Französische Steckdose (Typ E) in Deutschland zulässig?

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wd_vk
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Re: Französische Steckdose (Typ E) in Deutschland zulässig?

Beitrag von wd_vk »

Guten Morgen,

hier kommt §49 Abs. 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) zur Anwendung:
(3) Bei Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen, die nach den in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen oder Anforderungen rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden und die gleiche Sicherheit gewährleisten, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen nach Absatz 1 an die Beschaffenheit der Anlagen erfüllt sind. In begründeten Einzelfällen ist auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde nachzuweisen, dass die Anforderungen nach Satz 1 erfüllt sind.
Der verwiesene Absatz 1 lautet:
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Im Absatz 2 wird das Regelwerk des VDE als anzunehmende Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik eingeführt.

Die Typ E Steckverbindung ist im französischen Normenwerk in den Einzelnormen NF C 61-314 (Niederspannungssteckverbindungen) und NF C 15-100 (Niederspannungsinstallation) eingeführt.
Nach dem EnWG ist nur noch festzustellen, daß durch den Einsatz "die gleiche Sicherheit" gewährleistet ist. Nach meiner Einschätzung ist mit dem Typ E eine mindestens gleichwertige Sicherheit gegenüber dem Typ F gegeben.

Seit ungefähr 2008 ist in der 15-100 auch die Polarität festgelegt: Schaut man von vorne auf die Steckdose und ist dann der Erdungsstift oben, ist links der Neutralleiter und rechts der Außenleiter. Ich hatte vor Jahren mal stichprobenartig etliche Netzanschlußleitungen mit dem Kombistecker Typ E+F = CEE 7/7 hinsichtlich der Polarität überprüft mit dem Ergebnis, daß bis auf eine Ausnahme alle (sogar aus fernöstlicher Produktion) korrekt beschaltet waren.

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zitiert aus: gesetze-im-internet.de
ThomasR
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Re: Französische Steckdose (Typ E) in Deutschland zulässig?

Beitrag von ThomasR »

Also darf ich jede Steckdose aus dem Europäischen Wirtschaftsraum verbauen joint1

Cool, das stützt meine persönliche Sichtweise. Danke fürs "Ausgraben"!
tm90
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Re: Französische Steckdose (Typ E) in Deutschland zulässig?

Beitrag von tm90 »

Vielen Dank für die Ausführung. dd1
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Elt-Onkel
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Re: Französische Steckdose (Typ E) in Deutschland zulässig?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

im Allgemeinen:

Man muss sich nicht an die DIN-Normen halten.
Es ist immer zulässig, etwas gleichwertiges oder höherwertiges einzubauen.

Etwas anderes ist es, wenn man 'nach unten' abweicht.
Dann muss man darlegen, warum man das eingebaut hat,
und dass es aus technischer Sicht den Zweck erfüllt, der von der Deutschen Norm gefordert ist.

Beispiel:
Jemand will ein Kabel aus Afrikanischer Produktion einbauen,
wo ein Isolierwerkstoff verbaut ist, der in der Deutschen Normenreihe nicht vorkommt.
Lösung: Man legt als Errichter der Anlage ein Originalprüfprotokoll MIT DEUTSCHER ÜBERSETZUNG
der Errichterbescheinigung bei.
Kommt es zum Schadenfall kann man nachweisen, dass die Prüfwerte denen entsprechen,
die bei Deutschen Kabeln maßgebend sind.

Im Bauwesen geht der Weg über die Zulassung im Einzelfall.
Hatte ich schon auf zwei Baustellen.
Einmal eine Wohnanlage mit 88 Wohnungen in Potsdam.
Da hatte der Schlosser nicht zugelassene Dübel für die Geländerbefestigungen verwendet.
Wir haben dann die MPA der Uni Hannover beauftragt, eine Versuchsserie herzustellen.
Mit den Unterlagen ging es dann zum Innenministerium Brandenburg.
Von dort aus dann die Zulassung.
Dann ging es auf einer Baustelle in Wolfsburg um eine nicht zugelassene Betonsorte.
Wieder Zulassung im Einzelfall.
Dann sind auf der Grundlage über 5'000 m³ Beton eingebaut worden.


...
Trumbaschl
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Re: Französische Steckdose (Typ E) in Deutschland zulässig?

Beitrag von Trumbaschl »

Elt-Onkel hat geschrieben: Donnerstag 7. September 2023, 19:01 Hallo,

im Allgemeinen:

Man muss sich nicht an die DIN-Normen halten.
Es ist immer zulässig, etwas gleichwertiges oder höherwertiges einzubauen.

Etwas anderes ist es, wenn man 'nach unten' abweicht.
Dann muss man darlegen, warum man das eingebaut hat,
und dass es aus technischer Sicht den Zweck erfüllt, der von der Deutschen Norm gefordert ist.

Beispiel:
Jemand will ein Kabel aus Afrikanischer Produktion einbauen,
wo ein Isolierwerkstoff verbaut ist, der in der Deutschen Normenreihe nicht vorkommt.
Lösung: Man legt als Errichter der Anlage ein Originalprüfprotokoll MIT DEUTSCHER ÜBERSETZUNG
der Errichterbescheinigung bei.
Kommt es zum Schadenfall kann man nachweisen, dass die Prüfwerte denen entsprechen,
die bei Deutschen Kabeln maßgebend sind.
Ein konkretes Beispiel innerhalb der EU wäre bis zum Brexit gewesen: jemand möchte britische Installationsleitung "Twin & Earth" (624Y nach British Standard 6004, kurz als T&E bezeichnet) in Deutschland benützen. T&E zeichnet sich, genau wie sein Pendant 3C+E, durch einen blanken Schutzleiter mit reduziertem Querschnitt, etwa 2x2,5/1,5 aus. 3C+E ist z.B. 3x2,5/1,5. Dann müsste man nachweisen, dass trotzdem gleichwertige Sicherheit gegeben ist. Würde in der Praxis vermutlich niemand machen, weil der Arbeitsaufwand, alle Schutzleiter-Enden nach britischer Gepflogenheit mit grün-gelbem Isolierschlauch zu überziehen, astronomisch ist. Ob diese Leitungen in der EU noch verwendet werden weiß ich leider nicht, wenn vermutlich Malta und Zypern, Irland hat sie vor einigen Jahren verboten und fordert jetzt isolierte Schutzleiter mit vollem Außenleiterquerschnitt.

Nachtrag: hier ein Datenblatt solcher Leitungen, falls jemand neugierig ist:
https://www.farnell.com/datasheets/2693671.pdf
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Elt-Onkel
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Re: Französische Steckdose (Typ E) in Deutschland zulässig?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

die Reduktion vom Schutzleiterquerschnitt oberhalb von 16mm² war damals sinnvoll, als es um
Versorgungskabel ging.

Ich hätte nichts dagegen, den PE ab 2,5mm² immer einen Querschnitt kleiner zu wählen.

Aber dann bitte bei Drehstromkabeln den N immer einen Querschnitt größer.
(Wegen der Oberwellenproblematik).
Da ist die DIN auf dem Trip das ganze Kabel nach der Belastung vom N zu dimensionieren.
Das halte ich für Blödsinn.

PE ohne Isolierung widerspricht der doppelten Sicherheit (n+1).
Finde ich nicht vernünftig.


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Trumbaschl
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Re: Französische Steckdose (Typ E) in Deutschland zulässig?

Beitrag von Trumbaschl »

Bei T&E ist der PE bereits ab 1,5 mm2 eine Stufe reduziert (1 mm2), es gibt diese Leitung tatsächlich auch als 2x1/1 mm2 für Beleuchtungsstromkreise mit 6 A Nennstrom.

Das Argument für den blanken PE ist einerseits Kostenersparnis und andererseits eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass bei mechanischer Beschädigung der Leitung ein Schutzorgan gegen indirektes Berühren auslöst. Außerdem scheint in einem uralten Patent erwähnt zu sein, dass der Schutzleiter als "Reißleine" zum Abmanteln der flachen Installationsleitung dient, kommt mir insbesondere bei 1 mm2 eindrähtig mechanisch ausgesprochen zweifelhaft vor.

GB ist ja generell etwas eigen, siehe Ring-Stromkreise mit 2x2,5/1,5 und B32 bzw. in Altanlagen Schmelzsicherung 30 A für Steckdosen im Haushalt. Oder Installations-Schmelzsicherungen mit austauschbarem Sicherungsdraht, Nennstrom 5 - 40 A. Keine Sandfüllung, Sicherungshalter aus Kunststoff. Nur spannungsfrei zu betätigen, d.h. Wechsel einer einzelnen Sicherung eigentlich nur nach Freischaltung des gesamten Verteilers im EFH (Hauptschalter sind standardmäßig vorhanden). Klingt beim nicht vorhandenen Lichtbogenschutz auch durchaus vernünftig, aber sehr unkomfortabel.
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Elt-Onkel
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Re: Französische Steckdose (Typ E) in Deutschland zulässig?

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

die Inselaffen wollen auch noch ein "Commenwelth" pflegen.

Das ist alles Schnee von gestern.


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