Gewerbe ohne Eintragung in das Installateursverzeichnis?

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Geronimo
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Gewerbe ohne Eintragung in das Installateursverzeichnis?

Beitrag von Geronimo »

Guten Tag,

hat jemand Erfahrung mit einem Elektroinstallateurgewerbe ohne Eintragung ins Installateursverzeichnis?

Ich würde gerne neben meiner Tätigkeit als Eletriker für einen Elektronistallateursbetrieb kleine Aufträge offiziell für meine eigene Tasche durchführen.

Normalerweise muss man ja bei Anmeldung eines Elektroinstallateurgewerbes ins Installteursverzeichnis.

Ich könnte von meinen Abschluß her auch ins Installteursverzeichnis. Nur ist das bekanntlich nicht so billig mit Anschaffung VDE-Ordner und aller Messgeräte. Ein Messgerät zur Prüfung nach 0100T600, würde ich mir natürlich kaufen und auch benutzen.

Hab mich in der Sache an die ENBW gewendet:
die haben mich auf den

§ 13 Elektrische Anlage der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) hingewiesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html

hingwiesen.
Ich verstehe den Satz 5 vom 2. Abschnitt so, dass eignetlich nur Instandhaltungsarbeiten nach dem Zähler auch ohne Eintragung ins Installateursverzeichnis möglich sind.

Mit meinen Gemeindewerken, die das Installateursverzeichnis führen, habe ich auch gesprochen.
Sie sehen das wohl nicht so eng, so dass sie alle Arbeiten nach Zähler als OK ansehen.

Wie sind Eure Erfahrungen mit diesem Thema??

Kann ich irgendwie rechtlich belangt werden, wenn ich das so mache?
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Tobi P.
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Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
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Re: Gewerbe ohne Eintragung in das Installateursverzeichnis?

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

du willst das also als Nebengewerbe laufen lassen? Dann solltest du vorher mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen, der muss dem nämlich zustimmen. Ich kann mir nicht vorstellen dass ein AG seinem Arbeitnehmer den Aufbau eines "Konkurrenzunternehmens" gestattet. Ausserdem spielt dann noch das Arbeitszeitgesetz eine nicht unerhebliche Rolle, du musst deine Nebentätigkeit also so takten dass du mit den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten und den max. zulässigen Arbeitszeiten nicht in Konflikt kommst.

Wenn du das alles trotzdem geregelt bekommst und die Vorraussetzungen für einen Eintrag ins Installateurverzeichnis gegeben sind kann ich dir nur raten das Geld einmal auszugeben und die ganze Sache sozusagen ordentlich anzugehen. Wenn dir die erforderlichen monetären Mittel fehlen sollten - lass es bleiben. "Mal eben schnell nebenbei selbstständig was machen" mag sich einfach anhören, ist es aber ganz und gar nicht. Glaubs mir - ich hab jahrelang neben dem Job freiberuflich als Industriekletterer gearbeitet und das ist alles nicht so einfach wie es sich auf den ersten Blick anhört.


Gruß Tobi
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Wulff
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Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 17:34

Re: Gewerbe ohne Eintragung in das Installateursverzeichnis?

Beitrag von Wulff »

Die Auslegung dieses Passus auf reine Instandhaltung reicht eigentlich aus. Das Problem hats dann irgendwann selber. Was ist reine Instandhaltung? Austausch eines Betriebsmittels wie Leuchte oder Steckdose? Was ist, wenn du eine Steckdose daneben setzen sollt? Einen neuen Stromkreis installieren? Die Zuleitung für den HErd umlegen, weil eine neue Küche kommt? Alles Instandhaltung? Wohl eher nicht.

Wenn du nur diese Tätigkeiten im Auge hast, kannst dich lieber als Hausmeisterservice serlbständig machen....


Wenn du dich als Elektrbetrieb selbständig machst, bist du die verantwortliche EFK für deinen Betrieb, also für dein Tun und Handeln.

Das heißt, du planst, errichtest, prüfst und nimmst in Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Wie willst du die kennen, wenn du z. B. kein VDE-Abo hast?

Unterläßt du dann eine wesentliche Sache aus Unkenntnis und es kommt jemand zu Schaden, kann es durchaus problematisch mit der Haftung werden.

Als weiteres: Suche bitte mal nach den "Grundsätzen der Zusammenarbeit" z. B. hier https://www.zveh.de/maerkte-themen/tech ... /trei.html.

Das sind die Mindestanforderungen, die erstmal so gesetzt sind. Die teilweise auch für die Eintragung n die Handwerksrolle abgefragt werden (und die Eintragung brauchst du auch...).

Ansonsten hat Tobi vollkommen recht. Mal eben so ist eher selten einfach...
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