Potentzialausgleich

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SPS
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Potentzialausgleich

Beitrag von SPS »

Im Netz gefunden. Bei einem bekannten Verlag der auch Fachbücher in der oberen Preisklasse anbietet.
Forum Verlag 07.11.18 09:30 | juse hat geschrieben:Der zusätzliche Potentialausgleich wird vom Gesetzgeber gefordert
https://www.forum-verlag.com/blog-es/potentialausgleich.

Habe ich was verpasst? Gesetzgeber oder VDE?

Auch der Hinweis das der PA im Bad entfallen kann, steht da nicht mehr
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
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Re: Potentzialausgleich

Beitrag von Olaf S-H »

Moin SPS,

im Artikel ist auch die VDE 0185 (Blitzschutz) aufgeführt. Bei einer Blitzschutzanlage ist auch der innere Blitzschutz gefordert.

Über den Weg Baurecht (Blitzschutz gefordert) und allgemein anerkannte Regeln der Technik (VDE 0185) lässt sich somit eine gesetzliche Forderung konstruieren.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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SPS
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Re: Potentzialausgleich

Beitrag von SPS »

dank1 Olaf

ich hatte als ersten Gedanken den zusätzliche Potentialausgleich im Bad damit verbunden.

Dieser darf ja im Neubau unter Bedingungen entfallen. (Schutzpotenzialausgleich über
die Haupterdungsschiene vorhanden)

Gilt dafür auch die Hintertür?
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
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Re: Potentzialausgleich

Beitrag von Olaf S-H »

Moin SPS,

über § 319 StGB kannst Du alles durch die Hintertür als Forderung des Gesetzgebers bezeichnen.

Meine Meinung: Dies Thema ist mit Vorsicht zu behandeln. Auch die Unfallversicherungsträger (BG/UK) haben über das Sozialgesetzbuch ein autonomes Satzungsrecht. Hierdurch wird dann auch die Prüfung einer Anlage "gesetzlich gefordert".

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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