Schutzmaßnahmenprüfung nach Umschwung Hausanschluss
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Schutzmaßnahmenprüfung nach Umschwung Hausanschluss
Moin,
angenommen, ein Gebäude erhält einen neuen Hausanschluss 400V. Was würdet ihr danach machen, um nachzuweisen, dass die Schutzmaßnahmen noch ausreichend funktionieren? Netzinnen- und außenwiderstand am HAK messen? Komplette Wiederholungsprüfung der gesamten Anlage? Oder irgendwas dazwischen?
Danke!
angenommen, ein Gebäude erhält einen neuen Hausanschluss 400V. Was würdet ihr danach machen, um nachzuweisen, dass die Schutzmaßnahmen noch ausreichend funktionieren? Netzinnen- und außenwiderstand am HAK messen? Komplette Wiederholungsprüfung der gesamten Anlage? Oder irgendwas dazwischen?
Danke!
- SPS
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Re: Schutzmaßnahmenprüfung nach Umschwung Hausanschluss
Hallo,
ich sage mal, komplette Messung RPE, ZS, R-ISO, Spannungsfall.Von HAK bis Zählerschrank
ich sage mal, komplette Messung RPE, ZS, R-ISO, Spannungsfall.Von HAK bis Zählerschrank
Mit freundlichem Gruß sps
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- Null-Leiter
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Re: Schutzmaßnahmenprüfung nach Umschwung Hausanschluss
Der erneuerte Teil gehört natürlich geprüft. Zur Prüfung gehört, abzuklären, ob sich die Netzform geändert hat. Wenn man Schleifenwiderstände der alten Anlage hatte und diese mit der neuen vergleicht und die neuen besser sind, so könnte man auf das Messen von ausgewählten Schleifenwiderständen (nach VDE0105 ja sowieso nur Stichproben erforderlich) verzichten, wenn man keine hat, so suche man sich den weitesten Punkt der Anlage, um dort zu messen, um die Abschaltbedingungen nachzuweisen, fertig.
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Re: Schutzmaßnahmenprüfung nach Umschwung Hausanschluss
meisterglücklich hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Februar 2021, 08:53 Der erneuerte Teil gehört natürlich geprüft. Zur Prüfung gehört, abzuklären, ob sich die Netzform geändert hat. Wenn man Schleifenwiderstände der alten Anlage hatte und diese mit der neuen vergleicht und die neuen besser sind, so könnte man auf das Messen von ausgewählten Schleifenwiderständen (nach VDE0105 ja sowieso nur Stichproben erforderlich) verzichten, wenn man keine hat, so suche man sich den weitesten Punkt der Anlage, um dort zu messen, um die Abschaltbedingungen nachzuweisen, fertig.
Klingt gut.. Danke
- Wulff
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Re: Schutzmaßnahmenprüfung nach Umschwung Hausanschluss
Die Frage ist dem einfachen Kontext heraus sicherlich wie oben stehend zu beantworten.
Es gilt aber m. E. nach wie immer, die Gesamtanlage mit gesundem Menschenverstand zu betrachten. Wenn das eine Murks-Anlage, alte Anlage oder unübersichtliche Anlage ist, sollte man schon in Erwägung ziehen, etwas mehr zu prüfen....
d. h. besichtigen, überprüfen und messen...
(hatten wir das nicht schon mal woanders? )
Es gilt aber m. E. nach wie immer, die Gesamtanlage mit gesundem Menschenverstand zu betrachten. Wenn das eine Murks-Anlage, alte Anlage oder unübersichtliche Anlage ist, sollte man schon in Erwägung ziehen, etwas mehr zu prüfen....
d. h. besichtigen, überprüfen und messen...
(hatten wir das nicht schon mal woanders? )
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Re: Schutzmaßnahmenprüfung nach Umschwung Hausanschluss
Moin froebel88,
wenn grundsätzlich nichts verändert wurde, dann würde ich in der Verteilung die Impedanzen vor und nach dem Tausch des HAK ermitteln. Sind die Werte identisch, wäre der Drops gelutscht.
Wenn die Anlage schon ein paar Tage älter ist, da schadet eine Wiederholungsprüfung auch nicht.
Gruß Olaf
wenn grundsätzlich nichts verändert wurde, dann würde ich in der Verteilung die Impedanzen vor und nach dem Tausch des HAK ermitteln. Sind die Werte identisch, wäre der Drops gelutscht.
Wenn die Anlage schon ein paar Tage älter ist, da schadet eine Wiederholungsprüfung auch nicht.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Re: Schutzmaßnahmenprüfung nach Umschwung Hausanschluss
…was wiederum zeigt wie wichtig das Besichtigen bei einer Überprüfung einer Anlage ist. Schon alleine deswegen um beurteilen zu können was alles bei einer Prüfung an Punkten abgearbeitet werden sollte. Natürlich kann man hier immer den maximalst möglichen Maximal-Umfang wählen, der Fachmann wird jedoch beurteilen können was an Prüfungen und Messungen sinnvoll ist und wird seinen Prüfumfang danach ausrichten.Wulff hat geschrieben: ↑Freitag 26. Februar 2021, 07:51 Es gilt aber m. E. nach wie immer, die Gesamtanlage mit gesundem Menschenverstand zu betrachten. Wenn das eine Murks-Anlage, alte Anlage oder unübersichtliche Anlage ist, sollte man schon in Erwägung ziehen, etwas mehr zu prüfen....
d. h. besichtigen, überprüfen und messen...
Natürlich kann man auch diese maximale Maximalst-Strategie fahren und alles was sich prüfen lässt auch umfangreich prüfen. Dabei nicht an der Steckdose in der Wand aufhören, sondern auch gleich die Betriebsmittel mit prüfen. Und das was die Betriebsmittel tun und die richtige Anwendung natürlich auch….
- Sind die Backbleche im Backofen der Küche auch maßhaltig, wie schmeckt der darauf gebackene Kuchen….?
- Ist der Kühlschrank auch korrekt befüllt, die in ihm gelagerten Lebensmittel nicht abgelaufen….?
- Die Flex im Hobbykeller nicht vergessen, gibt es eine Schutzbrille dazu, eine Werkbank zum Spannen von Werkstücken….?
- Ist das Ladegerät des MP3-Players korrekt – und erzeugt der MP3-Player auch keine Lautstärken welche dem Gehör schädlich werden können….?
Spaß und Satire beiseite, es gibt manche Elektrofachkräfte welche ihre Prüfungen gerne allumfänglich auf alles was auch nur im entferntesten für den Nutzer gefährlich werden könnte ausweiten möchten und das dann als quasi „Mindeststandard“ ansehen. Dabei wird aber oft übersehen das dem Wissen der Elektrofachkraft irgendwann gerade wenn es um Maschinen- und Anlagensicherheit und Arbeitsschutz geht einfach Grenzen gesetzt sind. Auch eine EFK ist nicht allwissend.
Das wird manchmal übersehen. Der Fachmann kennt da auch seine Grenzen und wird nicht außerhalb dieser tätig werden. Ich habe allerdings schon öfters Prüfer erlebt bei welchen das eben nicht so lief, die meinten alles prüfen zu müssen was nicht bei 3 auf den Bäumen war…..
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Re: Schutzmaßnahmenprüfung nach Umschwung Hausanschluss
Moin IH-Elektriker,IH-Elektriker hat geschrieben: ↑Montag 1. März 2021, 09:42 ... was wiederum zeigt wie wichtig das Besichtigen bei einer Überprüfung einer Anlage ist. ...
nach meiner Erfahrung sind die rund 90 % der Mängel.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Wulff
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Re: Schutzmaßnahmenprüfung nach Umschwung Hausanschluss
@Froebel:
In diesem Zusammenhang sei noch auf einen Hinweis des BDEW, hier Landesgruppe Nord, verwiesen, welche unter Umständen Anpassungsforderungen begründet.
War zwar in der Frage explizit nicht erwähnt, aber dennoch ggf. als Argumentationshilfe verwendbar.
In diesem Zusammenhang sei noch auf einen Hinweis des BDEW, hier Landesgruppe Nord, verwiesen, welche unter Umständen Anpassungsforderungen begründet.
War zwar in der Frage explizit nicht erwähnt, aber dennoch ggf. als Argumentationshilfe verwendbar.
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- Null-Leiter
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Re: Schutzmaßnahmenprüfung nach Umschwung Hausanschluss
Was ist der Mindeststandard?IH-Elektriker hat geschrieben: ↑Montag 1. März 2021, 09:42Spaß und Satire beiseite, es gibt manche Elektrofachkräfte welche ihre Prüfungen gerne allumfänglich auf alles was auch nur im entferntesten für den Nutzer gefährlich werden könnte ausweiten möchten und das dann als quasi „Mindeststandard“ ansehen.
Dass ich das prüfe, wo ich "die Finger dran hatte".
Wenn ich also z.B. eine neue Hauptleitung verkable, bin ich nicht für die verpfuschte Steckdose im 2. Stock verantwortlich.
Ich werde meine Leitung sauber verlegen, diese nochmal kurz Sichtprüfen und die Isolation messen. Dann wird soweit eingesichert, dass ich die Schleifenimpedanz frühestens am Ende der von mir verlegten Leitung messe und dann wars das eigentlich.
Komme ich während der Arbeit an einem Verteiler vorbei, werfe ich einen kurzen Blick darauf. Macht der den Anschein, dass hier Pfusch fabriziert worden sein könnte oder die Anlage extrem alt ist (Stichwort klassische Nullung), dann wird der Betreiber darauf hingewiesen.
Dass ich einen halben E-Check quasi nebenbei mache, während meine Bestellung eigentlich nur das Verlegen der Hauptleitung war, ist selten drin.