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Notbetrieb für motorbediente Rollläden

Verfasst: Mittwoch 26. August 2020, 19:27
von SPS
Fachzeitschrift de hat geschrieben:Damit werden auch die Anforderungen der Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer erfüllt, die teilweise je Wohneinheit einen von der Stromversorgung unabhängigen Notbetrieb fordern.
https://www.elektro.net/118275/notbetri ... omausfall/
Was steht denn genau in den Normen? Habe noch nie so eine Ausführung gesehen.

Re: Notbetrieb für motorbediente Rollläden

Verfasst: Donnerstag 27. August 2020, 07:47
von Wulff
Ich kenne das nicht aus der Normung heraus, sondern aus den baurechtlichen Vorgaben (Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept) heraus.

Da sind eben Notausgänge immer freizuhalten. Wenn dann aber Stromausfall ist und der Behang im Weg ist, ist es schon ungünstig.


Das im Bericht zitierte Kit dürfte neu sein, es ist wohl auch für den Heimgrbauch konzipiert (Gurtwickler und so...)

Im gewerblichen Bereich (z. B. große zentral gesteuerte Sonnenschutzanlagen) haben wir so etwas schon häufiger in Verbindung mit einem USV-Satz in der Decke und einer -ich nenne es mal FailSafe-Steuerung- montiert oder ageschlossen. Dann in Verbindung z. B. mit Unterspannungswächtern, einem manuellen Handauslösetaster oder einer Ansteuerung durch BMA.

Hat Warema da aber schon länger im Programm...

Re: Notbetrieb für motorbediente Rollläden

Verfasst: Donnerstag 27. August 2020, 09:39
von meisterglücklich
Ich habe auch schon Rolladenkästen gesehen, wo neben der elektromotorischen Bedienung noch eine Handkurbel zur manuellen Bedienung vorgesehen ist.
Ich nehme mal an, daß es da eine mechanische Komponente gibt, die ein gleichzeitiges Bedienen ausschließt oder dem Handbetrieb den Vorrang läßt.

Re: Notbetrieb für motorbediente Rollläden

Verfasst: Donnerstag 3. September 2020, 16:14
von IH-Elektriker
Ich denke auch dass das eher für den Heimbereich gedacht ist. Damit man bei Stromausfall nicht "im dunklen" steht und ggf. den Flucht-/Rettungsweg über Balkontüren oder Fenster möglich wird, bspw. bei einem Zimmerbrand in der Wohnung und einem daraus resultierenden Stromausfall.

Im gewerblichen bzw. öffentlichen Bereich kann ich mir das nur schwerlich vorstellen. Da kommt dann eher die direkte Ansteuerung über eine BMA inclusive entsprechender Verkabelung sowie USV direkt vor Ort.

Erstens wäre ein Gurtwickler ja eine Möglichkeit das Laien bzw. dritte Personen die Rolläden unberechtigt öffnen können (ich will Frischluft...), andererseits würden durch die manuelle Öffnung wertvolle Zeit bei der Evakuierung verloren gehen. Nicht umsonst lassen sich ja Fluchttürentriegelungen i.d.R. relativ flott bedienen - ich stell mir das gerade leicht chaotisch vor - BMA löst aus und in einem Veranstaltungsraum in welchem gerade wegen Verdunkelung die Rolläden alle unten sind flüchten 50 oder 100 Leute in Richtung Fluchttür und irgend ne arme Sau darf jetzt erst mal den Rollo per Gurtwickler öffnen....

Wenn wäre für mich so etwas vielleicht noch in SOHO-Umgebung geeignet, also kleines Büro mit drei Leuten drin oder so - aber nicht generell in allen Gewerbebauten.

Re: Notbetrieb für motorbediente Rollläden

Verfasst: Freitag 18. September 2020, 21:27
von Olaf S-H
Moin zusammen,

Brandschutzmaßnahmen sind in der Regel bei Gebäudeklassen 1 und 2 nicht erforderlich.

Die Aussage "das steht in der LBO" ist genau so gut wie die Angabe, dass Klemmen gem. VDE angezogen werden müssen. Etwas detaillierter schadet hierzu nicht.

Gruß Olaf