Stromunfall in der Badewanne
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Stromunfall in der Badewanne
Letaler Stromunfall in der Badewanne durch ein zum Laden angeschlossenes Smartphone
https://link.springer.com/article/10.10 ... 21-00526-0
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Re: Stromunfall in der Badewanne
Hallo,
viel zu oft wird recht sorglos mit Strom umgegangen.
Leider passieren dadurch immer wieder schlimme Unfälle.
viel zu oft wird recht sorglos mit Strom umgegangen.
Leider passieren dadurch immer wieder schlimme Unfälle.
Gruß Jens
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Re: Stromunfall in der Badewanne
Richtig.
Der Unfall hätte aber auch bei direktem Berühren des Ladekabels ausserhalb der Badewanne passieren könne!
In unserem Haushalt ist ähnliches passiert:
Ein Handy wurde über ein in eine Tischsteckdose gestecktes Ladegerät vergleichbarer Bauart geladen.
Nach dem Ladevorgang wurde das Telefon abgestöpselt, und das Ladekabel fallen gelassen.
Zufällig fiel es mit dem dem Metallkragen des USB-Steckers auf einen Schuko der Tischsteckdose, woraufhin es zum Kurzschluß kam.
Der Unfall hätte aber auch bei direktem Berühren des Ladekabels ausserhalb der Badewanne passieren könne!
In unserem Haushalt ist ähnliches passiert:
Ein Handy wurde über ein in eine Tischsteckdose gestecktes Ladegerät vergleichbarer Bauart geladen.
Nach dem Ladevorgang wurde das Telefon abgestöpselt, und das Ladekabel fallen gelassen.
Zufällig fiel es mit dem dem Metallkragen des USB-Steckers auf einen Schuko der Tischsteckdose, woraufhin es zum Kurzschluß kam.
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Re: Stromunfall in der Badewanne
Moin,
Es wird einem aber auch immer so schon verkauft. Mit der Kleinspannung kann ja nichts passieren. Wie oft habe ich schon die Diskussion auch mit Elektrikern über den Sinn einer Geräteprüfung an USB Netzteilen geführt, ich kann es gar nicht mehr zählen. Leider ist das genannte Beispiel oben eines der Negativbeispiele, die da mit Vorkommen.
Es wird einem aber auch immer so schon verkauft. Mit der Kleinspannung kann ja nichts passieren. Wie oft habe ich schon die Diskussion auch mit Elektrikern über den Sinn einer Geräteprüfung an USB Netzteilen geführt, ich kann es gar nicht mehr zählen. Leider ist das genannte Beispiel oben eines der Negativbeispiele, die da mit Vorkommen.
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Re: Stromunfall in der Badewanne
War das ein Markenladegerät vom Handyhersteller? Ich weiß, das Apple einen Rückruf vor langer Zeit hatte.ego11 hat geschrieben: ↑Freitag 30. September 2022, 18:44 In unserem Haushalt ist ähnliches passiert:
Ein Handy wurde über ein in eine Tischsteckdose gestecktes Ladegerät vergleichbarer Bauart geladen.
Nach dem Ladevorgang wurde das Telefon abgestöpselt, und das Ladekabel fallen gelassen.
Zufällig fiel es mit dem dem Metallkragen des USB-Steckers auf einen Schuko der Tischsteckdose, woraufhin es zum Kurzschluß kam.
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Re: Stromunfall in der Badewanne
Moin zusammen,
bei einer Geräteprüfung (VDE 0701-0702 bzw. VDE 0702) sollte bei der Iso-Messung zwischen Eingang und Ausgang doch dieser Isolationsfehler festgestellt werden.
Leider fordern nur 3 Institutionen eine "nachweisliche Stückprüfung": BG, UK, ArbSchG (BetrSichV). Naja, das BGB und die 10 Gebote sind da ähnlich aufgestellt, lassen den Betreiber allerdings ohne Tips und Ratschläge alleine, sodass er oftmals denkt, nicht tun zu müssen.
Gruß Olaf
bei einer Geräteprüfung (VDE 0701-0702 bzw. VDE 0702) sollte bei der Iso-Messung zwischen Eingang und Ausgang doch dieser Isolationsfehler festgestellt werden.
Leider fordern nur 3 Institutionen eine "nachweisliche Stückprüfung": BG, UK, ArbSchG (BetrSichV). Naja, das BGB und die 10 Gebote sind da ähnlich aufgestellt, lassen den Betreiber allerdings ohne Tips und Ratschläge alleine, sodass er oftmals denkt, nicht tun zu müssen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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