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Temperatur des Kabels

Verfasst: Dienstag 20. September 2022, 20:14
von E-Jens
Hallo,

im Hauptstromversorgungssystem sind meines Wissens Abschaltzeiten bis zu einer Stunde zulässig. Wie wird in so einem Fall der Leitungsschutz gegen unzulässige Erwärmung nachgewiesen? help1 Meine Rechenmethoden gehen nur bis 5 Sekunden.

Re: Temperatur des Kabels

Verfasst: Dienstag 20. September 2022, 21:27
von tm90
Moin,

bei 1h Auslösezeit befindet man sich aber nicht mehr im Kurzschlussschutz sondern im Überlastschutz oder?

Re: Temperatur des Kabels

Verfasst: Dienstag 20. September 2022, 21:32
von E-Jens
ja so ist es. Aber mehr Strom braucht auch nicht zu kommen.

Re: Temperatur des Kabels

Verfasst: Dienstag 20. September 2022, 21:45
von tm90
Die Bedingung kann man folgend berechnen:

LSS Typ B, C, D & Schmelzsicherung - Auslösestrom < 1,45 x Bemessungsstrom
Leistungsschalter - Auslösestrom < 1,35 x Bemessungsstrom

Der Bemessungsstrom kann so hoch sein wie der maximale Strombelastbarkeit des Kabels.

Edit: Hier noch eine Quelle: https://www.elektropraktiker.de/nc/fach ... cherungen/

Re: Temperatur des Kabels

Verfasst: Mittwoch 21. September 2022, 20:39
von E-Jens
Hallo,

dass ist der minimale Strom, der im Kurzschlussfall zu einer Auslösung nach spätestens einer Stunde führen soll.
Die Frage ist, hält das Kabel den erhöhten Stromfluss bis zur Abschaltung ohne Schaden aus.

Re: Temperatur des Kabels

Verfasst: Mittwoch 21. September 2022, 21:54
von tm90
Moin,

bitte hier nicht Kurzschluss und Überlast durcheinander bringen. Wenn der Kurzschlussstrom so gering ist, würde ich mir Gedanken machen.
Wenn bei einem B16A laut der Berechnung ein Dauerstrom von 24A fließt, würde das Bimetall die Stromzufuhr nach ca. einer Stunde trennen.

Re: Temperatur des Kabels

Verfasst: Donnerstag 22. September 2022, 01:30
von Elt-Onkel
Hallo,

hier mal die Kennlinien.
(Bitte nicht an dem grünen Strich stören.
das war für eine andere Illustration.)
.
Kennlinien_LS_Schalter_abb.jpg
.


...

Re: Temperatur des Kabels

Verfasst: Donnerstag 22. September 2022, 08:13
von tm90
Moin,

ABB hat eine Tabelle zum Verhältnis Temperatur und Belastung der Leitung hier veröffentlicht.

https://www.abb-conversations.com/DACH/ ... ionierung/

Wie gesagt, das Bimetall oder eben die Scnmelzsicherung soll dafür sorgen, dass die max. zulässige Leitertemperatur von z.B. 70 Grad nach max. 1h Überlast bei NYM nicht überschritten wird. Die "echte" Kabeltemperatur kann man dann nur messen, zur Berechnung spielen da zu viele Nebenfaktoren mit bei.

Re: Temperatur des Kabels

Verfasst: Freitag 23. September 2022, 06:45
von igor
Genau wird es wie folgendes festgelegt: "im Fehlerfall mindestens der Strom zum Fließen kommt, der einen Auslösung der Schutzeinrichtung unter den in der Gerätenbestimmung für den Überlastbereich festgelegten Bedingungen (großer Prüfstrom) bewirkt".

Für gG ist es, in den meisten Fällen, I2=1,6*In, für Leitungsschutzschalter I2=1,45*In.
Wenn die Schutzeinrichtung richtig gewählt wurde, dann diese I2<1,45*Iz.
Iz - die zulässige Dauerstrombelastbarkeit des Kabels
Hier ist wichtig, dass die Zeiten für I2 und 1,45*Iz gleich sind, sonst muss man sich zu den Herstellerdatenblätter oder Normen für Kabeltyp wenden.

Re: Temperatur des Kabels

Verfasst: Freitag 23. September 2022, 08:03
von Elektromann
E-Jens hat geschrieben: Dienstag 20. September 2022, 20:14 im Hauptstromversorgungssystem sind meines Wissens Abschaltzeiten bis zu einer Stunde zulässig. Wie wird in so einem Fall der Leitungsschutz gegen unzulässige Erwärmung nachgewiesen?
Nur zum Verständnis, über welche Ströme reden wir den? <20A / <100A / <1kA < 100kA / < 1000kA
die Kollegen haben ja, wie immer, schon viele gute fachlich korrekte Beiträge gebracht, aber bei größeren Leistungen wird häufig auch noch mit Nebenbedingungen gearbeitet...