Schaltplan
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Re: Schaltplan
Moin ffkws,
Deine Beschreibung im Eröffnungsbeitrag ist brauchbar. Eine EFK (Elektrofachkraft) kann sich dort mit etwas Mühe eine Übersichtsskizze zusammenbauen.
Die Problemlösung ist auch recht simpel. Es ist einfachste Schaltungskunde. ABER: Bei der Elektrotechnik kommt es nicht nur auf die Funktion an. Wichtiger ist die Sicherheit. Leider sind hierzu auch einige Fachkräfte überfordert. Ich gehe davon aus, dass Du elektrotechnischer Laie bist (wenn nicht, bitte korrigieren). Insofern verfügst Du weder über die Prüfmittel noch das Fachwissen, eine elektrotechnische Anlage zu errichten und zu prüfen. Daher der eindringliche Rat: Fachfirma holen und machen lassen.
Gruß Olaf
Deine Beschreibung im Eröffnungsbeitrag ist brauchbar. Eine EFK (Elektrofachkraft) kann sich dort mit etwas Mühe eine Übersichtsskizze zusammenbauen.
Die Problemlösung ist auch recht simpel. Es ist einfachste Schaltungskunde. ABER: Bei der Elektrotechnik kommt es nicht nur auf die Funktion an. Wichtiger ist die Sicherheit. Leider sind hierzu auch einige Fachkräfte überfordert. Ich gehe davon aus, dass Du elektrotechnischer Laie bist (wenn nicht, bitte korrigieren). Insofern verfügst Du weder über die Prüfmittel noch das Fachwissen, eine elektrotechnische Anlage zu errichten und zu prüfen. Daher der eindringliche Rat: Fachfirma holen und machen lassen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- Null-Leiter
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Re: Schaltplan
Ich habe jetzt hier im Forum diesen Schaltplan gefunden
Desweiteren habe ich aber gelesen, dass nicht alle Kontrollschalter geeignet sind, Wechselschaltungen zu realisieren.
Mein Wechselschalter hat folgendes Schaltbild
Jage ich damit das Haus in die Luft oder erfreue ich die Besitzerin (durch die funktionierende Wechselschaltung)?
Desweiteren habe ich aber gelesen, dass nicht alle Kontrollschalter geeignet sind, Wechselschaltungen zu realisieren.
Mein Wechselschalter hat folgendes Schaltbild
Jage ich damit das Haus in die Luft oder erfreue ich die Besitzerin (durch die funktionierende Wechselschaltung)?
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- Null-Leiter
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Re: Schaltplan
Moin,
das ist kein Wechselschalter sondern ein normaler Schalter mit zwei geschaltenen Kontakten. Damit kommst du nicht weit, sorry.
das ist kein Wechselschalter sondern ein normaler Schalter mit zwei geschaltenen Kontakten. Damit kommst du nicht weit, sorry.
- Elt-Onkel
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Re: Schaltplan
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... ltung2.png
Mit Plan unten auf der Seite
https://www.busch-jaeger.de/produktuebe ... 9a4797087b
Mit Plan unten auf der Seite
https://www.busch-jaeger.de/produktuebe ... 9a4797087b
Mit freundlichem Gruß sps
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Re: Schaltplan
Moin ffkws,
Ich mache daher mit dem Hinweis auf unsere Startseite vorläufig mal zu.
Gruß Olaf
Den Hinweis, dass es vorrangig auf die Sicherheit und nachrangig auf die Funktion ankommt, hatte ich vielleicht nicht deutlich genug geschrieben.
Ich mache daher mit dem Hinweis auf unsere Startseite vorläufig mal zu.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794