Lithiumspeicher im Haus

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Elt-Onkel
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Re: Lithiumspeicher im Haus

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

also wir planen ein seperates Hausanschlußgebäude.

Einer von den Räumen ist der Batterieraum.

In dem Gebäude sind alle Räme der Reihe nach angeordnet.
Hinten und die beiden Seitenwände jeweils in 16cm Beton.
(Sohlplatte und Deckenplatte natürlich auch.)
Die jeweilige Frontseite als Stahlrahmenkonstruktion mit Sandwitch-Elementen
und Eingangstür.

Ob dann Batterieraum, oder Mittelspannungsschaltanlage, oder Traforaum,
wenn irgendwas explodiert, erfolgt die Druckentlastung durch Absprengen
der vierten Wand.
Jede Raumzelle kann dann für sich allein ausbrennen.

Bei der geplanten Gebäudelänge passt dann oben unter das Satteldach
ein Kurzwaffen-Schießstand.


...
E-Jens
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Re: Lithiumspeicher im Haus

Beitrag von E-Jens »

Hallo

F90 heist ja nur, dass die Wand 90 Minuten dem Feuer standhalten soll. Das würde mir nicht reichen.
Am besten ist ein Zellentyp, der nicht brennen kann.
Gruß Jens
tm90
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Re: Lithiumspeicher im Haus

Beitrag von tm90 »

froebel88 hat geschrieben: Donnerstag 31. März 2022, 23:29 Raum in F90 Qualität mit Brandmeldeanlage im Keller ggf. möglich?
Bei uns nicht, da kein Keller vorhanden.

Aber mal in die andere Richtung gedacht, was passiert mit dem Speicher bei einem externen Brand?
Es muss ja nicht der Speicher schuld sein.
Dazu konnte ich gar nichts finden, aber die Feuerwehr freut sich bestimmt nicht, wenn die Information kommt. Die PV-Anlagen sind ja schon mehrere Jahre lang Diskussionsrunde gewesen.

https://www.pv-magazine.de/2022/03/10/s ... puffungen/
karo1170 hat geschrieben: Donnerstag 31. März 2022, 18:16 Die derzeit im Entwurf vorliegende neue EltBauVO enthaelt auch Vorgaben zu elektrischen Betriebsräumen für ortsfeste Batterien aus bauordnungsrechtlicher Sicht.
Das scheint aber nicht für Batterieanlagen unter 20 kWh zu zählen und selbst der Speicher ab 20 kWh ist noch in Diskussion.

https://www.uds-beratung.de/tl_files/pd ... tBauVO.pdf
Elt-Onkel hat geschrieben: Freitag 1. April 2022, 00:24 also wir planen ein seperates Hausanschlußgebäude.
Scheint wahrscheinlich der z.Z. sichere Weg zu sein.
Darf man so einen Speicher auch in die Garage bauen?
Momentan habe ich einen freistehenden Carport, aber dass ließe sich ja ändern oder muss der Speicher in der Nähe des Zählers montiert werden?
E-Jens
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Re: Lithiumspeicher im Haus

Beitrag von E-Jens »

Hallo,
Aber mal in die andere Richtung gedacht, was passiert mit dem Speicher bei einem externen Brand?
Es muss ja nicht der Speicher schuld sein.
Wenn es soweit ist, ist es den ehemaligen Bewohner des Hauses kaum egal, was mit dem Speicher ist und wie lange die Feuerwehr löscht.
Der einzig richtige Weg ist, einen Brandschaden zu verhindern.
Gruß Jens
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Wulff
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Re: Lithiumspeicher im Haus

Beitrag von Wulff »

Ich glaube, mit euren Bauwerksüberlegungen steht ihr eher alleine da.

Habt ihr eure Gas-(Öl)Heizung genauso sicher gebaut?

Nur mal so…
E-Jens
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Re: Lithiumspeicher im Haus

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

das Problem mit den Lithium Zellen ist das thermisches Durchgehen bei zu starker Erwärmung. Das Risiko hat eine Gas- oder Ölheizung nicht.
Gruß Jens
tm90
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Re: Lithiumspeicher im Haus

Beitrag von tm90 »

Wulff hat geschrieben: Freitag 1. April 2022, 14:57 Ich glaube, mit euren Bauwerksüberlegungen steht ihr eher alleine da.

Habt ihr eure Gas-(Öl)Heizung genauso sicher gebaut?

Nur mal so…
Naja, die Garage würde mir nicht weh tun :D

Auf der anderen Seite gibt es eindeutige Richtlinien zum Lagern von Öl und Gas (Flüssiggastank und Gasflaschen). Warum nicht auch zum Lagern von Strom? Eine Heizung kann man eher mit einem Wechselrichter vergleichen, der den gespeicherten Strom wieder nutzbar macht ;)
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Elt-Onkel
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Re: Lithiumspeicher im Haus

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
Wulff hat geschrieben: Freitag 1. April 2022, 14:57 Ich glaube, mit euren Bauwerksüberlegungen steht ihr eher alleine da.

Habt ihr eure Gas-(Öl)Heizung genauso sicher gebaut?
Wir haben keine Ölheizung.

Aber unser 2'000 Liter Dieseltank steht in einem Extragebäude,
und die Batterien auch.

Das nennt sich vorbeugender Brandschutz.

Man kann natürlich sein Glück herausfordern.
Es soll ja Wohnungen geben, wo die 230V-Installation innendrin
als Freileitung gebaut ist.
Weiss ja jeder, daß er da nicht anfassen soll.


...
Olaf S-H
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Re: Lithiumspeicher im Haus

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

es gibt bei Gebäuden "Spielregel", die eingehalten werden müssen. Ich nehme mal das Musterbaurecht - jeder möge es dann bitte in seine jeweilige "Landessprache" übersetzen.
MBO hat geschrieben: § 3
Allgemeine Anforderungen
1Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu berücksichtigen. 2Dies gilt auch für die Beseitigung von Anlagen und bei der Änderung ihrer Nutzung.
MBO hat geschrieben: § 14
Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
MBO hat geschrieben:§ 67
Abweichungen
(1) 1Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen von Anforderungen dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des § 3 Satz 1 vereinbar ist. 2§ 85a Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt; [der Zulassung einer Abweichung bedarf es auch nicht, wenn bautechnische Nachweise durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt werden].
(...)
Kurz noch zum separaten Raum für die Heizung. Die Anforderungen stehen in der MFeuV. Die beschriebenen 100 kW wird man in einem Einfamilienhaus kaum hinbekommen. Der feuerbeständige Heizraum ist nur bei festen Brennstoffen und einer Leistung ab 50 kW gefordert.
MFeuV hat geschrieben: § 4
Aufstellung von Feuerstätten, Gasleitungsanlagen
(...)

§ 5
Aufstellräume für Feuerstätten
(1) 1In einem Raum dürfen Feuerstätten mit einer Nennleistung von insgesamt mehr als 100 kW, die gleichzeitig betrieben werden sollen, nur aufgestellt werden, wenn (...)

§ 6
Heizräume
(1) 1Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Nennleistung von insgesamt mehr als 50 kW, die gleichzeitig betrieben werden sollen, dürfen nur in besonderen Räumen (Heizräumen) aufgestellt werden. (...)
Die Batterien für Energiespeicher können in der neuen MEltBauVO aufgeführt werden (mal sehen, wie nachher die fertige Fassung aussieht).

Interessant ist der § 14 MBO. Hier wäre zu beachten, dass Akkubrände von Li-Ionen-Akkus Metallbrände sind (Brandklasse D). In der Regel hat die Feuerwehr hierzu wenig bis nichts auf dem Wagen. Bei einem Brand muss auch berücksichtigt werden, dass ein Gebäude ausreichend lange nicht zusammenbrechen darf. Nach dem Feuerwehreinsatz kann die Hütte dennoch so stark beschädigt sein, dass ein Abbruch erforderlich ist.

Es ist aber derzeit politisch gewollt, dass sich Lieschen Müller den Keller mit Akkus vollstellt, um die Energiewende voran zu treiben. Wie so oft werden dann physikalische Grundsätze politisch verdrängt. Den "Schaden" hat dann der entmündigte Bürger.

Im Arbeitsleben stellt man feuerfeste Schränke https://www.lion-care.com/akku-schraenk ... erfest?c=4 (Produktbeispiel) für Akkugeräte bzw. Akku-Ladeplätze auf, da die GeBe dies ergeben hat. Im Privatbereich interessiert dies alles nicht. furios1

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
froebel88
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Re: Lithiumspeicher im Haus

Beitrag von froebel88 »

Ach naja. E-Bikes werden immer beliebter und gerne mal in der Tiefgarage geladen, auch in Gewerbeobjekten. Der VdS sieht es in seiner Empfehlung als ausreichend an, wenn der Bereich von einer BMA überwacht wird. Wenn aber so ein Akku durchgeht und nach 5 Minuten jemand beim Brandherd ist, dürfte ein Großteil der Tiefgarage schon stark verqualmt sein mit dem entsprechenden Sachschaden.. Ich würde für sowas immer F90-Räume vorsehen.

Im Privaten gelten ja eh anderen Spielregeln. Denke dass die Zahl der Brände, die auf Akkus (in welcher Form auch immer) zurückzuführen sind, in der Zukunft stark steigen wird.. (Logisch, gibt ja immer mehr davon)
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