahl auf Mittelspannungskabel tauschen.


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karo1170
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Re: Abstand Ableitung Blitzschutz - Leuchtenleitung

Beitrag von karo1170 »

tm90 hat geschrieben: Mittwoch 11. September 2024, 08:22 gibt es eine Vorgabe, wie groß der Abstand zwischen einer Leitung und einer parallelen Blitzableitung sein soll und wenn ja wo?
Vermutlich suchst du hier den Begriff "Trennungsabstand"? Der lässt sich rechnerisch ermitteln.
tm90
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Re: Abstand Ableitung Blitzschutz - Leuchtenleitung

Beitrag von tm90 »

Das mag sein, aber es handelt sich nicht um blanke metallische Teile und es ist ein Überspannungsschutz installiert. Die Frage ist ob dieser ausreicht oder zu weit entfernt ist oder ob das definitiv zu nah installiert ist. In welcher Norm kann so etwas stehen?
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Elektromann
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Re: Abstand Ableitung Blitzschutz - Leuchtenleitung

Beitrag von Elektromann »

tm90 hat geschrieben: Samstag 14. September 2024, 14:32 es ist ein Überspannungsschutz installiert. Die Frage ist ob dieser ausreicht oder [...] zu nah installiert ist. In welcher Norm kann so etwas stehen?
Im ATEX Normenwerk könntest Du fündig werden, z.B. DIN EN 62305-4, das ist aber nicht exakt mein Bereich, ich kümmere mich weniger um EX-Blitzschutz, und die Norm habe ich leider nicht vorliegen...
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis old-man1
tm90
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Re: Abstand Ableitung Blitzschutz - Leuchtenleitung

Beitrag von tm90 »

Ist ja schon einmal ein erster Anhaltspunkt, schau ich morgen einmal rein.
Dipol
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Re: Abstand Ableitung Blitzschutz - Leuchtenleitung

Beitrag von Dipol »

tm90 hat geschrieben: Mittwoch 11. September 2024, 08:22 gibt es eine Vorgabe, wie groß der Abstand zwischen einer Leitung und einer parallelen Blitzableitung sein soll und wenn ja wo?
Den offenbar gesuchten einheitlichen Mindestabstand gibt es NICHT.

Ausreichend isolierende Trennungsabstände sind gemäß IEC 62305-3 in Abhängigkeit von der gewählten Blitzschutzklasse zu berechnen. In Blitzschutzklasse 3 für normale Wohngebäude wäre das beispielsweise bei einer Ableitung einer getrennten Fangstange 4 % in Luft und 8 % durch und über feste Stoffe ab der Potentialausgleichsanlage (= Erdungsanlage bzw. HES) bis zum jeweiligen Referenzpunkt.
.
Folie13.PNG
Im Anhang ein detaillierteres PDF.
Dateianhänge
Trennungsabstand-Auszüge_[9].pdf
(906.68 KiB) 222-mal heruntergeladen
Dipol
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Re: Abstand Ableitung Blitzschutz - Leuchtenleitung

Beitrag von Dipol »

Elt-Onkel hat geschrieben: Mittwoch 11. September 2024, 18:39 eigendlich ist es doch ganz einfach.

Bei Dehn gibt es die Halter für Fangstangen neben Antennenmasten.
Da kann man die Abstände abschauen.
Nein, so einfach ist es absolut nicht, denn auch die Längen der GFK-Stäbe getrennter Fangstangen müssen ebenso wie die Fangstangenhöhe über dem geschützten Objekt berechnet werden.
Elt-Onkel hat geschrieben: Mittwoch 11. September 2024, 18:39 Wir bauen immer Minimum 33 cm.
Da, wo geht 50 cm.
Da hast du offenbar Vorträge in den Forentreffen von Nürnberg und Duisburg schon vergessen, denn die Folien im PDF müssten dir bekannt vorkommen.
Elt-Onkel hat geschrieben: Mittwoch 11. September 2024, 18:39 Wenn man die Abstände unterschreitet, muss man eben die Ableiter von Rundstahl auf Mittelspannungskabel tauschen.
Umgangssprachlich heißt Äußerer Blitzschutz zwar Blitzableiter, aber Ableiter sind nach IEV-Wörterbuch nur SPD 1 Blitzstromableiter und SPD 2 Überspannungsableiter. Fachlich korrekt bezeichnet ist Ableitung gemeint.

Wo nach IEC 62305-3 zu berechnende Trennungsabstände nicht einzuhalten werden, weil z. B. Dächer mit PV-Anlagen vollgepflastert werden, muss entweder gebrückt werden oder Kabel mit Herstellerbezeichnungen wie HVI (DEHN) oder isCon (OBO) oder HVC (PRÖPSTER) verwendet werden, die eine Isolation aus hochvernetzten PE mit km 60 aufweisen. Für die kenne ich als BSFK aber den Begriff Mittelspannungskabel nicht.
tm90
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Re: Abstand Ableitung Blitzschutz - Leuchtenleitung

Beitrag von tm90 »

Wir haben heute mit dem Kunden gesprochen und die Leitungen werden an den kritischen Stellen umverlegt.

Wie sieht das Thema mit geschirmten Kabel wie NYCY aus?
Dipol
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Re: Abstand Ableitung Blitzschutz - Leuchtenleitung

Beitrag von Dipol »

tm90 hat geschrieben: Dienstag 24. September 2024, 21:07 Wie sieht das Thema mit geschirmten Kabel wie NYCY aus?
Wenn der Trennungsabstand nach IEC 62305-3 gegen das Blitzschutzsystem eingehalten ist, sind keine Lichtbogenüberschläge zu erwarten und dann muss auch nicht gebrückt werden. Liegen Näherungen vor, ist der Schirm an der Näherungsstelle und am Fußpunkt in den Blitzschutzpotentialausgleich einzubeziehen. Letzteres ist nachträglich oft nur schwer oder nicht möglich.

Hin und wieder ist es auch möglich Näherungen durch Verlegung der Ableitung zu beseitigen. Eine weitere Methode sind zusätzliche Ableitungen, wodurch der erforderliche TA wegen der Blitzstromaufteilung kleiner wird.

Siehe DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Abschnitt 5.3 und E 5.3.1
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