Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
SPS hat geschrieben: ↑Montag 1. Februar 2021, 18:11
... eine Röhre Tauschen ändert wohl nichts an der CE Kennzeichnung ...
Moin SPS,
an der CE-Kennzeichnung ändert es nichts. ABER: Die Leuchte ist bestimmungsgemäß für Leuchtstoffröhren ausgelegt. Alles andere ist, wenn der Leuchtenhersteller nicht zustimmt, ein "nichtbestimmungsgemäßer Gebrauch". Könnte im Ereignisfall interessant werden.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
dort steht aber nichts zur Produkthaftung. Wird die Leuchte umgebaut, ohne dass der Leuchtenhersteller dies freigegeben hat, dann wird der Umbauer zum neuen Hersteller (mit allen Rechten und Pflichten). Dies wird leider immer wieder übersehen. Wird die neue Konformität unterlassen, dann wird gegen das Produktsicherheitsgesetz verstoßen.
Als Literatur sei die VdS2005:2014-03 empfohlen. Dort ist im Abschnitt 7.6.1 aufgeführt, dass die Konformität mit dem Umbau verloren geht, wenn der ursprüngliche Hersteller den Umbau nicht freigibt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Das steht im neuen Entwurf der VdS 2005 auch drin, den Funker heute morgen freundlicherweise verlinkt hat. Falls man das Geld für die laufende Ausgabe nicht aufbringen möchte....
Wulff hat geschrieben: ↑Donnerstag 4. Februar 2021, 20:36
Dann ist WAF wichtiger als CE...
Das ist einer der Gründe, warum man Beiträge liken können sollte ;-).
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
Wulff hat geschrieben: ↑Donnerstag 4. Februar 2021, 20:36
Dann ist WAF wichtiger als CE...
Moin Wulff,
man muss bei seiner internen Gefährdungsbeurteilung abwägen, was schlimmer ist: Ärger mit der Versichrung, wenn die Hüüte abgebrannt ist, oder der Verzicht auf "lecker Mittagessen" - meistens fehlt dann auch das "besondere Dessert".
Gruß Olaf
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Olaf S-H hat geschrieben: ↑Freitag 5. Februar 2021, 10:22
Wulff hat geschrieben: ↑Donnerstag 4. Februar 2021, 20:36
Dann ist WAF wichtiger als CE...
Moin Wulff,
man muss bei seiner internen Gefährdungsbeurteilung abwägen, was schlimmer ist: Ärger mit der Versichrung, wenn die Hüüte abgebrannt ist, oder der Verzicht auf "lecker Mittagessen" - meistens fehlt dann auch das "besondere Dessert".
Gruß Olaf
wobei die Gefährdung sich immer aus den Folgen des Schadens und der Eintrittswahrscheinlichkeit zusammensetzt.
Ohne CE: Die Hütte KÖNNTE abrennen (Und selbst dann ist Ärger mit der Sachversicherung möglich, aber nicht sicher.),
ohne WAF: Das lecker Mittagessen WIRD ausfallen.
in dem Sinne, Mahlzeit,
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
Elo-Ocho hat geschrieben: ↑Freitag 5. Februar 2021, 12:36
... Das lecker Mittagessen WIRD ausfallen. ...
Moin Ocho,
falscher bestimmter Artikel. Plural ist gefragt - also "Die lecker Mittagessen werden ausfallen".
Gruß Olaf
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794