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Re: Leitung durch Heizöllagerraum

Verfasst: Montag 5. Juli 2021, 10:57
von karo1170
Die Massgaben in der FeuVO sind doch recht eindeutig (hier mal am Beispiel Sachsen):

" Je Gebäude oder Brandabschnitt darf die Lagerung von
...
Heizöl und Dieselkraftstoff in Behältern mit mehr als insgesamt 5 000 l
...
nur in besonderen Räumen (Brennstofflagerräume) erfolgen, die nicht zu anderen Zwecken genutzt
werden dürfen."

"Durch Decken und
Wände von Brennstofflagerräumen dürfen keine Leitungen geführt werden, ausgenommen Leitungen, die
zum Betrieb dieser Räume erforderlich sind, sowie Heizrohrleitungen, Wasserleitungen und
Abwasserleitungen."

Beträgt die gelagerte Heizölmenge weniger als 5000l, ist ja alles gut. Ansonsten sei darauf hingewiesen, das, im Gegensatz zu irgendwelchen Normen von privaten Vereinen die FeuVO des jeweiligen Bundeslandes den Charakter eines Gesetzes hat. Also nichts, was man je nach Lust und Laune mal anwenden kann, oder eben auch nicht.

Re: Leitung durch Heizöllagerraum

Verfasst: Dienstag 13. Juli 2021, 11:07
von ThomasR
Hm, in meinem vorigen Haus waren im Heizungskeller sowohl drei Kunststofftanks mit je 2.000 Litern als auch die gesamte Heizungsanlage mit aller Elektrik untergebracht. Dazwischen war nur die brusthohe Ölrückhaltewand. Allerdings war hinter der Wand ursprünglich tatsächlich keinerlei Installation außer dem AT Fühler und dem Füllstandsensor….

Baujahr 1996, die originale Baugenehmigung (NRW) habe ich noch.

Re: Leitung durch Heizöllagerraum

Verfasst: Mittwoch 14. Juli 2021, 11:00
von Plusplatte
Ich habe mich mal mit der FeuVO des Landes (Hessen) beschäftigt. Alle Einschränkungen beziehen sich auf Heizungsanlagen, die wesentlich größer sind, als die, um die es hier geht. Also alles nicht so schlimm. Frage geklärt, danke für die Antworten.

Re: Leitung durch Heizöllagerraum

Verfasst: Mittwoch 14. Juli 2021, 11:01
von Plusplatte
ThomasR hat geschrieben: Dienstag 13. Juli 2021, 11:07 Hm, in meinem vorigen Haus waren im Heizungskeller sowohl drei Kunststofftanks mit je 2.000 Litern als auch die gesamte Heizungsanlage mit aller Elektrik untergebracht. Dazwischen war nur die brusthohe Ölrückhaltewand. Allerdings war hinter der Wand ursprünglich tatsächlich keinerlei Installation außer dem AT Fühler und dem Füllstandsensor….

Baujahr 1996, die originale Baugenehmigung (NRW) habe ich noch.
Ich kenne eine ähnliche Anlage aus den 70er Jahren, auch in NRW, Heizungskeller mit allem drum und dran, hinter der Rückhaltewand zwei große Tanks. Daß dort inzwischen auch der abgetrennte Raum um die Tanks zum Gerümpelkeller geworden ist, scheint wohl auch niemanden zu stören.