Potentialausgleich Kabelrinne
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- Null-Leiter
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Potentialausgleich Kabelrinne
Hallo
In einer Werkstatthalle sind 50er u, 100er Kabelrinnen montiert.
Kabelrinnen sind nicht geerdet.
Diese für mich "berührbaren leitfähigen Teile" müssten geerdet sein.
Sehe ich das richtig?
In welcher Norm steht was zu Kabelrinnen?
Gruß Dirk
In einer Werkstatthalle sind 50er u, 100er Kabelrinnen montiert.
Kabelrinnen sind nicht geerdet.
Diese für mich "berührbaren leitfähigen Teile" müssten geerdet sein.
Sehe ich das richtig?
In welcher Norm steht was zu Kabelrinnen?
Gruß Dirk
- SPS
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne
Hier mal ein altes Thema
viewtopic.php?t=2280
Mir fällt EMV DIN VDE 0100-444 dazu ein Siehe PDF Seite 10
Beiträge auf neue Normen zu Prüfen
viewtopic.php?t=2280
Mir fällt EMV DIN VDE 0100-444 dazu ein Siehe PDF Seite 10
https://www.ifm.com/obj/emv_pocket_guide_de.pdfMetallische Kabelkanäle ins Erdnetz einbeziehen und durchgehendverbinden
Beiträge auf neue Normen zu Prüfen
Mit freundlichem Gruß sps
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- Null-Leiter
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne
Im Prinzip keine Vorschrift,deshalb werde ich es als "Empfehlung" im Prüfprotokoll dokumentieren.
Gruß Dirk
Gruß Dirk
- SPS
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne
Hallo Dirk,
so lese ich das auch aus der im anderen Beitrag hier schon verlinkten PDF
https://www.dke.de/resource/blob/195561 ... f-data.pdf
so lese ich das auch aus der im anderen Beitrag hier schon verlinkten PDF
https://www.dke.de/resource/blob/195561 ... f-data.pdf
mit einigen Ausnahmen dieser Aussagedke hat geschrieben:Das Einbeziehen von Kabel- und Leitungsführungssystemen in den Schutzpotentialausgleich ist nicht gefordert
Mit freundlichem Gruß sps
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- Null-Leiter
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne
Danke für die Links. Werde es halt "Empfehlen".Das Einbeziehen von Kabel- und Leitungsführungssystemen in den Schutzpotentialausgleich ist nicht gefordert, da Kabel- und Leitungsführungssysteme (z. B. Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) Bestandteil der elektrischen Kabel- und Leitungsanlage sind und somit per Definition kein „fremdes leitfähiges Teil“ sind.
Gruß Dirk
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne
Moin Dirk,
GMV-Methode anweden. Die Regelwerke geben ein nur Mindestmaß vor.
Ein kurzes Stück Kabelrinne kann anders betrachtet werden als ein langes Stück. Beispiel hierzu: Auf einer Kabelrinne liegen viele Leitungen und Kabel. Bei der Verlegung wurde eine Leitung beschädigt und liegt mit dem Außenleiter an der ungeerdeten Kabelbahn an. Wir haben nun auf 127 m eine Stromschiene ohne Berührungsschutz im Gebäude verlegt. Nun kommt ein Installateur hinzu und soll eine Leitung nachlegen. Der wird die Kabelbahn berühren.
Ob sich der Anwalt der Hinterbliebenen mit der Aussage "das stand so aber nicht in der VDE" zufrieden gibt, möchte ich mal bezweifeln. Neben den VDE-Regelwerken haben wir auch noch das ArbSchG und die ArbStättV mit der Kernaussage, dass die Arbeitsstätte sicher gestaltet sein muss. Weiterhin ist sie nach dem Stand der Technik zu betreiben (§ 3a ArbStättV). Da ist einiges an Auslegungspotential drin. Schlüsselwort: Gefährdungsbeurteilung.
Aber: Die Anlage wurde ja durch irgendjemanden geplant und durch irgendjemanden errichtet. Hieraus ergeben sich auch Verantwortungen - und damit Haftungen. Ist hierzu nichts dokumentiert, dann ist der Betreiber in der Pflicht. Zu meinen Planerzeiten habe ich alle Kabelbahnen erden lassen.
Gruß Olaf
GMV-Methode anweden. Die Regelwerke geben ein nur Mindestmaß vor.
Ein kurzes Stück Kabelrinne kann anders betrachtet werden als ein langes Stück. Beispiel hierzu: Auf einer Kabelrinne liegen viele Leitungen und Kabel. Bei der Verlegung wurde eine Leitung beschädigt und liegt mit dem Außenleiter an der ungeerdeten Kabelbahn an. Wir haben nun auf 127 m eine Stromschiene ohne Berührungsschutz im Gebäude verlegt. Nun kommt ein Installateur hinzu und soll eine Leitung nachlegen. Der wird die Kabelbahn berühren.
Ob sich der Anwalt der Hinterbliebenen mit der Aussage "das stand so aber nicht in der VDE" zufrieden gibt, möchte ich mal bezweifeln. Neben den VDE-Regelwerken haben wir auch noch das ArbSchG und die ArbStättV mit der Kernaussage, dass die Arbeitsstätte sicher gestaltet sein muss. Weiterhin ist sie nach dem Stand der Technik zu betreiben (§ 3a ArbStättV). Da ist einiges an Auslegungspotential drin. Schlüsselwort: Gefährdungsbeurteilung.
Aber: Die Anlage wurde ja durch irgendjemanden geplant und durch irgendjemanden errichtet. Hieraus ergeben sich auch Verantwortungen - und damit Haftungen. Ist hierzu nichts dokumentiert, dann ist der Betreiber in der Pflicht. Zu meinen Planerzeiten habe ich alle Kabelbahnen erden lassen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne
Hallo Olaf
Das sind sinnvolle Argumente die man im Prüfprotokoll Stichpunktmässig erwähnen kann.
Danke
Das sind sinnvolle Argumente die man im Prüfprotokoll Stichpunktmässig erwähnen kann.
Danke
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- Null-Leiter
- Beiträge: 1665
- Registriert: Mittwoch 26. Juli 2006, 15:18
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne
Die Argumentation kann auch sein, daß es sich um ein fremdes, leitfähiges Teil handelt, welches in Räume eingeführt wird (z.B. einen Brandabschnitt oder Funktionsraum durchquert) und deshalb in einen Potentialausgleich einbezogen werden muß.
Sondernormen die dies fordern, könnten in Teilbereichen zutreffen.
Sondernormen die dies fordern, könnten in Teilbereichen zutreffen.
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- Null-Leiter
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Re: Potentialausgleich Kabelrinne
Hallo
Ein "fremdes leitfähiges Teil " ist es in diesem Fall nicht.
Die Kabelbahnen sind alle in einer Bossmanhalle und gehen nicht nach draussen.
Gruß Dirk
Ein "fremdes leitfähiges Teil " ist es in diesem Fall nicht.
Die Kabelbahnen sind alle in einer Bossmanhalle und gehen nicht nach draussen.
Gruß Dirk