Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

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Elt-Onkel
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

baue er keinen Ladepunkt, sondern eine Ladesteckdose 5x32A.


...
E-Jens
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

auch eine Steckdose die regelmäßig zum Laden eines Elektroautos genutzt wird, ist ein Ladepunkt und sollte die entsprechenden Bedingungen erfüllen.
Gruß Jens
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Elt-Onkel
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

aber die braucht nicht angemeldet zu werden.


...
E-Jens
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

in der TAB steht nichts, von einer Ausnahme für steckerfertige Ladeeinrichtungen.
Dort steht nur: Ladeeinrichtungen f. Elektrostraßenfahrzeuge mit Bemessungsleistungen bis einschließlich 12 kVA sind anmeldepflichtig.
Gruß Jens
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Elt-Onkel
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

in Steckdosen kann man alles einstöpseln, was beliebt.

Deswegen steht auch nirgens ein Ausnahmetatbestand.

Das wäre ja sonst witzig:

Steckdosen nur für Staubsauger, nur für Fernseher, nur für Bohrmaschinen, nur für Stehlampen, nur für ...

Eine Steckdose ist keine Ladeeinrichtung !

...
Olaf S-H
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von Olaf S-H »

Elt-Onkel hat geschrieben: Samstag 23. September 2023, 00:00 Hallo,

baue er keinen Ladepunkt, sondern eine Ladesteckdose 5x32A.


...
Moin Elt-Onkel,

ich würde eher sagen: "Baue eine Steckdose zur allgemeinen Nutzung und ohne Zweckbindung."

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
lagerregal
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von lagerregal »

In den TAB steht auch eine Begrenzung der Leistung von direktanlaufenden Motoren. Ist die Begrenzung dann ebenfalls hinfällig, wenn ich den Motor via CEE Steckdose anschließe? (Ich betreibe ja nur eine Steckvorrichtung, keinen Motor)

Ich sehe es grundsätzlich so wie E-Jens. Man könnte sich ja mal fragen, was der Verfasser der TAB mit seiner Forderung bezwecken wollte: Der Netzbetreiber will wissen, wieviele Ladeeinrichtungen mit welcher Leistung an seinem Netz betrieben werden. Natürlich will der auch wissen, wenn eine Ladeeinrichtung, die regelmäßig genutzt wird, per CEE angeschlossen wird.

Und wie E-Jens schon sagte: In der TAB wird nicht zwischen Festanschluss und Steckvorrichtung unterschieden.

Hier wird stellenweise seitenlang auf Normen rumgeritten. Aber in diesem Fall, der m.E. recht eindeutig ist, werden dann ganz galant "fünfe gerade sein gelassen"..
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Elt-Onkel
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

wer eine Steckdose mit Zweckbindung unbedingt dem NB mitteilen will - bitte.

Ich plane immer nur Steckdosen OHNE Zweckbindung.

Herr Müller von der Bundesnetzagentur ist ganz scharf auf die Informationen w.g. Zweckbindung.
Er hat ja schon angekündigt Ladepunkte in ihrer Leistung von aussen herrunterregeln wollen zu können.
Da fallen dann die Leute mit auf die Nase, die eine Zweckbindung von ihren Steckdosen veröffentlicht haben.


...
lagerregal
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von lagerregal »

"Er hat ja schon angekündigt Ladepunkte in ihrer Leistung von aussen herrunterregeln wollen zu können."

Da würde mich mal interessieren, wie das bei einem "Ladeziegel" ohne entsprechende Schnittstelle funktionieren soll..
Plusplatte
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Re: Widerspruch innerhalb der AR-N4100?

Beitrag von Plusplatte »

Elektrofirma Schlau und Spar hat vom Bauträger den Auftrag bekommen, die Installation in einer Einfamilienhaussiedlung zu übernehmen.
In jedem Haus ein Durchlauferhitzer mit 24 kW und eine Ladestation mit 22 kW. Die Geräte werden über "CEE-Steckdosen ohne Zweckbindung" betrieben und folglich nicht beim Netzbetreiber angemeldet. Wenn dann an jedem Abend, wenn alle von der Arbeit kommen, ihre Autos an die Ladung stecken und duschen gehen, der Netzbetreiber die Sicherungen am Straßenverteiler erneuert, kommen bestimmt irgendwann Fragen auf.
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