Folgen eines direkten Blitztreffers auf Burg Rode

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ThomasR
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Folgen eines direkten Blitztreffers auf Burg Rode

Beitrag von ThomasR »

Die Burg Rode in der Nähe von Aachen wurde im September vom Blitz getroffen. Zuerst sah alles nach einer ordnungsgemäßen Funktion der Blitzschutzanlage aus. Bei der Inbetriebnahme der Außenbeleuchtung kamen aber Zweifel auf und nun ist die Burg komplett gesperrt weil gravierende Schäden und auch alte Mängel zu Tage getreten sind. So hat man bei der Installation der Außenbeleuchtung wohl die Ableiter als Befestigung für die Zuleitungen der Leuchten genutzt 8o hair1 gutnacht1

Ich hoffe der Link ist kostenfrei/ohne Abo zu lesen. Sonst liefere ich die Details gern nach.

https://www.aachener-zeitung.de/lokales ... -102791293
ego11
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Re: Folgen eines direkten Blitztreffers auf Burg Rode

Beitrag von ego11 »

Bitte, hört sich eher danach an, als ob da keiner auch nur für einen Hauch an Verantwortung übernehmen will.

Selbst wenn die komplette! Elektroinstallation der Burg derart Brandgefährlich ist, das sie unverzüglich außer Betrieb genommen werden musste (oder nicht, wenn weiterhin beleuchtet), warum muss dann der Hausmeister ausziehen?

Ist die Installation seiner Wohnung auch komplett defekt ist?

Und wie wird das Gebäude mit seiner Elektroheizung nun vor Frostschäden geschützt?

Oder ist es eher so, das die Energieversorgung weiterhin komplett im Betrieb ist, und deshalb keine Personen mehr ins Gebäude dürfen, weil stündlich mit dem niederbrennen zu rechnen ist?
karo1170
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Re: Folgen eines direkten Blitztreffers auf Burg Rode

Beitrag von karo1170 »

Auf die wichtigste Frage geht die Zeitung gar nicht ein...

Welche Fassung der DIN EN 62305 und DIN VDE 0100-443 galt denn zum Errichtungszeitpunkt der baulichen Anlage?

Vielleicht kann Dipol da mal im Archiv nachschlagen old-man1
tm90
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Re: Folgen eines direkten Blitztreffers auf Burg Rode

Beitrag von tm90 »

Da wurden einige faule Eier gefunden, meine Güte.
lagerregal
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Re: Folgen eines direkten Blitztreffers auf Burg Rode

Beitrag von lagerregal »

ego11 hat geschrieben: Freitag 8. Dezember 2023, 19:18 Oder ist es eher so, das die Energieversorgung weiterhin komplett im Betrieb ist, und deshalb keine Personen mehr ins Gebäude dürfen, weil stündlich mit dem niederbrennen zu rechnen ist?
Klingt für mich eher nach nem Politikum..
Olaf S-H
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Re: Folgen eines direkten Blitztreffers auf Burg Rode

Beitrag von Olaf S-H »

ThomasR hat geschrieben: Freitag 8. Dezember 2023, 17:45 ... Ich hoffe der Link ist kostenfrei/ohne Abo zu lesen. ...
Moin Thomas,

der Link ist leider nicht kostenfrei - ich muss mit Cookies bezahlen.

Gruß Olaf, der solche Seiten nicht liest
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Plusplatte
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Re: Folgen eines direkten Blitztreffers auf Burg Rode

Beitrag von Plusplatte »

Olaf S-H hat geschrieben:der Link ist leider nicht kostenfrei - ich muss mit Cookies bezahlen.
Moin, Olaf,

Für solche Seiten gibt es eine Funktion im Brauser:
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Dipol
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Re: Folgen eines direkten Blitztreffers auf Burg Rode

Beitrag von Dipol »

ThomasR hat geschrieben: Freitag 8. Dezember 2023, 17:45 So hat man bei der Installation der Außenbeleuchtung wohl die Ableiter als Befestigung für die Zuleitungen der Leuchten genutzt 8o hair1 gutnacht1
Äußerer Blitzschutz heißt zwar umgangssprachlich immer noch Blitzableiter, aber hier wurden die Elektroleitungen offenkundig nicht an Ableitern (= SPDs) sondern im Unverstand an Fang- und/oder Ableitungen befestigt.
karo1170 hat geschrieben: Freitag 8. Dezember 2023, 21:34 Welche Fassung der DIN EN 62305 und DIN VDE 0100-443 galt denn zum Errichtungszeitpunkt der baulichen Anlage?

Vielleicht kann Dipol da mal im Archiv nachschlagen old-man1
Falls ein Errichtungszeitpunkt für das LPS genannt wurde, habe ich den übersehen.

Mit einem Montagedatum könnte man das LPS einer Normausgabe zuordnen, ohne aber nicht. Ob bereits ein Blitzschutzpotentialausgleich mit energetisch koordiniertem Überspannungsschutz gefordert war ist nur mit Datum zu entscheiden. Die geforderte Nachrüstung einzelner Erder lässt noch keine Rückschlüsse auf Baujahr und Art der Erdungsanlage (mit oder ohne Erdungssammelleitung) zu.

DIN VDE 0100-443 nimmt in 443.1 Allgemeines und Anwendungsbereich zwar Bezug auf das Risikomanagement nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2), hat aber nach meiner Normauslegung bei Gebäuden, die bereits über ein Blitzschutzsystem verfügen, keine weitere Relevanz.

Direkte Blitzeinschläge sind in Mitteleuropa vergleichsweise selten und die Blitzdichte ist seit 2007 in Deutschland von 1,16 Mio. wellenförmig auf nur noch auf 242.421 Einschläge in 2022 zurück gegangen. Wie man aber an diesem Schaden erkennen kann, ist St. Florian ein verflixt unzuverlässiger Schutzheiliger und wer Trennungsabstandsberechnungen nach Altnormen mit denen von heute vergleicht, gerät unweigerlich ins Grübeln und schläft als Betroffener bei Gewitter deutlich unruhiger.

Der Überbau von Blitzschutzsystemen durch blitzschutzkundige EFK und Solarteure insbesondere mit PV-Anlagen ist für VDS-Sachverständige ganz normaler normwidriger Alltag. Gravierende Mängel wie an Fang- oder Ableitungen befestigte Elektrokabel müssen bereits im Zweijahresrythmus bei einfachen Sichtprüfungen auffallen und beanstandet werden. Das war schon immer auch nach alten ABB-Bestimmungen unzulässig und folglich gibt es dafür auch keinen "Bestandsschutz".
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