FI in Kellerinstallation

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steckdoesler
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Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von steckdoesler »

Hier noch etwas zum Nachlesen:

https://www.hager.de/files/download/0/2 ... 10_WEB.PDF

Sucht mal nach 4kVA

Den Hinweis auf Tip 36 habe ich hier gefunden:

https://knx-user-forum.de/forum/%C3%B6f ... -der-dinge

In dem Forum hat man so diskutiert wie ich es mir vorstelle. Sachlich und fachlich den jeweils anderen respektierend.

Mit freundlichen Grüßen

SD
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von Olaf S-H »

froebel88 hat geschrieben: Samstag 23. Mai 2020, 15:46 ... Wie gedenkst du zu zahlen?
Moin froebel,

ich finde, dass Du mit diesem Satz über die Stränge schlägst. Bitte mäßige Dich.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von Olaf S-H »

steckdoesler hat geschrieben: Samstag 23. Mai 2020, 16:28 ... Gern auch den Benutzeraccount löschen.
Moin steckdoesler,

dazu sehe ich keine Veranlassung.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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