Mindestöffnungswinkel Tür Unterverteilung

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Michele1
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Mindestöffnungswinkel Tür Unterverteilung

Beitrag von Michele1 »

Hallo Leute,

Gibt es irgendwo eine Vorschrift, wie der Mindestöffnungswinkel von Türen bei Verteilungen in Wohnungen oder gewerbliche Gebäude sein muss.

Ich kenne das vom Maschinenbau wo eine Schaltschranktür mindestens >90° geöffnet werden sollte. Wegen Fluchtwege, Gangbreiten, usw.
Leider finde ich nichts entsprechendes im sonstigen Bausektor.
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kkgrafics
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Re: Mindestöffnungswinkel Tür Unterverteilung

Beitrag von kkgrafics »

Unterverteilungen sollten oder dürfen nicht zugestellt werden so dass man jeder Zeit rann kann. Daraus ergibt sich ja eigentlich der Öffnungswinkel von 90°. Sonnst würde ja stehen das Anlagen zur Hälfte zugestellt werden können das wären dann ca 45° sein.
Thor
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Re: Mindestöffnungswinkel Tür Unterverteilung

Beitrag von Thor »

Ich kann mich nur entsinnen dass in den TAB‘s drin stand dass die Tür so und so weit zu öffnen ist. Da müssten mal unsere VDE-Gurus dazu befragt werden.
Josupei
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Re: Mindestöffnungswinkel Tür Unterverteilung

Beitrag von Josupei »

Moin,

also kein exakter Treffer, aber in der EN 62208 Leergehäuse für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen Allgemeine Anforderungen gibt es keine Vorgabe für den Öffnungswinkel. Ich denke aber mal, dass Öffnungswinkel unter 90° eher unpraktikabel sind. Bezüglich Fluchtwegen, sind die 90° eigentlich am schlechtesten, weil die Tür unter Umständen am weitesten in den Gang hereinragen kann.

In der Industrie gibt es für beengte Fluchtwege Fluchtwegscharniere, damit kann man fast 180° erreichen. Also die Tür wird dann durch das Scharnier ausgestellt und schlägt fast auf/ oder auf 180° um.
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Elt-Onkel
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Re: Mindestöffnungswinkel Tür Unterverteilung

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

der Öffnungswinkel ist nicht vorgeschrieben, wohl aber der Freiraum vor dem Zählerschrank:
.
Raum_vor_Zählerplatz.JPG
.

Ich kenne keinen Zählerschrank, der eine Türbreite von 1,20m hat.

Ergo kommen 90 Grad bei heraus.


...
Olaf S-H
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Re: Mindestöffnungswinkel Tür Unterverteilung

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Michele,

die VDE 0100-729 beschäftigt sich zwar mit Gangbreiten - aber nicht mit konkreten Öffnungswinkeln.

Die VDE 0660-600-1 (Schaltgerätekombinationen) nennt keine Mindestöffnungswinkel.

Die VDE 0606-24 (Installationsverteiler) nennt keine Mindestöffnungswinkel.

Nun können wir anfangen, über sinnvolle Öffnungswinkel zu philosophieren. Es geht aber auch anders. Die Blechkiste hat einen Öffnungswinkel, den der Hersteller vorgibt. Steht nun anderes Zeugs im Wege, sodass diese "Leistung" nicht genutzt werden kann, können wir über einen "nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch" nachdenken. Oder wir sprechen mit dem Kollegen vom Arbeitsschutz, inwieweit er hier unterstützen kann (Bewegungsflächen, freie Zugänglichkeit, ASR A1.2). Manchmal muss man andere für sich arbeiten lassen. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
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Michele1
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Re: Mindestöffnungswinkel Tür Unterverteilung

Beitrag von Michele1 »

dank1
Plusplatte
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Re: Mindestöffnungswinkel Tür Unterverteilung

Beitrag von Plusplatte »

UV.jpg
Dieser Öffnungswinkel ist etwas zu gering.
E-Jens
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Re: Mindestöffnungswinkel Tür Unterverteilung

Beitrag von E-Jens »

Aber man sieht noch, wo die Verteilung ist.
Gruß Jens
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Wulff
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Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 17:34

Re: Mindestöffnungswinkel Tür Unterverteilung

Beitrag von Wulff »

Musste mir erst das Bild vergrößern, um die Verteilung überhaupt zu finden.... dd1 dd1 dd1
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