Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

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lagerregal
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von lagerregal »

Wobei man die Sinnhaftigkeit von 22 kW-Ladestationen zuhause eh mal hinterfragen sollte. In den allermeisten Fällen reichen sicherlich auch 11 kW, um das Auto in 8 h voll zu bekommen. Und 11 kW-Ladestationen sind nur anmelde- und nicht zustimmungspflichtig.
Wobei sich mir dann schon die Frage stellt: Ist man mit einer 11 kW-Ladestation im "Dauerbetrieb"? Vermutlich schon..
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Elt-Onkel
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

das sind dann die berühmten "Zahnarzt-Vorstadt-Straßen".

Da haben die NB sich schon bei div. Anliegerstraßen am Kopf gekratzt, warum die olle NH2-250A im Straßenverteiler
ewig den Dienst quittiert.

Früher war das mal sinnvoll, dem Versorger etwas an die Hand zu geben, damit der planen konnte.

Heute ist Datenschutz wichtiger.
Wer der Obrigkeit alles auf die Nase binden will - bitte.


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Elt-Onkel
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
lagerregal hat geschrieben: Montag 25. September 2023, 18:37
Wobei sich mir dann schon die Frage stellt: Ist man mit einer 11 kW-Ladestation im "Dauerbetrieb"? Vermutlich schon..
Mein Nachbar läd immer nach, so dass die 80% Füllung der Batterie nie unterschritten wird.
(Man weiss ja nie, ob s morgen noch Strom gibt.)
Der hat täglich so Ladezeiten von einer Stunde.
Das ist kein "Dauerbetrieb".


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E-Jens
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

wo ist das Problem, einen Ladepunkt der regelmäßig genutzt wird anzumelden. Ob als feste Montage oder über Steckdose. Der Netzbetreiber wird nichts dagegen haben, außer es geht wirklich nicht. Bis 12 kVA sind sogar genehmigungsfrei. Meistens wird gar nicht so viel gefahren und die Batterien der Autos sind nach kurzer Zeit schon voll. Man kann auch mit zwei Wallboxen a 5,5 kW zwei PKW über Nacht von leer auf voll laden. Das ist dann Dauerlast. Ich möchte aber die Möglichkeit haben, dass die Autos nach einer Nacht immer, wenn es benötigt wird, voll sein können.
Die Angst vor Abschaltungen sind zur Zeit unbegründet. Wenn die Wallbox keine Datenverbindung hat, schaltet auch nichts ab.
Gruß Jens
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Elt-Onkel
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
E-Jens hat geschrieben: Montag 25. September 2023, 20:00
Die Angst vor Abschaltungen sind zur Zeit unbegründet. Wenn die Wallbox keine Datenverbindung hat, schaltet auch nichts ab.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Wenn die Bundesnetzagentur verfügt, dass alle Ladepunkte zwangsweise eine Datenverbindung zu ihr haben üssen,
ist der Traum ausgeträumt.

Genauso wie die 'völlige Unmöglichkeit', dass Batterie-Autos vom KBA stillgesetzt werden können, wenn der Halter
irgendwelche Steuern nicht bezahlt hat, oder anderweitig bei der Obrigkeit in Ungnade gefallen ist.

Die Stasi kommt zurück - mit Macht, und ohne Respekt vor den Freiheitsrechten.

China zeigt es, was geht.


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