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Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen

Verfasst: Montag 13. Januar 2020, 20:34
von froebel88
Hallo,

soweit ich weiß muss die Verbindung Trafo -> NSHV kurzschlusssicher hergestellt werden, z.B. mit NSGAFÖU.
Kann mir jemand sagen, wo genau das gefordert ist? Gibt es da noch weitere Anforderungen? Ich meine mich z.B. zu erinner, dass diese Leitungen nicht beliebig lang sein dürfen..

Danke schonmal!

Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen

Verfasst: Montag 13. Januar 2020, 21:02
von ego11
Eine derartige Forderung kann es nicht geben. Üblicherweise wird dafür NYY verwendet.

Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen

Verfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 05:03
von Elt-Onkel
Hallo,

ob nun Gummi oder PVC, aber hinreichend Kupfer wäre gut.

Auf dem Typenschild vom Trafo steht die Kurzschlußdauer.
Da wäre es sinnvoll, wenn die Kabel zwischen Trafo und NSHV das vertragen.

Ich füge ein Foto bei.
Dort in NYY-Einzeladern ausgeführt.




.
trafo_anschlüsse.jpg

Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen

Verfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 08:10
von Wulff
Hallo Froebel88,

aus den bisherigen Anlagen kennen ich es auch nur als NYY-Einzelader oder als mehradriges Kabel, sowie es bei dem Foto von Elt-Onkel gezeigt ist.

Wenn wir es mal fachlich aufdröseln:

Was kann dort passieren:

Sowie Elt-Onkel es angedeutet hat: Das Kabel muß den Kurzschluß tragen können, üblicherweise wird der volle Kurzschlußstrom des speisenden Trafos anstehen, d. h. die Kurzschlußleistung wird nur durch die OS-Sicherung begrenzt.

Warum sollte ich kurzschlußfest verlegen: VIelleicht, wenn durch die räumliche Konstellation der Trafo und die NSHV nicht unmittelbar nebeneinander liegen? Die Kabel eventuell durch weitere Räume verlegt werden? Kurzschlußfeste Verlegung heißt ja im übrigen nicht unbedingt NSGA, kann auch z. B. in mechanischer fester (metallischer) Umhüllung bedeuten...


Sollte es einen normativen Verweis geben: Wäre ich auch dankbar, wenn einer einen solchen hat!

Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen

Verfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 19:47
von froebel88
Danke, dann hatte ich das falsch in Erinnerung ..

Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen

Verfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 19:59
von Olaf S-H
Moin zusammen,

die Leitung zwischen US-Wicklung und erste Schutzeinrichtung in der NSHV wird über die OS-Sicherung geschützt. Auch hier gilt neben der VDE 0100-410 die VDE 0100-430.

Zur Leitungsverlegung als solches: Diese leitung sollte "geschützt" verlegt sein und möglichst kurz sein. Warum? Weil Störungen hierbei zum Totalausfall (zumindest bei einem Trafo) führen können. Normativ gibt es nach meinem Wissen dort weder eine Begrenzung der Länge noch eine Vorgabe der Leitungsbauart. N2XH kann aber höher belastet werden als NYY.

Gruß Olaf

Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen

Verfasst: Dienstag 14. Januar 2020, 21:49
von AWS
Moin,

VDE 0100-430:2010-10
434.3 Verzicht auf Einrichtungen zum Schutz bei Kurzschluss
Sinngemäß:
Wenn beide Anforderungen erfüllt sind:
- Kabel so verleg sind, dass das Risiko eines Kurzschlusses auf ein Minimum reduziert ist (Verweis auf 434.2.1 b) => erd- und kurzschlusssichere Verlegung) und
- nicht in der Nähe von brennbaren Materialien,
dann brauchen keine Einrichtungen zum Schutz bei Kurzschluss verwendet werden, bei z. B. Transformatoren.

VDE 0100-520:2013-06
521.11 Kurzschluss- und erdschlusssicheres Verlegen
Hier werden diverse Verlegearten aufgeführt, die als erd- und kurzschlusssicher gelten.
- Unter anderem auch die erwähnte NSGAFÖU und einige anderen "Sonderbauarten".
- Einadrige Kabeln (NYY) oder Mantelleitungen (NYM) oder Gummischlauchleitungen (H07) sind auch erlaubt.
- Einzelleiter blank oder isoliert (keine weiteren Angaben zur Art der Isolation, theoretisch einfache Isolation?) bei denen die gegenseitige Berührung und die Berührung der geerdeten Teile verhindert ist. Zusätzlich erhöhte Anforderungen an den Schutz gegen äußere Einflüsse.
- zugängliche und nicht in der Nähe brennbarer Stoffe verlegte Kabel oder Mantelleitungen (Bild von Elt-Onkel), bei denen die Gefahr einer mechanischen Beschädigung verhindert ist.

Insofern ergeben sich für unterschiedliche Leitungsbauarten mal mehr mal weniger scharfe Anforderungen an den Schutz gegen äußere Einflüsse und unterschiedliche Montagearten.

Vorkehrungen in Bezug auf elektromagnetische Kräfte in Folge eines Kurzschlusses sind zu berücksichtigen (findet man auch in der VDE 0100-520).

Angaben zur Länge der Leitungen sind mir auch nicht bekannt.

Gruß AWS

Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen

Verfasst: Samstag 18. Januar 2020, 21:28
von froebel88
Danke AWS für die fundierte Antwort

Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen

Verfasst: Samstag 18. Januar 2020, 22:58
von mikmik
Hallo,

ich kenne NSGAFöu bei Messwandlern, aber tatsächlich gibt es in "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Transformatoren" des Flughafen Köln/Bonn folgende Forderung:

"Der mittelspannungsseitige Anschluss erfolgt über eine Kupferlasche mit Einleiterkabel N2XSY. Die Niederspannungsverkabelung ist mit einem Kupferschienengestell mit Dehnungsbändern oder Stromschienenanschluss anzuschließen. Zwischen den Aluminium-Anschlusslaschen des Trafos und den Kupferschienen sind Cupal-Bleche (ab 1000 kVA) vorzusehen. Die Niederspannungsverkabelung ist mit kurzschlussfester eindrahtiger Sonder-Gummiaderleitung NSGAFÖU auszuführen."

Anmerkung: Eindrahtig ist ein Widerspruch, da das "F" für "feindrähtig" steht - gemeint ist einadrig :).

Deswegen, immer im Hinterkopf behalten: Es gibt Situationen, bei denen rechtsstaatliche Verordnungen, ergänzende TAB oder Betriebsnormen des Anlagenbetreibers mehr als das VDE-Vorschriftenwerk fordern. Solche Verordnungen sind zu allem Überfluss noch bundeslandspezifisch, z. B. die Versammlungsstättenverordnung.

Viele Grüße
Michael

Re: Verbindung Trafo -> NSHV, Anforderungen

Verfasst: Sonntag 19. Januar 2020, 09:40
von ego11
Hast du die Flughafen TAB online gefunden?