Moin,
ich habe hier die eindeutige Erklärung für mich gefunden:
https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... yNBIepvQ-f
Als erd- und kurzschlusssichere Verlegung gelten:
a) starre Leiter, die gegenseitiges Berühren und eine Berührung mit Erde ausschließen, zum Beispiel Sammelschienen, Schienenverteiler
b) Einaderleitungen, die so verlegt sind, dass eine gegenseitige Berührung und eine
Berührung mit Erde ausgeschlossen werden kann durch:
– Abstandhalter
– Verlegung jedes einzelnen Leiters in jeweils einem Elektro-Installationsrohr
– Verlegung jedes einzelnen Leiters in jeweils einem Elektro-Installationskanal
c) einadrige Kabel und Mantelleitungen, z. B. NYY oder NYM, oder einadrige
flexible Gummischlauchleitungen, z. B. H07RN-F
d) Einaderleitungen für eine Nennspannung von mindestens 3 kV oder gleichwertige
Ausführungen; NSGAFÖU (Sonder-Gummiaderleitung) nach DIN VDE 0250-
602 mit einer Nennspannung von U0/U = 1,8/3 kV gibt es von 1,5 mm2
bis 10 mm2 als eindrähtige Aderleitung und als mehrdrähtige Aderleitung von 16 mm2
bis
300 mm2
; die maximale Betriebstemperatur solcher Leitungen beträgt in der
Regel 90 °C,
e) Kabel und Mantelleitungen, die nicht in der Nähe brennbarer Stoffe verlegt sind
und bei denen die Gefahr einer mechanischen Beschädigung nicht gegeben ist,
z. B. in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten,
f) Kabel und Leitungen, die so verlegt sind, dass sie gefahrlos ausbrennen können
(z. B. erdverlegte Kabel).