Ungefähr dann so..:
Quelle: https://www.ebay.de/itm/122196626836
Die Normempfehlung früher übliche Direkterdungen an Blitzschutzsysteme möglichst zu vermeiden gibt es schon lange und auch z. B. PV-Anlagen oder Edelstahlkamine sollten nach dem Stand der Technik mit getrennten Fangeinrichtungen in LPZ 0B gestellt werden. Das setzt aber voraus, dass auch normkonforme Trennungsabstände einzuhalten sind.
Die Mindestbetondeckung von 5 cm ist auch für nicht blitzstrombeaufschlagte Armierungen einzuhalten, damit die nicht durchrosten. Dass bei Direkteinschlägen Stromkabel, Steckdosen, Schalter und auch Ableitungen und Erdungsleiter von Antennen aus Wänden oder gar Beton herausgesprengt werden können, ist viel mehr von der Elektrodynamik von Blitzschlägen als der Leiterwärmung verursacht, die außer bei seltenen Extremblitzen selbst bei einzelnen Erdungsleitern von Antennen, welche die gesamte Blitzlast tragen müssen, überschauber ist.
Eine Alternative wäre da sicherlich noch die Schaffung einer Äquipotentialebene auf Dach- bzw. Attikaniveau durch Nutzung von "natürlichen metallischen Bestandteilen des Gebäudes", z.B. Metallfassade oder ausreichend leitend durchverbundenem Eisen im Gebäude. Dann kann man HVI-Leitung benutzen, um den Trennungsabstand zur PV-Anlage in den Griff zu bekommen. Ist aber natürlich recht kostspielig und normativ irgendwie auch nicht so 100% gedeckt..
Eine Formel für die Abnutzung von Fangstangen ist mir als VDE-geprüfte Blitzschutzfachkraft gänzlich unbekannt und die gibt es auch nicht in der Reihe IEC 62305.
Soll heißen, dass es in die in die äußere Blitzschutzanlage schon mind. zweimal eingeschlagen hat ohne dass es zur Brandauslösung und bei Reetdächern üblichem kontrollierten Dachabfackeln durch die Feuerwehr kam?
Aber doch nicht durch Abschmelzungen von Direkteinschlägen.