Unterverteilung im Neubau - ist das wirklich okay so?
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- Null-Leiter
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Re: Unterverteilung im Neubau - ist das wirklich okay so?
Danke schon mal für die Antworten
Es wird wohl offensichtlich, dass da nochmal jemand neutrales drauf gucken muss.
Zum Hintergrund: das ist ein Neubau eines Mehrfamilienhaus, bei dem wir als kleine Firma ins obere Stockwerk einziehen und als Büro nutzen (passendes Gebiet, also erlaubt). Für die eigentliche Aufteilung 1 Bad, 1 WC, 1 Kinderzimmer, ein Schlafzimmer, ein offenes Wohnzimmer mit Küche haben mich schon die Anzahl LSS erstaunt...
Das ganze läuft über einen Bauträger, der einen Elektriker beauftragt hat.
Einzugstermin wurde nun schon verschoben - Messprotokolle oder Dokumentation liegen uns noch nicht vor (und dem Eigentümer auch nicht). Ich glaube auch, dass noch keine Erstmessung durchgeführt wurde (deswegen meine Frage, ob die später noch gemacht werden kann wenn die Geräte dran hängen).
Zugentlastung schaue ich mir die Tage mal an. Der Kasten hängt ja im Wirtschaftsraum auf ca 1m Höhe...
Durchlauferhitzer kommen wohl demnächst, dann kann ich was zur Leistung sagen.
Wenn ich es richtig verstehe, sind N-Trennklemmen nicht in Privatwohnungen verpflichtend, sondern nur in Betriebsstätten? Also in der ursprünglichen Planung (nur Wohnungen) war es dann sicherlich nicht drin, der Eletriker wusste aber vor Montage der UV, dass wir die Wohnung als Büro nutzen werden (wir sind mit ihm z.B. alle zusätzlichen Netzwerkdosen für APs und Schreibtische, Strom für Beamer an der Decke usw. durchgegangen).
Überspannnungsschutz und Hauptschalter sind im Keller verbaut - warum sollte das nochmal in der UV erforderlich sein?
Zur Dreipoligkeit: ist es also für eine Herdplatte, Durchlauferhitzer und Klima-Splitgerät nicht erforderlich?
Es wird wohl offensichtlich, dass da nochmal jemand neutrales drauf gucken muss.
Zum Hintergrund: das ist ein Neubau eines Mehrfamilienhaus, bei dem wir als kleine Firma ins obere Stockwerk einziehen und als Büro nutzen (passendes Gebiet, also erlaubt). Für die eigentliche Aufteilung 1 Bad, 1 WC, 1 Kinderzimmer, ein Schlafzimmer, ein offenes Wohnzimmer mit Küche haben mich schon die Anzahl LSS erstaunt...
Das ganze läuft über einen Bauträger, der einen Elektriker beauftragt hat.
Einzugstermin wurde nun schon verschoben - Messprotokolle oder Dokumentation liegen uns noch nicht vor (und dem Eigentümer auch nicht). Ich glaube auch, dass noch keine Erstmessung durchgeführt wurde (deswegen meine Frage, ob die später noch gemacht werden kann wenn die Geräte dran hängen).
Zugentlastung schaue ich mir die Tage mal an. Der Kasten hängt ja im Wirtschaftsraum auf ca 1m Höhe...
Durchlauferhitzer kommen wohl demnächst, dann kann ich was zur Leistung sagen.
Wenn ich es richtig verstehe, sind N-Trennklemmen nicht in Privatwohnungen verpflichtend, sondern nur in Betriebsstätten? Also in der ursprünglichen Planung (nur Wohnungen) war es dann sicherlich nicht drin, der Eletriker wusste aber vor Montage der UV, dass wir die Wohnung als Büro nutzen werden (wir sind mit ihm z.B. alle zusätzlichen Netzwerkdosen für APs und Schreibtische, Strom für Beamer an der Decke usw. durchgegangen).
Überspannnungsschutz und Hauptschalter sind im Keller verbaut - warum sollte das nochmal in der UV erforderlich sein?
Zur Dreipoligkeit: ist es also für eine Herdplatte, Durchlauferhitzer und Klima-Splitgerät nicht erforderlich?
- Wulff
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Re: Unterverteilung im Neubau - ist das wirklich okay so?
Mal der Reihe nach:
Eine Erstmessung muß vor Inbetriebnahme erfolgen! ("Besichtigen, erproben, messen")
(Man kann sie zwar hinterher auch machen, aber wehe, wenn dann das was nicht i.O. ist, ... Deshalb: Vorher zwingend notwendig!! Hat man damals bei der Erschaffung der entsprechenden VDE schon so bedacht..)
Reihenklemmen: Wären dann vielleicht noch diskutabel...
Und ja, ein Herd oder DE kann auch mit 3 einzelnen Sicherungen abgesichert sein. Kein Fehler...
Zugentlastung: Wirst du dort nicht finden, bin ich mir sicher....
Wenn da ein DE kommt: Dann müssen die Sicherungen passend zur Last gewählt werden. Es könnte auch ein Klein-DE sein, nur für Waschbecken oder so....
Wenn (der richtige) Überspannungsschutz und Hauptschalter im Keller vorhanden sind, braucht das natürlich nicht nochmals zu kommen.... Ist meistens eher unüblich, zumindest der Hauptschalter wird in der Wohnung gesetzt.
Die Anzahl der Sicherungen ist ansonsten nicht schlimm. Passt aber iregndewie nicht zum restlichen Bild. Meistens sieht man bei Bauträger-Schnell-und-Billig-Anlagen eher zuwenig RCD und LS-Schalter in einer UV (Am liebsten sind dann die Sammel RCD 63A und alle LS_Schalter dahinter....)
Eine Erstmessung muß vor Inbetriebnahme erfolgen! ("Besichtigen, erproben, messen")
(Man kann sie zwar hinterher auch machen, aber wehe, wenn dann das was nicht i.O. ist, ... Deshalb: Vorher zwingend notwendig!! Hat man damals bei der Erschaffung der entsprechenden VDE schon so bedacht..)
Reihenklemmen: Wären dann vielleicht noch diskutabel...
Und ja, ein Herd oder DE kann auch mit 3 einzelnen Sicherungen abgesichert sein. Kein Fehler...
Zugentlastung: Wirst du dort nicht finden, bin ich mir sicher....
Wenn da ein DE kommt: Dann müssen die Sicherungen passend zur Last gewählt werden. Es könnte auch ein Klein-DE sein, nur für Waschbecken oder so....
Wenn (der richtige) Überspannungsschutz und Hauptschalter im Keller vorhanden sind, braucht das natürlich nicht nochmals zu kommen.... Ist meistens eher unüblich, zumindest der Hauptschalter wird in der Wohnung gesetzt.
Die Anzahl der Sicherungen ist ansonsten nicht schlimm. Passt aber iregndewie nicht zum restlichen Bild. Meistens sieht man bei Bauträger-Schnell-und-Billig-Anlagen eher zuwenig RCD und LS-Schalter in einer UV (Am liebsten sind dann die Sammel RCD 63A und alle LS_Schalter dahinter....)
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Re: Unterverteilung im Neubau - ist das wirklich okay so?
Richtig. Und Mehrfachsteckdosen (oder mehrfach-Steckdosenkombinationen) sind somit ebenfalls verboten.karo1170 hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. April 2020, 14:47Vermutlich hat er sich auf die hier beschriebenen Änderungen (Reduktion Ableitströme) der 0100-410 und 0100-530 bezogen...
https://elektrohelden.rexel.de/de-de/fo ... -6-sind-da
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Re: Unterverteilung im Neubau - ist das wirklich okay so?
Nun ja ich finde es ist hier auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit angebracht. Denn was hier alles gefordert wird.Jtb hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. April 2020, 16:06 Zum Hintergrund: das ist ein Neubau eines Mehrfamilienhaus, bei dem wir als kleine Firma ins obere Stockwerk einziehen und als Büro nutzen (passendes Gebiet, also erlaubt). Für die eigentliche Aufteilung 1 Bad, 1 WC, 1 Kinderzimmer, ein Schlafzimmer, ein offenes Wohnzimmer mit Küche haben mich schon die Anzahl LSS erstaunt...
Es ist ein gewöhnlicher Etagenverteiler für einen begrenzten nur bestimmten Personen zugänglichen Raum.
Da kann man laut DIN immer etwas bemängeln.
Ist bloß die Frage wie sinnvoll es ist, vor allem die Kosten, wenn es umgebaut werden muss.
Denn Platz für die hier geforderten Maßnahmen gibt es ja nicht.
In erster Linie sehe ich was die Nutzung angeht keine überproportionalen Überlastungen.
Egal ob dort 2 oder 25 Automaten verbaut sind. Die Wohn bzw Bürofläche begrenzt es ja.
Was aber prinzipiell verboten ist 2 Adern in einer Anschlußklemme und das noch massiv und flexibel gleichzeitig.
Die Absicherung der RCDs wäre für mich das zweite wirkliche Problem. Soweit ich das erkenne kann ist da ein 40A und ein 63A RCD verbaut. Da wäre mal die Vorsicherung interessant.
Denn ein RCD muss ja auch bzgl. seines Nennstromes abgesichert werden.
Ohne Absicherung gänge noch die Summe der nachgeschalteten Automaten x der Gleichzeitigkeit sollte den Nennstrom nicht übersteigen.
Das fällt wohl in deinem Fall flach.
Einen Verteiler Vergrößerung wegen einer Steckklemme ist wiederum sinnfrei. Denn jeder weiß es wird die Flurbeleuchtung sein. .
Gruß Maik
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Re: Unterverteilung im Neubau - ist das wirklich okay so?
Die Ursprungsaussage war, dass es um einen Verteiler in einem Gewerbeobjekt geht. Jetzt ist es auf einmal "nur" ein Mehrfamilienhaus.Mail Mayer hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. April 2020, 20:06 Nun ja ich finde es ist hier auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit angebracht. Denn was hier alles gefordert wird.
Es ist ein gewöhnlicher Etagenverteiler für einen begrenzten nur bestimmten Personen zugänglichen Raum.
Unabhängig davon würde ich so eine Verteilung nicht schönreden. Sowas kann man vielleicht nach 15 Jahren im Betrieb und mehreren Erweiterungen durchgehen lassen, aber doch nicht in einem Neubau...
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Re: Unterverteilung im Neubau - ist das wirklich okay so?
Moin zusammen,
es ist doch wieder ein bekanntes Ärgernis. Es wird "etwas" bestellt und wenn es dann da ist, gefällt es nicht. Die Frage wäre ja auch, was beim Installationsbetrieb bestellt wurde. Und dann die üblichen Fragen nach Fachplanung und Fachbauleitung.
Gruß Olaf
es ist doch wieder ein bekanntes Ärgernis. Es wird "etwas" bestellt und wenn es dann da ist, gefällt es nicht. Die Frage wäre ja auch, was beim Installationsbetrieb bestellt wurde. Und dann die üblichen Fragen nach Fachplanung und Fachbauleitung.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Unterverteilung im Neubau - ist das wirklich okay so?
@Olaf
Ich erwarte von einem Fachbetrieb im Vorfeld zumindest den Hinweis auf:
Hauptschalter, Überspannungschutz, Reihenklemmen, vernünftige Aufteilung auf mehrere FI bzw. FI/LS (zumindest z.B. für den Datenschrank) und letzlich Platzreserve. Dafür braucht man keinen Planer.
Ich erwarte von einem Fachbetrieb im Vorfeld zumindest den Hinweis auf:
Hauptschalter, Überspannungschutz, Reihenklemmen, vernünftige Aufteilung auf mehrere FI bzw. FI/LS (zumindest z.B. für den Datenschrank) und letzlich Platzreserve. Dafür braucht man keinen Planer.
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Re: Unterverteilung im Neubau - ist das wirklich okay so?
Hallo,
ich stelle mir gerade vor, wie in welche Richtung die Gespräche laufen würden, wenn es der Neuwagen gewesen wäre.
Ich versuche es trotzdem:
- sieht komisch aus. Lieblose Montage. Wer weis, ob das so i.O. ist?
- Gibt es noch unentdeckte Mängel. Darf ich damit auf die Straße?
- Vielleicht schafft er es durch die Hauptuntersuchung?
- Eigentlich wird ein Transporter benötigt. Bestellt wurde ein Kleinwagen.
- Eigentlich will das keiner bezahlen.
Bevor man damit losfährt, sollt meiner Meinung nach ein wirklich Fachkundiger sich das ansehen.
ich stelle mir gerade vor, wie in welche Richtung die Gespräche laufen würden, wenn es der Neuwagen gewesen wäre.
Ich versuche es trotzdem:
- sieht komisch aus. Lieblose Montage. Wer weis, ob das so i.O. ist?
- Gibt es noch unentdeckte Mängel. Darf ich damit auf die Straße?
- Vielleicht schafft er es durch die Hauptuntersuchung?
- Eigentlich wird ein Transporter benötigt. Bestellt wurde ein Kleinwagen.
- Eigentlich will das keiner bezahlen.
Bevor man damit losfährt, sollt meiner Meinung nach ein wirklich Fachkundiger sich das ansehen.
Gruß Jens
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Re: Unterverteilung im Neubau - ist das wirklich okay so?
Ja,...nur unter welcher Praemisse bitte? Der Sachkundige/Sachverstaendige vergleicht den Stand "IST" mit dem SOLL. Nur...wenn es so ablaeuft, wie du es beschrieben hast, dann wird es ganz ganz schwierig, ueberhaupt das "Soll" sauber zu definieren. Ist es das was ihr wollt, was der BT liefern moechte oder was es in der Theorie (und wenn, in welcher?) sein muesste?
Mich erstaunt fast nichts...das der BT bei Umnutzung einer Nutzungseinheit sich einen schlanken Fuss macht und alles auf Elektriker und Nutzer abschiebt, ist jetzt nicht wirklich ueberraschend, oder?Jtb hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. April 2020, 16:06 Zum Hintergrund: das ist ein Neubau eines Mehrfamilienhaus, bei dem wir als kleine Firma ins obere Stockwerk einziehen und als Büro nutzen (passendes Gebiet, also erlaubt). Für die eigentliche Aufteilung 1 Bad, 1 WC, 1 Kinderzimmer, ein Schlafzimmer, ein offenes Wohnzimmer mit Küche haben mich schon die Anzahl LSS erstaunt...
Ehmm, sollte man den Leistungsbedarf nicht vor der Bestellung, Lieferung mal irgendwie ermitteln? Sonst kannst du dich gleich nebenan im expertenforum fuer Bau oder Haustechnik anmelden, und dort schon mal fragen, warum dein Warmwasser nur lauwarm troepfelt...
Also habt ihr mit dem Elektriker eine Planungsleistung (Werkplanung) vereinbart? Oder gesagt, mach mal...Jtb hat geschrieben: ↑Donnerstag 2. April 2020, 16:06 Wenn ich es richtig verstehe, sind N-Trennklemmen nicht in Privatwohnungen verpflichtend, sondern nur in Betriebsstätten? Also in der ursprünglichen Planung (nur Wohnungen) war es dann sicherlich nicht drin, der Eletriker wusste aber vor Montage der UV, dass wir die Wohnung als Büro nutzen werden (wir sind mit ihm z.B. alle zusätzlichen Netzwerkdosen für APs und Schreibtische, Strom für Beamer an der Decke usw. durchgegangen).
Ob ein UeSP notwendig ist, muss man anhand der oertlichen Gegebenheiten entscheiden, Leitungslaenge zur UV, Schutzbedarf usw. Hauptschalter in der UV ist m.E. nach eine sinnvolle Sache, wie sonst kann man den Bereich mal freischalten, ohne erst durch Gebaeude zu irren, Schluessel zu suchen usw.?
Es ist auf alle Faelle sinnvoll, einen dreipoligen Stromkreis auch dreipolig abzusichern. Normativ kann man den Text der 0100-510 sicher verschieden interpretieren.