Diese Fehlinterpretation lässt sich aus keinem meiner Vorträge in Nürnberg oder Duisburg ableiten, das stellt meine Aussagen auf den Kopf.
Seit den zu beiden Terminen gültigen Ausgaben der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) werden Erdungsleiter von Dachantennen in den Beispielbildern mit Außenableitung an Tiefenerder dargestellt, die wiederum mit einem damals noch mit einer früher Potentialausgleichsleiter und heute Erdungsleiter bezeichneten Verbindung an eine ebenfalls geerdete PAS/HES verbunden ist.
Bei erdungspflichtigen Antennen durfte der PA der Kabelschirme und netzgespeister Komponenten lange Zeit ausschließlich "schleifenfrei" am geerdeten Antennenträger angeschlosssen werden, mittlerweile darf auch zusätzlich vermascht werden. Separaterder für Antennen ergeben keinen PA und auch Funktionserdungen für PV-Anlagen müssen mit den Gebäudeerdungen verbunden sein. Mit getrennten Erdern holt man sich auch da den Blitz ins Haus.
Da ging es nach meiner Erinnerung um ein Geländer einer Außentreppe bei einem Gebäude mit Blitzschutzsystem. Meine Aussagen waren absolut deckungsgleich mit dem was wenig später in einer Praxisfrage in der de oder ep (?) stand. Wie aus einer Handskizze für ein Geländer ein Plädoyer für getrennte Erder abgeleitet werden kann, ist mir noch schleierhafter als bei meinen Präsentationen, in denen die Verbindungen zu den HES generell normkonform dargestellt sind.
Um zum Thema zurück zu kommen aus einer DEHN-Seminarveranstaltung Folien:
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