Europasteckdose Unterputz in Deutschalnd zulässig?

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ThomasR
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Re: Europasteckdose Unterputz in Deutschalnd zulässig?

Beitrag von ThomasR »

Es gibt durchaus Sonderfälle in denen der Einsatz einer Eurosteckdose sinnvoll sein kann. Als Beispiel seien die seit einiger Zeit verbreiteten Bodentanks mit Klappe genannt, die man beliebig bestücken kann. Da kann man dann EINE Schuko unterbringen statt ZWEI Euro...

Hier die Version mit einer Schuko. An dieser Stelle passen ZWEI Euros rein.
Fussbodendose.jpg
Trumbaschl
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Re: Europasteckdose Unterputz in Deutschalnd zulässig?

Beitrag von Trumbaschl »

Euro-Steckdosen sind auch eine patente Lösung für Stellen in Altbauten, an denen kein Schutzleiter vorhanden ist, aber trotzdem eine normgerechte Lösung hergestellt werden soll.

Verlängerungen mit Eurostecker und -kupplung sind durchaus nicht unbekannt, mit 2 m Länge sieht man sie sehr häufig, mit 5 m auch mitunter und selbst 10 m sind mir schon begegnet. Im Gegensatz zu 0,5 mm2 gibt es bei 0,75 auch meines Wissens keine starre Grenze für die maximale Länge und der Spannungsabfall hält sich bei 2,5 A Nennstrom in Grenzen. Kurzschlusschutz könnte sich bei mancher vorgeschalteter Festinstallation allmählich interessant werden, aber auch da sind mir keine fixen Regeln bekannt, das schafft man mit genügend Schuko-Verlängerungen mit 3G1,5 auch durchaus.
IH-Elektriker
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Re: Europasteckdose Unterputz in Deutschalnd zulässig?

Beitrag von IH-Elektriker »

Trumbaschl hat geschrieben: Donnerstag 3. Dezember 2020, 22:47
Verlängerungen mit Eurostecker und -kupplung sind durchaus nicht unbekannt, mit 2 m Länge sieht man sie sehr häufig, mit 5 m auch mitunter und selbst 10 m sind mir schon begegnet.
Ich habe zwei solcher Verlängerungen aktuell im Einsatz für die Weihnachtsbeleuchtung. Plus einen dieser "unmöglichen" Adapter die aus einer Schuko-Dose zwei Euro-Dosen machen.

In der Wandsteckdose steckt eine Zeitschaltuhr, in dieser der Doppeladapter und von dort geht einmal eine 2m-Verlängerung zu einem Fenster und dem dortigen Lichtbogen - und eine mit 5m zum anderen Fenster und dem dortigen Lichtbogen.

Bei den geringen Leistungen von vielleicht 8 bis 10W je Lichterbogen sehe ich da kein Problem. Abschaltbedingungen habe ich noch nicht geprüft, sollten aber immer noch eingehalten sein.
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