Feuchte und nasse Räume

In dieses Forum gehört alles, was sich mit dem Titel vereinbaren lässt
Antworten
Benutzeravatar
SPS
Beiträge: 6019
Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
Kontaktdaten:

Feuchte und nasse Räume

Beitrag von SPS »

Hier noch mal der Link zum Fachbuch
https://www.wissenschaft-shop.de/out/me ... be.jpg.pdf
11.4 Trockene Räume
Weiterhin können hierzu gehören: Geschäftsräume, Verkaufsräume, Dachböden, Treppenhäu-
ser, beheizte und belüftete Keller (fehlt eine der Bedingungen, dann gelten Keller als feuchte
Räume)
.
11.6 Feuchte und nasse Räume (DIN VDE 0100 Teil 737 und Teil 470
Die Betriebsmittel müssen mindestens tropfwassergeschützt in der Schutzart IP X1 nach EN 60 529 (DIN VDE 0470) ausgeführt sein
Quelle
Boy/Dunkhase, Elektro-Installationstechnik: Vogel Buchverlag: ISBN 978-3-8343-3079-6


In anderen Beiträge finde ich für Keller
spelsberg hat geschrieben:Beispiele: Großküchen, unbeheizte und unbelüftete Keller, Waschküchen, Kühlräume, Bier- und Weinkeller, Gewächshäuser, Waschsalons
Hier steht ein "und" statt ein oder. Also würde ein belüfteter, aber unbeheizter Keller in feuchte und nasse Räume eingeordnet werden, wie im 1. Link deutlich oder muss nur eine Bedingung erfüllt werden.
https://www.spelsberg.de/service/techni ... sbereiche/
Mit freundlichem Gruß sps
Benutzeravatar
SPS
Beiträge: 6019
Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
Kontaktdaten:

Re: Feuchte und nasse Räume

Beitrag von SPS »

Beispiele und Interpretation – Was fällt unter feuchte und nasse Bereiche?
Keller, unbeheizt oder unbelüftet
Quelle unbekanntes Buch
https://pdfslide.tips/documents/komment ... n-vde.html
Mit freundlichem Gruß sps
tm90
Null-Leiter
Beiträge: 906
Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03

Re: Feuchte und nasse Räume

Beitrag von tm90 »

Moin,

Also mir ist auch die Definition unbelüftet oder unbeheizt als feuchter Raum bekannt. Sonst wäre ja auch eine Garage ein trockener Raum, da diese belüftet ist.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Feuchte und nasse Räume

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

VDE 0100-200:2006-06, Abschnitt NC.3.3 "trockener Raum":

"... beheizte und belüftete Keller ..."

Es müssen also beide Bedingungen erfüllt sein, damit es kein feuchter Raum ist. Fehlt eines der beiden Kriterien, dann kann es sich um einen feuchten Raum handeln. Die Lüftung kann auch als Fensterlüftung ausgeführt sein.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
SPS
Beiträge: 6019
Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
Kontaktdaten:

Re: Feuchte und nasse Räume

Beitrag von SPS »

dank1 an alle.
Mit freundlichem Gruß sps
Benutzeravatar
SPS
Beiträge: 6019
Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
Kontaktdaten:

Re: Feuchte und nasse Räume

Beitrag von SPS »

Olaf S-H hat geschrieben: Dienstag 12. Juli 2022, 22:24 Fehlt eines der beiden Kriterien, dann kann es sich um einen feuchten Raum handeln.
Also bei "kann" ist noch Spielraum wie Messung der Luftfeuchte über den Tag ...?
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Feuchte und nasse Räume

Beitrag von Olaf S-H »

Moin SPS,

Herr VDE kann in seiner unnachgiebigen Güte niemals alle Raumparameter in ein paar Zeilen Normentext abbilden. Es ist auch hier wieder die fachkompetente EFK vor Ort gefordert.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
SPS
Beiträge: 6019
Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
Kontaktdaten:

Re: Feuchte und nasse Räume

Beitrag von SPS »

Olaf S-H hat geschrieben: Montag 18. Juli 2022, 22:15 Herr VDE kann in seiner unnachgiebigen Güte niemals alle Raumparameter in ein paar Zeilen Normentext abbilden. Es ist auch hier wieder die fachkompetente EFK vor Ort gefordert.
Es gibt dann wieder jede Menge Fachkräfte, die alle eine andere Meinung haben.
Eine einheitliche Lösung wird es dann nie geben.

In heutigen Keller von neuen Wohnungen sehe ich keine Gefahr von Tropfwasser.
Höchstens etwas höhere Luftfeuchtigkeit kann es geben. Diese wird im IP Code nicht berücksichtigt.
Ich kenne Keller, da wurde ohne Heizung mit Stegleitung und Standard Unterputz installiert.
Diese Installation ist noch aus den 70er Jahren ohne Probleme in Funktion.

Wie soll die Fachkraft dann bei Kunden IPX1 durchsetzen?
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Feuchte und nasse Räume

Beitrag von Olaf S-H »

Moin SPS,

da kommt jetzt die Standard-Vorgehensweise:

Die Fachkräfte/Firmen schreien immer nach Eigenverantwortung und das Regierung/Normen nicht immer alles kleinkariert vorgeben sollen. Nun bekommen die Fachkräfte einen Ermessens-/Einschätzungsspielraum und sind damit auch nicht zufrieden. :D



Dies ist wie das Thema Gefährdungsbeurteilung. Ich habe einen Kollegen, der mittlerweile hochallergisch auf das Wort Gefährdungsbeurteilung reagiert. Egal was man machen will: Es kommt in irgendeinem Regelwerk immer der Bezug darauf, dass die Lösung in der Gefährdungsbeurteilung liegt. Konkrete Umsetzungen fehlen. Auf dem letzten Vereinstreffen (coronakonformes Forumtreffen) hatten wir dies Thema am Beispiel der Öffnungsrichtung einer Tür im Fluchtweg (Baurecht vs. ArbStättV). Die ArbStättV ist da wirklich sehr unflexibel flexibel. Also sind wir im Bereich der naturwissenschaftlichen Technik in der welt des politischen Geschwafels angekommen.

Die Welt hat sich verändert. Hier mein Lösungsansatz: DRINK! joint1 inocc1

:D :D :D Gruß Olaf :D :D :D
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten