Man kann aber nur Normen einhalten die man auch kennt.Wulff hat geschrieben: ↑Montag 23. November 2020, 07:48 Es sollte doch ein Fachmann einbauen, so steht es doch in der DIN 18014 drin.
...
Wenn der Fachmann den richtigen Stahl nicht einbaut, sondern der Maurer/Betonbauer, der sich das gemeinsam mit der Bewehrung vom Stahlhandel holt, läuft sowieso etwas falsch....
Bei den Bandstählen von DEHN stehen bei Edelstahl die Werkstoffnummern 1.4751 und 1.4404 einträchtig nebeneinander und es gibt - siehe Merkblatt 893 in der Folie - auch noch weitere austenitische Werkstoffalternativen.
DIN 18014:2014-03 fordert einen Kohlenstoffgehalt < 0,08 %. Legt man den Unterschied zwischen < und ≤ auf die Unzenwaage, müsste streng genommen die Fundamenterder-Norm geändert werden damit Werkstoff 1.4571 zulässig ist (Siehe Anmerkung in meiner Folie).
Die in DIN 18014:2014-03 gegenüber DIN 18014:2007-09 erfolgte Vertauschung der Anschlussfahnen zwischen Fundament- und Ringerdern wurde im Thread und im Vortrag durchleuchtet und auch zu meinen Gesprächen mit Herrn O. B. gibt es Forenbeiträge. Eine offizielle DIN-Antwort zu meinen Einwendungen habe ich nie bekommen.
Auf den Baustellen, bei denen ich per Zufall im richtigen Moment in die Grube sehen kann, ist das überwiegend noch immer ein Problem. Das wird sich auch nicht ändern, so lange es konzessionierte EFK gibt, die aus eigener Normunkenntnis, Gefälligkeit oder wegen dem b.v.s.-Standpunkt nie gesehene Erdungsanlagen ohne Skrupel in den Zähleranmeldungen gesundbeten.