Schraubendreher ohne Isolierung für Elektroarbeiten zulässig?

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SPS
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Schraubendreher ohne Isolierung für Elektroarbeiten zulässig?

Beitrag von SPS »

Ich habe früher auch Schraubendreher ohne Isolierung verwendet.
Ja, auch das Kürzen der Isolierung war üblich.

Heute hat ein Hersteller Schraubendreher mit eingelassener Isolierung, die nicht aufträgt. Also kein Problem mehr.

Gibt es eine VDE, die das Arbeiten mit isolierten Schraubendrehern vorschreibt?
Bei freigeschalteter Arbeitsstelle sollte das doch gleich sein.

Meine Gefährdungsbeurteilung sagt, die 5 Sicherheitsregeln einhalten und der Schraubendreher kann ohne Isolierung sein.

Neue Praxisfrage beim EP, die zum Thema passt
https://www.elektropraktiker.de/fachart ... bendrehers
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Was steht in der DIN EN IEC 60900 (VDE 0682-201)? Diese wird ohne weitere Anmerkung zum Inhalt angegeben.

Edit
https://www.vde-verlag.de/normen/060022 ... 19-04.html
Also eine Norm für Arbeiten unter Spannung, mit isolierten Werkzeug
Mit freundlichem Gruß sps
Thor
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Re: Schraubendreher ohne Isolierung für Elektroarbeiten zulässig?

Beitrag von Thor »

Das ist eine interessante Frage.
Ich kann leider auch nix wirklich dazu sagen.
Bin aber der Auffassung dass grundsätzlich isoliertes Werkzeug einzusetzen ist. Der Teufel ist ein Eichhörnchen….

Es passiert immer wieder mal was.
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SPS
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Re: Schraubendreher ohne Isolierung für Elektroarbeiten zulässig?

Beitrag von SPS »

dank1 für die Antwort

Es gibt auch genug Arbeiten im Rohbau, wo noch gar keine Spannung im Haus vorhanden ist.

Bohrer und Akkuschrauber mit Bits, sind auch nicht alle vollisoliert.

Nur um beim Rohbau im Keller Steckdosen und Kabelkanäle anzuschrauben, sehe ich keinen Grund für isoliertes Werkzeug
Mit freundlichem Gruß sps
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SPS
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Re: Schraubendreher ohne Isolierung für Elektroarbeiten zulässig?

Beitrag von SPS »

In dem EP Beitrag geht es ja um das Kürzen der Isolierung.
Nicht um Verwenden von Unisolierten Schraubenddreher.

Nach meine Meinung können die Schraubendreher mit angepasster Isolierung für Arbeiten an Anlagenteile ohne Spannung verwendet werden.
Dazu müssten die Beschriftungen wie 1000 V ... natürlich unleserlich gemacht werden.
Das ist kaum praktikabel, für einen Schraubendreher für wenige Euro.
Mit freundlichem Gruß sps
wd_vk
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Re: Schraubendreher ohne Isolierung für Elektroarbeiten zulässig?

Beitrag von wd_vk »

Für mich ist das eine Frage der vorbeugenden Unfallverhütung. Das menschliche Gehirn ist nicht perfekt und so kann es z.B. in Streßsituationen zu Entscheidungen kommen, die man normalerweise nicht treffen würde. Auch der banale Satz "kannst Du gerade noch schnell" in Richtung Feierabend kann zu einer solchen Fehlabwägung führen. Stellen wir uns vor, es wurde den ganzen Tag freigeschaltet gearbeitet und es liegt noch unisoliertes Werkzeug herum, am Schluß der Schicht wird zugeschaltet und dann fällt noch was auf... Jetzt ist es verführerisch die letzte Ader auf den letzten Automaten noch schnell mit dem herumliegenden unisolierten Schraubenziehen aufzulegen da die isolierten noch im Auto liegen und der Trockenbauer aber noch Licht auf dem Dachboden braucht...

Ich reagiere ausgesprochen verärgert, wenn auf Baustellen nicht adäquates Werkzeug zum Einsatz kommt oder auch nur in Griffreichweite liegt - allein schon aus der Fürsorgepflicht heraus.

Etwas anderes ist es für mich, wenn z.B. eine Isolierung gekürzt werden muß - 1000V-Beschriftung hin oder her. Hier handelt es sich dann um Spezialwerkzeug für einen bestimmten Zweck, das separat zum "normalen" Werkzeug aufzubewahren ist. D.h., es wird extra für den Zweck geholt und sobald der Zweck erfüllt ist wieder weggepackt bevor es mit den "normalen" Arbeiten weiter geht.
Das löst auch bei uns im Kopf etwas anderes aus. Auf der einen Seite die "unisolierte" Kiste neben dem "normalen" Koffer wird eher beiläufig wahrgenommen, auf der anderen Seite das Spezialwerkzeug was extra geholt und wieder weggebracht werden muß.
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SPS
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Re: Schraubendreher ohne Isolierung für Elektroarbeiten zulässig?

Beitrag von SPS »

Hallo,

warum Schraubendreher Isolierung kürzen? Wenn, hier angepasstes Sonderwerkzeug nötig ist, hat der Einkauf was verkehrt gemacht.
Es gibt es dafür am Markt für die meisten Anwendungen Lösungen. Ausnahmen wie Sondergrößen mal ausgenommen.
Da ist die Isolierung nicht mehr überstehend, sondern in den Schraubendreher bündig eingelassen.


https://www.gotools.de/marken/wera/wera ... rID=121.00
Mit freundlichem Gruß sps
wd_vk
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Re: Schraubendreher ohne Isolierung für Elektroarbeiten zulässig?

Beitrag von wd_vk »

SPS hat geschrieben: Donnerstag 7. September 2023, 11:38 Hallo,

warum Schraubendreher Isolierung kürzen? Wenn, hier angepasstes Sonderwerkzeug nötig ist, hat der Einkauf was verkehrt gemacht.
Es gibt es dafür am Markt für die meisten Anwendungen Lösungen. Ausnahmen wie Sondergrößen mal ausgenommen.
Da ist die Isolierung nicht mehr überstehend, sondern in den Schraubendreher bündig eingelassen.

https://www.gotools.de/marken/wera/wera ... rID=121.00
Natürlich. Ich habe das Beispiel von weiter oben nur aufgegriffen um zu erläutern wie ich damit umgehen würde, wenn es keine Alternative am Markt gäbe.
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Elektromann
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Re: Schraubendreher ohne Isolierung für Elektroarbeiten zulässig?

Beitrag von Elektromann »

Hallo SPS,
SPS hat geschrieben: Mittwoch 6. September 2023, 21:48 In dem EP Beitrag geht es ja um das Kürzen der Isolierung.
Nicht um Verwenden von Unisolierten Schraubenddreher.
[...]
ich hatte folgende Situation im Bereich Elektrokonstruktion, Elektromontage und Service:
Für Arbeiten in der Werkstatt beim Aufbau von Schaltschränken, durften alle Werkzeuge
verwendet werden, egal ob isoliert oder nicht.
Die Veränderung von Werkzeug hab ich stets mit einer Abmahnung beantwortet,
ja der Mitarbeiter weiß, das er den Schutz eingekürzt hat - der AZuBi der mit auf Montage ist,
der Schraubendreher, trotz Einführung und allem an die falsche Stelle setzt und dabei eben noch Metall
berührt; Es ist ein Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften. Wir haben Schraubendreher (reduzierte Schäfte) im Einsatz
und haben damit keine Probleme. Ausnahmen sind bestimmte SPS Klemmen und bestimmte Sensorik, da gilt es eben
nach den 5 Sicherheitsregeln: Freischalten, prüfen, Sichern und dann arbeiten.

Damit sind wir in den letzten Jahren gut zurecht gekommen
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis old-man1
Josupei
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Re: Schraubendreher ohne Isolierung für Elektroarbeiten zulässig?

Beitrag von Josupei »

Also ich hatte früher Befähigen zum Arbeiten unter Spannung.

Da wird aber doppelfarbig isoliertes Werkzeug verlangt/ eingesetzt. Die 2te Farbe ist als dünne Deckschicht über der eigentlichen 1000V Isolierung. Das soll dem Erkennen von Beschädigungen der Isolierung dienen.

Ich kann mir vorstellen, dass das "normale 1000V Werkzeug" Unfälle durch Verwechslung verhindern soll. Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen zB, wie schnell sitzt man mal in der falschen Reihenklemme.
Olaf S-H
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Re: Schraubendreher ohne Isolierung für Elektroarbeiten zulässig?

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

es hat sich eingebürgert, dass der Elektriker nur mit isoliertem Werkzeug arbeiten will. Es ist aber nur dann erforderlich, wenn ich bei AuS bin. Ansonsten arbeite ich spannungsfrei.

Sicherlich müssen auch die Randbedingungen (Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile, Schusseligkeit, ...) berücksichtigt werden. Aber grundsätzlich kann der Elektriker auch unisoliert arbeiten.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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