Potentialausgleich Kabelrinne

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dirk007ge
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Potentialausgleich Kabelrinne

Beitrag von dirk007ge »

Hallo

In einer Werkstatthalle sind 50er u, 100er Kabelrinnen montiert.
Kabelrinnen sind nicht geerdet.
Diese für mich "berührbaren leitfähigen Teile" müssten geerdet sein.

Sehe ich das richtig?
In welcher Norm steht was zu Kabelrinnen?


Gruß Dirk
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SPS
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne

Beitrag von SPS »

Hier mal ein altes Thema
viewtopic.php?t=2280

Mir fällt EMV DIN VDE 0100-444 dazu ein Siehe PDF Seite 10
Metallische Kabelkanäle ins Erdnetz einbeziehen und durchgehendverbinden
https://www.ifm.com/obj/emv_pocket_guide_de.pdf

Beiträge auf neue Normen zu Prüfen
Mit freundlichem Gruß sps
dirk007ge
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne

Beitrag von dirk007ge »

Im Prinzip keine Vorschrift,deshalb werde ich es als "Empfehlung" im Prüfprotokoll dokumentieren.



Gruß Dirk
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SPS
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne

Beitrag von SPS »

Hallo Dirk,
so lese ich das auch aus der im anderen Beitrag hier schon verlinkten PDF
https://www.dke.de/resource/blob/195561 ... f-data.pdf
dke hat geschrieben:Das Einbeziehen von Kabel- und Leitungsführungssystemen in den Schutzpotentialausgleich ist nicht gefordert
mit einigen Ausnahmen dieser Aussage
Mit freundlichem Gruß sps
dirk007ge
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne

Beitrag von dirk007ge »

Das Einbeziehen von Kabel- und Leitungsführungssystemen in den Schutzpotentialausgleich ist nicht gefordert, da Kabel- und Leitungsführungssysteme (z. B. Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) Bestandteil der elektrischen Kabel- und Leitungsanlage sind und somit per Definition kein „fremdes leitfähiges Teil“ sind.
Danke für die Links. Werde es halt "Empfehlen".


Gruß Dirk
Olaf S-H
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Dirk,

GMV-Methode anweden. Die Regelwerke geben ein nur Mindestmaß vor.

Ein kurzes Stück Kabelrinne kann anders betrachtet werden als ein langes Stück. Beispiel hierzu: Auf einer Kabelrinne liegen viele Leitungen und Kabel. Bei der Verlegung wurde eine Leitung beschädigt und liegt mit dem Außenleiter an der ungeerdeten Kabelbahn an. Wir haben nun auf 127 m eine Stromschiene ohne Berührungsschutz im Gebäude verlegt. Nun kommt ein Installateur hinzu und soll eine Leitung nachlegen. Der wird die Kabelbahn berühren.

Ob sich der Anwalt der Hinterbliebenen mit der Aussage "das stand so aber nicht in der VDE" zufrieden gibt, möchte ich mal bezweifeln. Neben den VDE-Regelwerken haben wir auch noch das ArbSchG und die ArbStättV mit der Kernaussage, dass die Arbeitsstätte sicher gestaltet sein muss. Weiterhin ist sie nach dem Stand der Technik zu betreiben (§ 3a ArbStättV). Da ist einiges an Auslegungspotential drin. Schlüsselwort: Gefährdungsbeurteilung.

Aber: Die Anlage wurde ja durch irgendjemanden geplant und durch irgendjemanden errichtet. Hieraus ergeben sich auch Verantwortungen - und damit Haftungen. Ist hierzu nichts dokumentiert, dann ist der Betreiber in der Pflicht. Zu meinen Planerzeiten habe ich alle Kabelbahnen erden lassen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
dirk007ge
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne

Beitrag von dirk007ge »

Hallo Olaf

Das sind sinnvolle Argumente die man im Prüfprotokoll Stichpunktmässig erwähnen kann.
Danke
meisterglücklich
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Registriert: Mittwoch 26. Juli 2006, 15:18
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne

Beitrag von meisterglücklich »

Die Argumentation kann auch sein, daß es sich um ein fremdes, leitfähiges Teil handelt, welches in Räume eingeführt wird (z.B. einen Brandabschnitt oder Funktionsraum durchquert) und deshalb in einen Potentialausgleich einbezogen werden muß.
Sondernormen die dies fordern, könnten in Teilbereichen zutreffen.
dirk007ge
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne

Beitrag von dirk007ge »

Hallo
Ein "fremdes leitfähiges Teil " ist es in diesem Fall nicht.
Die Kabelbahnen sind alle in einer Bossmanhalle und gehen nicht nach draussen.


Gruß Dirk
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