Wiedereinschalten seitens EVU

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elo22
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Wiedereinschalten seitens EVU

Beitrag von elo22 »

Hallo,
bei uns war am Mittwoch die Flut ungebetener Besucher. Hat den Keller bis auf 3 Stufen geflutet. Der Zählerschrank stand komplett unter Wasser. Hat denn die RCDs geworfen und irgendwann am späten Abend wurde dann auch seitens Westnetz abgeschaltet. Als ich wieder an den Schrank kam habe ich erstmal alle Abdeckungen entfernt das es trocknen kann. Donnerstag um 15:13 Uhr ging bei mir unterm Dach mit eigener UV das Licht an. Ich finde das ziemlich verantwortungslos ohne irgendeine Sichtung/Prüfung/Messung Spannung aufs Netz zu geben. Hier sind AFAIK noch einge NZ Tafeln mit Hausbrand im Einsatz aus 1969.
Was meinen die Experten?

Lutz
ego11
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Re: Wiedereinschalten seitens EVU

Beitrag von ego11 »

Aufgrund dieser vorgehensweise sind wohl auch zwei Brände enstanden.

Bei uns im Ort(Firmensitz) wurden erst sämtliche Haußanschlußsicherungen der abgesoffenen Häuser entfernt, sobald abgepumpt war, zugeschaltet wird erst wenn alle HAK trocken sind. Am Freitag abend war noch kein Strom auf dem kompletten Netz.

Einsetzen der Haußanschlußsicherungen dann durch den Eletrofachbetrieb.
Wird eine spannende kommende Woche, und das mitten in der Urlaubszeit!
Kollegen waren am Freitag schon in 20 Kellern zur Bestandsaufnahme, am Montag gehts weiter!
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Elt-Onkel
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Re: Wiedereinschalten seitens EVU

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

die Eigentumsgrenze liegt im HAK.

Hinter dem HAK ist der Hauseigentümer zuständig.

Wenn der Hauseigentümer festestellt, oder davon ausgehen muss,
daß in seiner Anlage sich ein Fehler befinden könnte,
muss er die SLS ausschalten.

Dann einen Fachbetrieb damit beauftragen, die Anlage zu prüfen,
und ggfs. instandzusetzen.

Das Lüften (um Wasser zu entfernen) ist ungenügend.
Hochwasser spült Fremdstoffe in die Anlage.

Den NB interessiert nur sein eigenes Netz !


...
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Elt-Onkel
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Re: Wiedereinschalten seitens EVU

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
elo22 hat geschrieben: Sonntag 18. Juli 2021, 05:51 ... Der Zählerschrank stand komplett unter Wasser.
Hat denn die RCDs geworfen ...
Als ich wieder an den Schrank kam habe ich erstmal alle Abdeckungen entfernt
das es trocknen kann.
Damit hat der Nutzer ja schon zwei Fehler erkannt.

Ein Weiterbetrieb ohne Prüfung ist also unzulässig.

Das Entfernen von Abdeckungen hebt ja den Berührungsschutz auf.
Also eine Tätigkeit einer Elektrofachkraft.
Das "Trockenen" wird nicht hinreichend sein, weil es ja kein destiliertes Wasser war.
Aus dem Schrank kann man maximal das Gehäuse und die Tragschienen
weiter verwenden.
Alle elektrischen Komponenten sind auszutauschen.
GGfs. sind auch Kabel betroffen, wenn die durch Kapillarwirkung Wasser gezogen haben.


...
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Elt-Onkel
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Re: Wiedereinschalten seitens EVU

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

zum Thema 'Zuschalten':

Den NB interessiert nur sein eigenes Netz.

Wenn der NB feststellt, daß die Abgänge vom Ortsnetztrafo i.O. sind,
wird er die Niederspannung wieder in Betrieb nehmen.
Da sind Zählertafeln aus den 60er-Jahren egal.

Bei Mittelspannung ist es ja noch einfacher.

Bei der DB ist es z:B. so, daß nach einem 15 kV-Kurzschluß unverzüglich ZWEIMAL
wiedereingeschaltet wird.
Erst, wenn beim zweiten mal der Erdschluß immer noch besteht,
gibt man eine Prüfspannung auf die Fahrleitung.
Liegt der Fehler dann immer noch vor,
unterbleibt ein weiteres Zuschalten.


...
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Wulff
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Re: Wiedereinschalten seitens EVU

Beitrag von Wulff »

Wer von Hochwasser betroffen ist und sich um das Thema Hochwasser mal einlesen möchte:

der ep hat eine Zusammenfassung mehrer Fachartikel geschaltet.


https://www.elektropraktiker.de/nachric ... ochwasser/
Probator
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Re: Wiedereinschalten seitens EVU

Beitrag von Probator »

Elt-Onkel hat geschrieben: Sonntag 18. Juli 2021, 09:24Das Entfernen von Abdeckungen hebt ja den Berührungsschutz auf.
Also eine Tätigkeit einer Elektrofachkraft.
Wenns so aussieht, sollte das auch dem Laien klar werden:
Bild
Quelle:
viewtopic.php?p=212886#p212886
Olaf S-H
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Re: Wiedereinschalten seitens EVU

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

bitte bedenken: Die Anlagen befinden sich in einem Katastrophengebiet. Kann sich der Betreiber überhaupt um seine Anlage kümmern? Kommt er zu seiner Anlage hin? Ist die Elektrotechnik jetzt sein größtest Problem?

Mein Bachgefühl sagt, dass der Netzbetreiber hier aufgrund seiner Kompetenz und Zuständigkeit für den Hausanschlusskasten mindestens durch eine Sichtprüfung am HAK feststellen muss, ob dieser beschädigt ist. Dann kann er vor Ort auch die Sicherungen ziehen, falls es erforderlich ist.

Ein Arbeitskollege war als freiwilliger, privater Helfer vor Ort. Er meinte, dass es schon komisch ist, wenn im Schuttberg die Straßenbeleuchtung angeht. Die Laterne lag im Schutt.

Den richtigen Weg wird man nur festlegen können, wenn man sich vor Ort ein Schadensbild bemacht hat.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Tobi P.
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Re: Wiedereinschalten seitens EVU

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

ich bin gerade im Schadensgebiet. Hier ist es so dass sämtliche Gebäude vor dem Zuschalten durch den NB kontrolliert und die Hausanschlusssicherungen entfernt werden. Anschliessend wird bis HAK zugeschaltet, der Rest ist Sache des Betreibers.



Gruß Tobi
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Wulff
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Re: Wiedereinschalten seitens EVU

Beitrag von Wulff »

Hey Tobi,

Habe mir schon gedacht, dass du als Rheinischer THWler im Einsatz bist…

Viel Erfolg und danke für deinen Einsatz ✊
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