Schutzleiter an Laternenmast?

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froebel88
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Re: Schutzleiter an Laternenmast?

Beitrag von froebel88 »

Ich zitiere aus https://www.elektropraktiker.de/nc/fach ... eleuchtung

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Fakt ist aber, dass es nach den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) unzulässig war und ist, an leitfähigen, nicht aktiven Teilen von Betriebsmitteln der Schutzklasse II oder bei Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung einen Schutzleiter/Schutzpotentialausgleichsleiter/Erdungsleiter anzuschließen.

Problematisch hierbei war aber schon immer, bei einer Straßenbeleuchtung (Leuchte und Mast) abzugrenzen, ob die Straßenlaterne insgesamt als ein Betriebsmittel der Schutzklasse II bzw. Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung zu betrachten ist oder als Betriebsmittel der Schutzklasse I gilt. Weiter unklar ist, wie der Mast zu betrachten ist, wenn die Leuchte ein eigenständiges Betriebsmittel der Schutzklasse I oder II ist.

Eindeutig ist jedoch der Fall, bei dem die Leuchte selbst ein Betriebsmittel der Schutzklasse II ist und nur der Mast aus Metall besteht. In solchen Fällen darf an der Leuchte der Schutzklasse II ein Schutzleiter nicht angeschlossen werden. Am leitfähigen Mast bräuchte ein Schutzleiter dann nicht angeschlossen werden, wenn die Kabel/Leitungen zum Mastanschlusskasten und zur Leuchte selbst, als gleichwertig der doppelten oder verstärkten Isolierung zu betrachten sind, was durch Verwenden von Kabel/Leitungen, z. B. vom Typ NYY oder NYM, – wie auch im Falle des Anfragenden – erfüllt ist. Dabei muss auch der Mastanschlusskasten, welcher der DIN VDE 0660-505 (VDE 0660-505) [4] entsprechen muss, normativ in Schutzklasse II ausgeführt sein.

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Ungeachtet dessen wäre es nicht verboten, einen Schutzleiter an dem leitfähigen Mast anzuschließen, wenn die Lampe selbst der Schutzklasse II entspricht. In diesem Falle muss aber auch die Abschaltbedingung mit der Sicherung im Mast erfüllt werden. Ggf. wäre eine Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) vorzusehen.

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Fazit:

Lichtmaste, die Bestandteil des Betriebsmittels ,Außenleuchte der Schutzklasse II‘ sind, dürfen somit nicht an Schutzleiter angeschlossen werden. Lichtmaste, die nicht Bestandteil eines Betriebsmittels der Schutzklasse II sind, dürfen mit dem Schutzleiter verbunden werden.“

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Ein Schutzleiter muss aber am leitfähigem Mast angeschlossen werden, wenn sich im Mast basisisolierte Leitungen oder andere nur Basisschutz versehene Betriebsmittel befinden.

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Unabhängig davon besteht doch aber die "Erderproblematik", oder nicht?
epper
Null-Leiter
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Re: Schutzleiter an Laternenmast?

Beitrag von epper »

Erderproblematik?
Es stände ein, in der Versorgungsleitung mitgeführter, PE zur Verfügung.
Wäre der geeignet?
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