Leuchte mit anderem Schutzleiteranschluss
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Re: Leuchte mit anderem Schutzleiteranschluss
Moin,
Ich habe heute zu dem Thema telefoniert. Wir werden die kleinen Fehler glattziehen, dass heißt noch einen FI dazwischensetzten und aus der Klemmdose einen PE auf den Mast legen. Dann sind wir (hoffentlich) sauber auch bei zukünftigen Umbauprojekten.
Ich habe heute zu dem Thema telefoniert. Wir werden die kleinen Fehler glattziehen, dass heißt noch einen FI dazwischensetzten und aus der Klemmdose einen PE auf den Mast legen. Dann sind wir (hoffentlich) sauber auch bei zukünftigen Umbauprojekten.
- Elt-Onkel
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Re: Leuchte mit anderem Schutzleiteranschluss
Hallo,
Ergebnis: Unzulässig.
Selbst einen NYY-J 1x4 nachziehen klappt wegen EMV nicht.
(Obwohl ich hier rein privat das geringere Problem sehe.)
...
Das haben wir hier schon mehrfach diskutiert.
Ergebnis: Unzulässig.
Selbst einen NYY-J 1x4 nachziehen klappt wegen EMV nicht.
(Obwohl ich hier rein privat das geringere Problem sehe.)
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- Elektromann
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Re: Leuchte mit anderem Schutzleiteranschluss
Stimmt! das geht nicht!
Hilfst Du mir bitte auf die Sprünge? Also wenn da nur so ein paar Natriumdampflampen dran sind, dann dürfte das doch EMV mässig nicht so ein Problem sein? oder übersehe ich da was... Wie gesagt, das sind für mich keine arbeitstäglichen Probleme :-) deshalb lass ich mir da gerne helfen.
Gruß Günter
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis
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- Null-Leiter
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Re: Leuchte mit anderem Schutzleiteranschluss
In meinem Fall auch nicht praktikabel. Hierfür die Hofeinfahrt sperren und das Pflaster hochnehmen ist für die doch ziemlich minimalen elektrischen Gefahren schwer zu rechtfertigen.
Ich wollte nochmal nach einem Dokument der verlegten Erdung geben lassen - wenn vorhanden. Es kann schon sein, dass das Erdungsband vom Mast mit den Gebäudeerder verbunden wurde.
- Elektromann
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Re: Leuchte mit anderem Schutzleiteranschluss
Hallo,
(ich denke da an Widerstandsmessung 4W Technik)
Doofe Frage eines ahnungslosen: kannst Du das nicht messen?
(ich denke da an Widerstandsmessung 4W Technik)
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- Null-Leiter
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Re: Leuchte mit anderem Schutzleiteranschluss
Moin,
Wir hoffen erst einmal auf eine gute Dokumentation des Erdungsnetzes. Daumen drücken...
Wir hoffen erst einmal auf eine gute Dokumentation des Erdungsnetzes. Daumen drücken...
- Elt-Onkel
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Re: Leuchte mit anderem Schutzleiteranschluss
Hallo,
den Verlauf von Erdern kann man nicht messen.
Ich habe ja eine DB-Lizenz als "Prüfer innere Erdung".
Wir prüfen immer nur im Bauzustand.
Hat man vergessen uns vor dem Betonieren zu bestellen,
muss eine neue Erdungsanlage gebaut werden.
...
den Verlauf von Erdern kann man nicht messen.
Ich habe ja eine DB-Lizenz als "Prüfer innere Erdung".
Wir prüfen immer nur im Bauzustand.
Hat man vergessen uns vor dem Betonieren zu bestellen,
muss eine neue Erdungsanlage gebaut werden.
...
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- Null-Leiter
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Re: Leuchte mit anderem Schutzleiteranschluss
Naja, Widerstandsmessung zwischen "Lampenenerder" und "Gebäudeerder" machen und dann schauen, ob der Wert grob dem Leitwert von Edelstahl auf der Länge entspricht?
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- Null-Leiter
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Re: Leuchte mit anderem Schutzleiteranschluss
Moin,
anders gedacht müsste der Mast irgendwie im Blitzschutzsystem integriert werden. Also müsste eine Verbindung zwischen dem Mast und dem Gebäuderder bestehen, um hier die Schrittspannung um den Mast auf ein niedriges ungefährliches Potential bei einem Biltzeinschlag abzusenken. Sehe ich das richtig?
anders gedacht müsste der Mast irgendwie im Blitzschutzsystem integriert werden. Also müsste eine Verbindung zwischen dem Mast und dem Gebäuderder bestehen, um hier die Schrittspannung um den Mast auf ein niedriges ungefährliches Potential bei einem Biltzeinschlag abzusenken. Sehe ich das richtig?
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Re: Leuchte mit anderem Schutzleiteranschluss
Moin zusammen,
das Standardproblem:
Einer baut etwas, aber was er warum gebaut hat, ist nicht dokumentiert. Prüfprotokolle werden überbewertet und daher ggf. nicht erstellt und nicht abgelegt.
Und nun kommt die Universallwaffe des stolzen deutschen Handwerks in Spiel: Die Fachkraft, in in der Untergattung der EFK. Diese perfekt ausgebildeten Spezialisten sind die Krönung der Schöpfung und das Ergebnis des darwinschen Selektionsprosesses.
Jetzt beginnt die Gratwanderung zwischen "das kostet zu viel" und "das ist geradeeben nicht mehr machbar". Wo liegt das Problem? Am Anfang - wie immer am Anfang. Es ist ein hausgemachtes Problem des Handwerks! Was spricht hier für ein TT-System? Das NYY-O. Was sprich hier gegen ein TT-System? Der fehlende FI. Macht doch bitte, was nun kommen muss: "Vorabuntersuchungen gem. VDE 0105-100" und ggf. eine Herrichtung auf den Stand der Technik. Guckt doch mal in den § 3a ArbStättV - die Arbeitsstätte ist nach dem Stand der Technik einzurichten und zu betreiben. Abweichungen sind möglich, wenn die zuständige Landesbehörde dem schriftlichen Antrag des Arbeitgebers zustimmt.
Die Gesellschaft muss aufhören, Schmerztabletten gegen die Schmerz im Finger einzuwerfen. Sie muss sich den Splitter rausziehen, damit der Schmerz wieder aufhört. Aber bitte erst eine Gefährdungsbeurteilung machen, ob die Tabletten reichen, wenn der Splitter beim Rausziehen abbricht.
Gruß Olaf
das Standardproblem:
Einer baut etwas, aber was er warum gebaut hat, ist nicht dokumentiert. Prüfprotokolle werden überbewertet und daher ggf. nicht erstellt und nicht abgelegt.
Und nun kommt die Universallwaffe des stolzen deutschen Handwerks in Spiel: Die Fachkraft, in in der Untergattung der EFK. Diese perfekt ausgebildeten Spezialisten sind die Krönung der Schöpfung und das Ergebnis des darwinschen Selektionsprosesses.
Jetzt beginnt die Gratwanderung zwischen "das kostet zu viel" und "das ist geradeeben nicht mehr machbar". Wo liegt das Problem? Am Anfang - wie immer am Anfang. Es ist ein hausgemachtes Problem des Handwerks! Was spricht hier für ein TT-System? Das NYY-O. Was sprich hier gegen ein TT-System? Der fehlende FI. Macht doch bitte, was nun kommen muss: "Vorabuntersuchungen gem. VDE 0105-100" und ggf. eine Herrichtung auf den Stand der Technik. Guckt doch mal in den § 3a ArbStättV - die Arbeitsstätte ist nach dem Stand der Technik einzurichten und zu betreiben. Abweichungen sind möglich, wenn die zuständige Landesbehörde dem schriftlichen Antrag des Arbeitgebers zustimmt.
Die Gesellschaft muss aufhören, Schmerztabletten gegen die Schmerz im Finger einzuwerfen. Sie muss sich den Splitter rausziehen, damit der Schmerz wieder aufhört. Aber bitte erst eine Gefährdungsbeurteilung machen, ob die Tabletten reichen, wenn der Splitter beim Rausziehen abbricht.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794