Diskussion Fachzeitschrift de Beitrag
- SPS
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Diskussion Fachzeitschrift de Beitrag
Hallo zusammen,
hat jemand Zugang zum De Beitrag und kann einige Punkte klären?
https://www.elektro.net/praxisprobleme/ ... llienhaus/
1) Spannungsfall nur zu beachten, wenn DIN 18015-1 vereinbart ist.
Wozu messe ich den dann nach VDE 0100-600 Erstprüfung?
2)Kurzschlussschutz nachweisen durch Netzinnenwiderstandsmessung oder Berechnung
3) Bei festangeschlossenen Betriebsmitteln den Betriebsstrom als Grundlage für die Strombelastbarkeit, nicht die Sicherung.
hat jemand Zugang zum De Beitrag und kann einige Punkte klären?
https://www.elektro.net/praxisprobleme/ ... llienhaus/
1) Spannungsfall nur zu beachten, wenn DIN 18015-1 vereinbart ist.
Wozu messe ich den dann nach VDE 0100-600 Erstprüfung?
2)Kurzschlussschutz nachweisen durch Netzinnenwiderstandsmessung oder Berechnung
3) Bei festangeschlossenen Betriebsmitteln den Betriebsstrom als Grundlage für die Strombelastbarkeit, nicht die Sicherung.
Mit freundlichem Gruß sps
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Re: Diskussion Fachzeitschrift de Beitrag
Hallo SPS,
ich habe zwar keinen Zugang aber wir hatten das doch schon mal als Thema.
1. Für eine Installation sollte der Spannungsfall immer eingehalten werden.
Er ist vor allem abhängig von der Kurzschlussleistung der Spannungsquelle. Da die Kurzschlussleistung schließlich auch die Abschaltzeit beim
Personenschutz bestimmt. Wenn die unterdimensioniert ist kannst du nicht mehr viel machen. Deshalb ist das eher ein Planungsproblem.
Ich würde mal behaupten keine Installationsfirma weist den Spannungsfall protokollarisch nach.
2.mit der Netzinnenwiderstandsmessung allein kannst du ja keinen Spannungsfall ermitteln, denn der bezieht sich ja auf den Nennstrom der
Sicherung.
Das hat nur den Bezug weil die Sicherung einen bestimmten Strom zulässt und der Spannungsfall mit zunehmenden Strom größer wird.
Also gerechnet werden muss auf jeden Fall.
Außerdem hat doch der Automat bzw jede andere Sicherung eine Abschaltkurve die das Kabel zu jeder Zeit und zu jeder Bedingung schützt.
Der R-LPE ist ja kein Leitungsschutz sondern Personenschutz. Da zwingt dich die Norm auf Grund der Zeit einen Widerstandswert einzuhalten.
Bei R-LN gibt es diese Vorgabe aber nicht.
3.Prinzipiell kann man ein 3x1,5 mm² Kabel mit 16 A absichern, wenn man eine bestimmte Verlegeart und auch die Abschaltzeit R-LPE einhält. Das ist
aber fast nie einhaltbar.
Ein fest angeschlossenes Gerät legt den max. möglichen Spannungsfall ja fest. Deshalb ist er immer niedriger als der berechnete.
Gruß Maik
ich habe zwar keinen Zugang aber wir hatten das doch schon mal als Thema.
1. Für eine Installation sollte der Spannungsfall immer eingehalten werden.
Er ist vor allem abhängig von der Kurzschlussleistung der Spannungsquelle. Da die Kurzschlussleistung schließlich auch die Abschaltzeit beim
Personenschutz bestimmt. Wenn die unterdimensioniert ist kannst du nicht mehr viel machen. Deshalb ist das eher ein Planungsproblem.
Ich würde mal behaupten keine Installationsfirma weist den Spannungsfall protokollarisch nach.
2.mit der Netzinnenwiderstandsmessung allein kannst du ja keinen Spannungsfall ermitteln, denn der bezieht sich ja auf den Nennstrom der
Sicherung.
Das hat nur den Bezug weil die Sicherung einen bestimmten Strom zulässt und der Spannungsfall mit zunehmenden Strom größer wird.
Also gerechnet werden muss auf jeden Fall.
Außerdem hat doch der Automat bzw jede andere Sicherung eine Abschaltkurve die das Kabel zu jeder Zeit und zu jeder Bedingung schützt.
Der R-LPE ist ja kein Leitungsschutz sondern Personenschutz. Da zwingt dich die Norm auf Grund der Zeit einen Widerstandswert einzuhalten.
Bei R-LN gibt es diese Vorgabe aber nicht.
3.Prinzipiell kann man ein 3x1,5 mm² Kabel mit 16 A absichern, wenn man eine bestimmte Verlegeart und auch die Abschaltzeit R-LPE einhält. Das ist
aber fast nie einhaltbar.
Ein fest angeschlossenes Gerät legt den max. möglichen Spannungsfall ja fest. Deshalb ist er immer niedriger als der berechnete.
Gruß Maik
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- Null-Leiter
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Re: Diskussion Fachzeitschrift de Beitrag
Fast nie einhaltbar? Die Abschaltzeit ist mit einem FI eigentlich fast immer gegeben und Verlegeart B1 oder C ist in Altbauten jetzt auch nicht so selten... nur in Neubauten der letzten ca. 30 Jahre und bei nachträglich eingezogenen, aus Schallschutzgründen gedämmten, Zwischenwänden im Altbau landet man bei Verlegeart A1/A2.
Sind die 4,5%, davon maximal 1,5 bis zur Messeinrichtung, nicht auch in den TAB vorgegeben und damit sowieso einzuhalten?
Sind die 4,5%, davon maximal 1,5 bis zur Messeinrichtung, nicht auch in den TAB vorgegeben und damit sowieso einzuhalten?
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- Null-Leiter
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Re: Diskussion Fachzeitschrift de Beitrag
Hallo Trumbaschl,
Verlegeart bezieht sich aber auf Leitungsschutz. RCD ist ja kein Leitungsschutz.
Gruß Maik
Verlegeart bezieht sich aber auf Leitungsschutz. RCD ist ja kein Leitungsschutz.
Gruß Maik
- SPS
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Re: Diskussion Fachzeitschrift de Beitrag
Erst mal an alle für die Antwort
Nur der Bereich HAK Zähler ist nach TAB .. einzuhalten.
Die Angaben für die Anlage nach dem Zähler nach DIN 18015 ist nur gültig, wenn im Vertrag vereinbart. Kernaussage des de Beitrags. Weitere VDE kenne ich nicht.
Mit Abschaltzeit, Personenschutz hat das nichts zu tun.
Auch nach dem Fachbeitrag ist das kein Sicherheitsrelevanter Wert.
Er stellt nur Sicher das Geräte mit den Grenzwerten noch Funktionieren.
In Prüfprotokollen wird der Wert jedoch abgefragt und Messgeräte können den Messen.
Auch wenn es so direkt nicht da steht.
Leider ist es nicht einfach über einen Beitrag hier zu reden der nicht allen Vorliegt.
Es geht um die Pflicht zum Einhalten des SpannungsfallMail Mayer hat geschrieben: ↑Sonntag 19. April 2020, 11:27 1. Für eine Installation sollte der Spannungsfall immer eingehalten werden.
Er ist vor allem abhängig von der Kurzschlussleistung der Spannungsquelle. Da die Kurzschlussleistung schließlich auch die Abschaltzeit beim
Personenschutz bestimmt. Wenn die unterdimensioniert ist kannst du nicht mehr viel machen. Deshalb ist das eher ein Planungsproblem.
Ich würde mal behaupten keine Installationsfirma weist den Spannungsfall protokollarisch nach.
Nur der Bereich HAK Zähler ist nach TAB .. einzuhalten.
Die Angaben für die Anlage nach dem Zähler nach DIN 18015 ist nur gültig, wenn im Vertrag vereinbart. Kernaussage des de Beitrags. Weitere VDE kenne ich nicht.
Mit Abschaltzeit, Personenschutz hat das nichts zu tun.
Auch nach dem Fachbeitrag ist das kein Sicherheitsrelevanter Wert.
Er stellt nur Sicher das Geräte mit den Grenzwerten noch Funktionieren.
In Prüfprotokollen wird der Wert jedoch abgefragt und Messgeräte können den Messen.
Frage 2 hatte nichts mit dem Spannungsfall zu tun alle Punkte meiner Frage waren ein eigenes Teil Thema. Moderne >messgeräte wie mein Combi G2 haben einen extra Punkt für die Spannungsfall Messung auch wenn es eine erweiterte Schleifenmessung (Referenz punkt )ist.Mail Mayer hat geschrieben: ↑Sonntag 19. April 2020, 11:27 2.mit der Netzinnenwiderstandsmessung allein kannst du ja keinen Spannungsfall ermitteln, denn der bezieht sich ja auf den Nennstrom der Sicherung.
Meine Feststellung aus dem Beitag war, das die Schleife L-N zu Messen ist oder alternativ eine Rechnung vorzulegen ist. Wobei die Daten für die Rechnung nicht immer bekannt sind.Mail Mayer hat geschrieben: ↑Sonntag 19. April 2020, 11:27 Der R-LPE ist ja kein Leitungsschutz sondern Personenschutz. Da zwingt dich die Norm auf Grund der Zeit einen Widerstandswert einzuhalten.
Bei R-LN gibt es diese Vorgabe aber nicht.
Auch wenn es so direkt nicht da steht.
Leider ist es nicht einfach über einen Beitrag hier zu reden der nicht allen Vorliegt.
Mit freundlichem Gruß sps
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Re: Diskussion Fachzeitschrift de Beitrag
Hallo SPS,
aus dir werde ich nicht schlau.
Vielleicht soltest du dann deine Fragen etwas anders stellen.
Trotzdem nochmal zu deiner Frage 2. Wie weist man den einen Kurzschlussschutz nach? Und ab wann ist den der Kurzschlussschutz nicht mehr gegeben.Und in welcher Vorschrift steht der Nachweis eines Kurzschlussschutzes?
Eigentlich wollte ich dir damit sagen, das du bei Frage 2 beim Spannungsfall enden musst.
Man konnte aus dem Anfang des Beitrages und deinen anschließenden Fragen nur darauf schließen zu wissen was mit einem 3x1,5 mm² so alles möglich ist .
Zu deiner prinzipiellen Frage 1 Wenn du einen Spannungsfall beachten willst, was willst du denn unternehmen wenn der nicht eingehalten wird?
Denn wenn du was beachten musst oder willst muss man ja auch etwas dagegen tun.
Gruß Maik
aus dir werde ich nicht schlau.
Ich denke du kannst den Beitrag nicht lesen.Meine Feststellung aus dem Beitag war
Vielleicht soltest du dann deine Fragen etwas anders stellen.
Trotzdem nochmal zu deiner Frage 2. Wie weist man den einen Kurzschlussschutz nach? Und ab wann ist den der Kurzschlussschutz nicht mehr gegeben.Und in welcher Vorschrift steht der Nachweis eines Kurzschlussschutzes?
Eigentlich wollte ich dir damit sagen, das du bei Frage 2 beim Spannungsfall enden musst.
Man konnte aus dem Anfang des Beitrages und deinen anschließenden Fragen nur darauf schließen zu wissen was mit einem 3x1,5 mm² so alles möglich ist .
Zu deiner prinzipiellen Frage 1 Wenn du einen Spannungsfall beachten willst, was willst du denn unternehmen wenn der nicht eingehalten wird?
Denn wenn du was beachten musst oder willst muss man ja auch etwas dagegen tun.
Gruß Maik
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Re: Diskussion Fachzeitschrift de Beitrag
Moin MailMayer,Mail Mayer hat geschrieben: ↑Montag 20. April 2020, 22:56 ... Und in welcher Vorschrift steht der Nachweis eines Kurzschlussschutzes? ...
wie wäre es mit VDE 0100-430 in Verbindung mit VDE 0100-600?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- SPS
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Re: Diskussion Fachzeitschrift de Beitrag
Mail Mayer hat geschrieben: ↑Montag 20. April 2020, 22:56
Zu deiner prinzipiellen Frage 1 Wenn du einen Spannungsfall beachten willst, was willst du denn unternehmen wenn der nicht eingehalten wird?
Denn wenn du was beachten musst oder willst muss man ja auch etwas dagegen tun.
Wenn ich Messen würde, kommt der Wert mit Anmerkung "nicht eingehalten" ins Protokoll.
Alles andere ist Sache es Installateurs und Eigentümer der Anlage
Es könnte der LSS von 16 A auf 13A reduziert werden ...
Ich kenne viele Anlagen mit B16 und mehr als 30 m 1,5 mm² Leitung.
Für diese Fälle, auch in Foren, Suche ich einfach eine Agumentation für "Vorgeschieben" oder nach dem Fachbeitrag "Gilt nur wenn vereinbart"
Dann könnte der Bauherr einfach unterschreiben, Errichtung für den Spannungsfall nicht nach Din 18015 sondern es werden zum Beispiel 5 % vereinbart.
Mit freundlichem Gruß sps
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Re: Diskussion Fachzeitschrift de Beitrag
Tolle Antwort.
Dann stell ich mal folgende Frage.
Um mal bei dem genannten Beispiel zu bleiben 3x1,5 bei 16A/C. Ich messe R-LPE 0,87Ohm und R-LN 1,24Ohm.
Ist der Kurzschlussschutz gegeben oder nicht?
Gruß Maik
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Re: Diskussion Fachzeitschrift de Beitrag
Moin Mail Mayer,
ohne eine Angabe der Leitungsbauart kann man die Frage nicht beantworten.
Die Frage kannst Du Dir eigentlich recht einfach selbst beantworten. Maximale Kurzschlussdauer berechnen und mit Auslösekurve abgleichen.
Gruß Olaf
ohne eine Angabe der Leitungsbauart kann man die Frage nicht beantworten.
Die Frage kannst Du Dir eigentlich recht einfach selbst beantworten. Maximale Kurzschlussdauer berechnen und mit Auslösekurve abgleichen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794