Fremdleitungen im Aufzugsschacht

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mikmik
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Fremdleitungen im Aufzugsschacht

Beitrag von mikmik »

So wie es aussieht, habe ich auf der nächsten Wohnungseigentümerversammlung die große Ehre auffällig zu werden. In der Straße wird Glasfaser verlegt, in der Liegenschaft soll FTTH bis in die Wohnungen (Baujahr 2005, Bundesland Bremen) gemacht werden. Der Glasfasernetzbetreiber lässt sich die Inhouse-Verlegung bezahlen und hat mit der Hausverwaltung ein Planungs- und Gesprächsauskundungsprotokoll erarbeitet, das den Wohnungseigentümern nun in Kopie vorliegt.

Wie so oft bin ich mit verschiedenen Dingen nicht einverstanden:

a) Brandschutz
Unterschrift.jpg
Durch Unterschrift bestätigt die Hausverwaltung oder irgendein kleines Licht aus dem Beirat, dass die besprochenen Kabeltrassen nicht dem Brandschutzkonzept des Hauses widersprechen? Ich bin der Meinung, dass das der Expertise eines Sachverständigen für baulichen Brandschutz bedarf, der sich dazu auch zunächst die Unterlagen anschauen muss. Ich glaube nicht, dass ein Hausverwalter (Kaufmann), Beirat, Durchschnittselektriker oder Hausmeister den Zettel ohne fachliche Begleitung unterschreiben sollte.

Was mich in diesem Zusammenhang nervt, ist auch die Dreistigkeit, mit der das ausführende Unternehmen die Einhaltung von Normen und rechtsstaatlichen Vorschriften auf den Kunden als Laien abwälzt und sich dies noch bestätigen lässt. Als nächstes lassen sich Elektrofachbetriebe vom Kunden gegenzeichnen, dass die besprochene Lösung dem VDE-Vorschriftenwerk und sonstigen infrage kommenden Regelwerken entspricht.


b) Fremdleitungen in Aufzugsschächten:
Aufzugsschacht.jpg
Aufzugsschacht.jpg (73.92 KiB) 6689 mal betrachtet
Auch wenn es nur eine LWL-Leitung ist, ich kann so was nicht leiden. Da soll also im EG in den Aufzugsschacht gebohrt und von dort Etage für Etage eine LWL in die Wohnungen angedient werden (= in jeder Etage wieder ein Loch in den Schacht). Für mich ist der Aufzugsschacht eine Tabuzone und meine, das wäre auch gemäß Aufzugsverordnung, also § 3 (1) Satz 3, 12. ProdSV unzulässig:

§ 3 Inverkehrbringen und Bereitstellung auf dem Markt
(1) Aufzüge dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn
1. sie die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen sowie sachgemäß eingebaut, sachgemäß instand gehalten und bestimmungsgemäß betrieben werden,
2. die für die Errichtung des Gebäudes oder Bauwerks verantwortliche Person und der Montagebetrieb einander alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt und die geeigneten Maßnahmen getroffen haben, um den einwandfreien Betrieb und die sichere Benutzung des Aufzugs zu gewährleisten, und
3. neben den für die Sicherheit und den Betrieb des Aufzugs erforderlichen Leitungen oder Einrichtungen keine weiteren Leitungen oder Einrichtungen im Aufzugsschacht verlegt oder installiert sind.

Ich kenne die Gegebenheiten vor Ort nicht, aber so nachträglich gebohrte Löcher im Aufzugsschacht machen sich bei einer Schachtentrauchung zusätzlich nicht gut oder?

Also kurzum: Ich bin dagegen, den Aufzugsschacht für eine LWL-Leitungsinstallation beizuziehen, sondern würde einer umständlicheren Verlegung Aufputz im Treppenhaus den Vorzug geben. Dann bin ich dafür, dass nicht der Glasfaser-Netzbetreiber mit seinen Kolonnen die Inhouse-Installation übernimmt, sondern – zu einem späteren Zeitpunkt – ein regionaler Elektrofachbetrieb, der auch für die Planung in seinem Gewerk einsteht.

Teilt ihr meine Bedenken? Gibt es weitere normative Argumente, die gegen die Fremdleitungen im Aufzugsschacht sprechen?
tm90
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Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03

Re: Fremdleitungen im Aufzugsschacht

Beitrag von tm90 »

Hast du einmal mit der Wartung des Aufzuges beauftragten Fachfirma gesprochen?
Die können das auf jeden Fall beantworten und dir eventuell sogar schriftlich geben, wenn es unzulässig ist. Da Glasfaser kein Kupfer (haha) hat, weiß ich nicht, wie es sich da verhält.

Ich kann mich aber an einen Aufzug in einem Altenheim erinnern, welches mit Lauflicht über 58W Leuchtstoffröhren als durchgehendes Leuchtenband im Aufzugschacht auf jeder Etage ein anders Licht durch eine Glasscheibe im Aufzug beleuchtet hat. Die hatte weder Funktionszwecke, noch Sicherheitszweck. Es war zur besseren Orientierung der Patienten. Also scheint es Grundsätzlich möglich zu sein.
lagerregal
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Beiträge: 113
Registriert: Mittwoch 4. Januar 2023, 23:29

Re: Fremdleitungen im Aufzugsschacht

Beitrag von lagerregal »

Moin,

man könnte auch die DIN EN 81-20 heranziehen. Dort steht unter 5.2.1.2.1, dass keine Kabelkanäle oder elektrischen Leitungen, die nicht zum Aufzug gehören, im Aufzugschacht untergebracht sein dürfen.

Um vielleicht nicht nur Gegenargumente zu liefern (Kabelkanäle im Treppenhaus sehen ja auch doof aus):

Es gibt ja den ähnlich gelagerten Fall von Fremdleitungen in elektrischen Betriebsräumen. Dort ist es m.W. so, dass Fremdleitungen grundsätzlich nicht zulässig sind. Allerdings wird das teilweise toleriert, wenn die Leitungen in I90 eingehaust werden. Vielleicht könnte das hier ähnlich gelöst werden (=Brandschutzkanal)? Auch die Leitungsdurchführung kann ja fachgerecht verschlossen werden. Zumindest wäre das eine Variante, die ich mit einem Prüfsachverständigen für Aufzugsanlagen diskutieren würde. Wenn der sein Okay gibt, hätte ich damit auch keine Bauchschmerzen. Ohne die Freigabe eines PVO würde ich persönlich davon aber eher absehen.

Die Aufzugfirma wird vermutlich sagen, dass das nicht zulässig ist. Aber manchmal geht es ja auch darum, pragmatische Lösungen zu finden, die vielleicht nicht zu 100% normenkonform sind, aber eine vergleichbare Sicherheit bieten.
Thor
Null-Leiter
Beiträge: 77
Registriert: Dienstag 3. Januar 2023, 21:57

Re: Fremdleitungen im Aufzugsschacht

Beitrag von Thor »

Wo ist das Problem das außen am Schacht zu führen?
Wäre da überhaupt Platz im Schacht an der Stelle?
Geh doch mal an den Prüfer der ZüS. Mal gucken was der spricht.

So braucht ihr die Wartungsfirma nicht für die Regiefahrt.
Bin selber in der Aufzugsbranche tätig.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Fremdleitungen im Aufzugsschacht

Beitrag von Olaf S-H »

Moin mikmik,

ich kann es nachvollziehen, dass die Montagefirma sich absichern will. Es müssten ansonsten sehr viele Unterlagen durchgearbeitet werden - wer bezahlt dies? Es wäre aber auch fahrlässig, wenn jemand "mal eben nebenbei" die Bestätigung erteilt. Dann kommen wieder so blöde Themen wie Organisationsverschulden, beobachten der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, Auswahl der Handelnden, ...

Die LWL hat im Aufzugsschacht nicht zu suchen. Auch im Treppenraum ist es nicht gut aufgehoben. Und im Schornstein - wie sollen denn dort die Befestigungsabstände eingehalten werden, welche Belastung liegt dort vor (z. B. Schwefel) und wie ist das Klima im Schornstein?

Leitungsverlegung im Bestandsbau ist nicht immer mal eben schnell gemacht. Da ist schon eine Planung, die die Örtlichkeiten berücksichtigt, erforderlich.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
lagerregal
Null-Leiter
Beiträge: 113
Registriert: Mittwoch 4. Januar 2023, 23:29

Re: Fremdleitungen im Aufzugsschacht

Beitrag von lagerregal »

Hallo Olaf,

gem. MBO sind Treppenräume für notwendige Treppen in Gebäudeklasse 1 und 2 nicht gefordert. Müssen die Treppenräume (die dann ja keine notwendigen Treppenräume sind) trotzdem brandlastfrei bleiben? Die MLAR spricht nur von notwendigen Treppenräumen. (Wir wissen ja nicht um wieviele Wohneinheiten es hier geht, aber vermutlich mehr als 2, dann wäre das hinfällig)

Selbst wenn der Treppenraum ein notwendiger Treppenraum wäre, wäre eine Verlegung im I30 Kanal hier möglich.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Fremdleitungen im Aufzugsschacht

Beitrag von Olaf S-H »

Moin lagerregal,

Gebäudeklassen 1 und 2 würde ich mal ausschließen wollen - es werden schon mehr als 2 Nutzungseinheiten sein. Einen Beirat zur Eigentümerversammlung benötige ich bei 2 Parteien in der Regel nicht.

Der § 35 (1) Nr. 1 MBO ist identisch mit § 35 (1) Nr. 1 BremLBO. Da Bremen die MVV TB 2023/1 eingeführt hat, gilt dort die MLAR in der Fassung von 2020. Hiernach müssen in notwendigen Fluren die Installationen so verlegt sein, dass eine Nutzung "ausreichend lang" möglich ist. Insofern wäre hier ggf. auch I60 oder I90 möglich. Dies hängt immer von der Nutzung und der Gebäudeart ab.

Wenn der Treppenraum ein Sicherheitstreppenraum ist, dann haben wir auch wieder andere Anforderungen.

Wenn der Treppenraum kein notwendiger Treppenraum ist, entfällt diese Forderung natürlich. Bei den notwendigen Fluren ist es etwas anders, da im § 36 (1) Nr. 1 und Nr. 2 MBO die Ausnahmen ein klein wenig anders formuliert sind als bei den notwenigen Treppenräumen.

Gruß Olaf
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