FI in Kellerinstallation

In dieses Forum gehört alles, was sich mit dem Titel vereinbaren lässt
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von Olaf S-H »

Moin froebel,

dies muss jeder mit sich selbst ausmachen.

In der Anleitung für unsere Waschmaschine (Markenfabrikat aus Gütersloh) stand auch nur "Installation nach VDE 0100". Je nach Anlagenalter und Anlagenstandort kann dies alles mögliche bedeuten. Die Nachfrage beim Hersteller ergab dann, dass der Typ A ausreichend sei. Allerdings ging die E-Mail dort durch mehrere Hände - also ein Zeichen, dass man sich ernsthaft gekümmert hat.

Ich habe immer mehr das Gefühl, dass die Ordnungsprüfung immer wichtiger wird. In einer Kundenanlage hatten wir letztens eine Steuerung vorgefunden, die den Aufkleber "nur für TN-Netze" trug. Der Elektriker, der diese montiert hatte, hatte die "fehlende" Verbindung zwischen vermeindlichem HA-PEN und der HES wohl nicht beachtet. Die Anlage befindet sich in TT-Land.

Es wird immer Beispiele geben, in denen es gut ging, und es wird auch immer Beispiele geben, in denen es nicht gut ging.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
steckdoesler
Null-Leiter
Beiträge: 69
Registriert: Sonntag 17. Mai 2020, 10:49

Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von steckdoesler »

@froebel, @Olaf,

nach Eurer kleinen Diskussion habe ich mich entschieden den FI zunächst zu lassen. Hintergrund ist auch, dass in einem neuen Gebäude kein Mensch fragt wo denn die Waschmaschine angeschlossen wird um dort einen Typ F zu installieren. Sollte es - wider erwarten - zu Auslösungen kommen, dann wird der FI getauscht. Eine Anfrage bei Hersteller kann auch nicht schaden.

Vielen Dank für Eure Antworten und Anregungen

SD

PS. Im Haus meines Sohnes ist bei gleicher Waschmaschine ein FI Typ A verbaut. Es gab bisher keine Auslösungen!
froebel88
Null-Leiter
Beiträge: 514
Registriert: Samstag 26. Januar 2019, 11:57

Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von froebel88 »

Hi steckdoesler,

das Problem bei frequenzumrichter gesteuerten Geräten ist nicht, dass es zu Fehlauslösungen kommen kann, sondern dass aufgrund eines ggf. besonderen Fehlerstromes (z.B. Gleichfehlerströme und Fehlerströme mit Mischfrequenzen) ein normale Fi Typ A aufgrund seiner Bauweise nicht auslöst.

Nach meinem Kenntnisstand ist es aber so, dass 230V-Geräte mit Schuko-Stecker einen Gleichfehlerstrom von max. 6 mA erzeugen dürfen. Hierfür ist ein Typ-A-Fi dann noch ausreichend. Wenn der potentielle Gleichfehlerstrom 6 mA überschreitet, ist das im Datenblatt des Gerätes anzugeben und auf die Erfordernis eines Typ-B/F hinzuweisen.

Mfg.
steckdoesler
Null-Leiter
Beiträge: 69
Registriert: Sonntag 17. Mai 2020, 10:49

Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von steckdoesler »

@froebel,

ich schrieb nicht Fehlauslösungen, sondern Auslösungen. Die FI Typ F haben wohl alle eine Zeitverzögerung beim Auslösen. Das interpretiere ich dann so, dass sie kurzzeitige Fehlerströme - vermutlich verursacht durch den Wechselrichter - tolerieren. Andere FI machen das offenbar nicht.

SD
froebel88
Null-Leiter
Beiträge: 514
Registriert: Samstag 26. Januar 2019, 11:57

Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von froebel88 »

Hallo steckdoesler,

da vermutest du falsch.
Darf ich fragen was dein fachlicher Hintergrund ist?
steckdoesler
Null-Leiter
Beiträge: 69
Registriert: Sonntag 17. Mai 2020, 10:49

Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von steckdoesler »

@froebel,
Darf ich fragen was dein fachlicher Hintergrund ist?
Ich gehe davon aus, dass ich die Grundlagen der E-Technik verstanden habe.

http://toolbox.electrosuisse.ch/_files/ ... _Typ_F.pdf

Zitat:
Hohe Verfügbarkeit der Anlagen
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen Typ
F tragen zu einer hohen Anlagenver-
fügbarkeit bei. Sie verhindern aufgrund
der Kurzzeitverzögerung von bis zu
10 ms und der Stossstromfestigkeit von
3 kA ungewollte Auslösungen, die beim
Einschalten von Verbrauchern in Kom-
bination mit Ableitströmen oder bei at-
mosphärischen Entladungen (Gewit-
tern) entstehen können.
Liest man den verlinkten Artikel durch, dann müsste man überall - will man sicher gehen - FI Typ F einsetzen, da inzwischen viele Geräte mit Wechselrichtern arbeiten (z.B. Bohrmaschinen).

SD
froebel88
Null-Leiter
Beiträge: 514
Registriert: Samstag 26. Januar 2019, 11:57

Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von froebel88 »

Selbst wenn Typ F-Fis kurzzeitverzögert sind, dann ist das nicht die Eigenschaft die in Bezug auf die FU-Thematik zum tragen kommt.

Warum fragst Du in einem Fachforum wenn Du meinst durch googeln die richtigeren Antworten zu erhalten?
Kannst Du bitte was zu deinem fachlichen Hintergrund schreiben?
steckdoesler
Null-Leiter
Beiträge: 69
Registriert: Sonntag 17. Mai 2020, 10:49

Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von steckdoesler »

@froebel,
Kannst Du bitte was zu deinem fachlichen Hintergrund schreiben?
habe ich. Siehe oben.

Ich benutze nicht Google, sondern https://startpage.com/do/metasearch.pl

Was ist daran verwerflich sich aus verschiedenen Quellen zu informieren?

SD
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von Olaf S-H »

steckdoesler hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2020, 08:58 ... Hintergrund ist auch, dass in einem neuen Gebäude kein Mensch fragt wo denn die Waschmaschine angeschlossen wird um dort einen Typ F zu installieren. ...
Moin steckdoesler,

wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann fragen kleinliche Personen in schwarzen Roben. Grundsätzlich liegt der Ball hier beim Anlagenbetreiber und auch bei demjenigen, der die Anlage errichtet hat. Ich letzterer nicht als Elektrofachkraft für ein Unternehmen tätig, dann haftet er mit seinem Privatvermögen. Dies will nur immer niemand hören. Verwiesen sei hier auf den Stromtod eines Kindes in einem Hambuger Supermarkt. Dort hat das Gericht festgestellt, dass die Betreiber in der Haftung sind.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: FI in Kellerinstallation

Beitrag von Olaf S-H »

steckdoesler hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2020, 11:17 ... Darf ich fragen was dein fachlicher Hintergrund ist? ... Ich gehe davon aus, dass ich die Grundlagen der E-Technik verstanden habe. ...
Moin steckdoesler,

dies könnte auch auf einen elektrotechnischen Laien hindeuten. Beachte bitte die Hinweise auf der Startseite des Fachforums.

Mich würde Dein fachlicher Hintergrund auch interessieren.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten